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Schulden, Gerichtsvollzieher, Insolvenz, Ausweglosigkeit: So stellst Du Dich trotzdem finanziell und unternehmerisch neu auf

Vergangenes Wochenende traf ich in München einen Mandanten, der 15 Jahre nach Argentinien abgehauen war, um sich vor seinen Gläubigern zu verstecken. Er hatte insgesamt Schulden in Höhe von 1,3 Millionen Euro angehäuft, weil sein Bauträgergeschäft schief lief. Nun kehrte er wegen der schulischen Ausbildung seines Kindes nach Deutschland zurück. Seine Frage war, wie er in Deutschland sich trotz noch bestehender Schulden eine neue Handwerkerexistenz aufbauen könne.

Schritt 1 war die Überlegung,  wie er schnell einen Bestandsschutz in der Handwerksrolle sichern könne, bevor die Meisterpflicht ab Januar 2020 für bestimmte Gewerke wieder eingeführt würde. Da die Zeit eilte, war eine sehr schnelle Firmengründung erforderlich. Außerdem sollte Geld eingespart werden. Also blieb nur die Gründung einer Kommanditgesellschaft, wobei er dort Geschäftsführer, also Komplementär, werden sollte, ohne aber eine Beteiligung an der Gesellschaft zu halten. Denn diese wäre pfändbar.

Schritt 2 war die Überlegung, wer quasi für ihn noch Anteile an der neu zu gründenden Firma halten könne. Seine Idee einer treuhänderischen Variante musste ich eine Absage erteilen, weil Treuhandanteile immer noch ihm zu gerechnet würden und damit einer möglichen Pfändung unterlägen. Die Lösung bestand darin, eine juristische Person ins Leben zu rufen, an der er keinen Anteil halten konnte, also nichts pfändbar war, er allerdings gleichzeitig bezugsberechtigte Person sein konnte. Dies könne in Form einer Stiftung oder anderen Rechtskonstruktion erfolgen. Die Stiftung entfiel, weil hier die Gründungskosten und der Aufwand zu groß ausfielen. Wichtig bei dieser Konstruktion war, dass er persönlich zwar durchaus eine Zuwendung erhalten könne, aber nicht Ansprüche innehaben dürfe. Hätte er Ansprüche gegen diese Variante, wäre auch dies von seinen Gläubigern pfändbar.

Schritt 3 wäre dann, das Verhandlungen mit den Gläubigern aufgenommen würde. Verliefen diese gut, wäre er schnell schuldenfrei. Verliefen diese schlecht, bliebe das Insolvenzverfahren, was ohnehin in Kürze im Rahmen der Privatinsolvenz verbessert wird und über eine EU Insolvenz nur noch einen kurzen Zeitraum umfassen dürfte.

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Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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