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Fehler beim Vermögensschutz: Beispiel Schlecker

Meike und Lars Schlecker, die Kinder von Anton Schlecker, dem Inhaber der inzwischen insolventen Drogeriemarktkette Schlecker, haben in einem offenen Brief eine Stellungnahme zu den Vermögensverhältnissen der Familie Schlecker abgegeben. In dem offenen Brief von Meike und Lars Schlecker beziehen sie sich auch auf das Vermögen ihres Vaters Anton Schlecker. Auszugsweise zitieren und kommentieren wir die Darstellungen der Kinder Schlecker:

„(…) Bei den Vermögensverhältnissen muss man  einige Dinge auseinanderhalten. Der Satz „Es ist nichts mehr da“, ausgesprochen auf der ersten Schlecker-Pressekonferenz zu Beginn der Insolvenz, war und ist absolut richtig. Unser Vater, Anton Schlecker, und die Anton Schlecker e.K. sind berechtigterweise in die Insolvenz gegangen. Ein signifikantes Vermögen, das dies hätte verhindern oder die Restrukturierung sichern können, hat es nicht gegeben, was auch der Insolvenzverwalter inzwischen mehrfach bestätigt hat.
Es ist schade, dass in der Berichterstattung oft unterschlagen wird, dass im selben Kontext noch ein anderer Satz fiel. Da hieß es: „Wir werden als Familie zurechtkommen und wir wollen nicht jammern.“ Unsere Mutter hat mit unserem Vater Gütertrennung vereinbart und auch wir, die Kinder Meike und Lars Schlecker, verfügen über ein eigenes Vermögen.
Wir helfen unserem Vater und werden ihn selbstverständlich auch in dieser Situation nicht im Stich lassen. Er selbst besitzt kein Vermögen mehr. Vom Sportwagen bis zur schönen Uhr hat er alles als Teil der Insolvenzmasse abgeben müssen. Wir unterstützen ihn mit unseren eigenen Mitteln, die wir rechtmäßig besitzen, denn Sippenhaft gibt es im deutschen Recht nicht. (…)“

Kommentar:
Gütertrennung ist wahrlich nicht der richtige Güterstand in der Unternehmerehe. Hierdurch verspielen sich Unternehmensfamilien steuerfreie Übertragungsmöglichkeiten innerhalb der Familie. Erstaunlicherweise wurde wohl nicht einmal über einen „Familien-Pool“ innerhalb der Familie Schlecker nachgedacht – zumindest wird es nicht in der Öffentlichkeit verraten. Dabei ist der Familienpool eigentlich ein weit verbreitetes vertragliches Gestaltungsmittel für den Vermögensschutz.
Vorsicht, durch den Hinweis, daß die Kinder von Anton Schlecker ihrem Vater helfen wollen, eröffnen sich für die Gläubiger Pfändungsmöglichkeiten. Je nach Umfang der Hilfe kann der juristisch als „Taschengeld“ bezeichnete (Bar-) Unterhalt unmittelbar gepfändet werden. Im Falle einer Unterstützung ihres Vater ermöglichen Meike und Lars Schlecker gewieften Gläubigern einen Zugriff in ihr eigenes, vom Vater getrenntes Vermögen. Vermögenschutz sieht anders aus.

„Zudem kooperieren wir genauso wie unser Vater selbstverständlich offen und transparent mit dem Insolvenzverwalter. Dies bedeutet: Übertragungen insbesondere in den letzten vier, aber auch in den letzten zehn Jahren, die im Sinne des Insolvenzrechtes rückübertragen werden müssen, werden selbstverständlich diskutiert und ggf. auch rückübervergütet.“

Kommentar:
Kooperation hin, Kooperation her. Es ist schlicht gesetzliche Pflicht von Anton Schlecker, Auskunft über Vermögensverschiebungen zu geben. Das können die Gläubiger notfalls aus rechtlich ohne Kooperationswille durchsetzen. Jeder erfahrene Anwalt liest aus dem Wörtchen „diskutiert“ heraus, daß Vermögenswerte wohl nicht ohne eine Klage rückübertragen werden sollen, wobei diese Einschätzung natürlich rein spekulativ ist. Im übrigen gibt es genügend Vorsorgestrategien, die Rückforderungstatbestände des Insolvenzrechts auszuhebeln. Genügend Geld für exzellente Berater und Anwälte war ja damals noch vorhanden. Das Vertrags-, Familien- und Erbrecht bietet eine weite Palette an Gestaltungsmöglichkeiten, gegen die der Insolvenzverwalter schlichtweg machtlos ist, sofern die Gestaltungen vorgenommen wurden, als noch keine Krise absehbar war. Aufrecht wäre es, wenn Anton Schlecker seine eidesstattliche Versicherung samt Vermögensverzeichnis offenlegte und auch die Vermögensübertragungen der letzten Jahre vollständig und korrekt bezeichnete. Da würde sicherlich so manchem Durchschnittsbürger der Mund vor Staunen offen stehen bleiben.

One Reply to “Fehler beim Vermögensschutz: Beispiel Schlecker”

  1. Nick says: 30. Juli 2012 at 21:43

    hö, hö, hö, wollen doch mal sehen, was die Staatsanwaltschaft noch so alles aufdeckt.

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