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Spesenabrechnung: Genickbruch für Geschäftsführer?

Belege von Geschäftsessen, Reiseabrechnungen und sonstige Auslagen, die im Rahmen der Tätigkeit als Geschäftsführer anfallen, werden in der Regel sang- und klanglos von der Firma erstattet. Erst wenn sich das Verhältnis zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung eintrübt, wandert der Blick in die Bücher, genauer: in die Spesenabrechnungen. Schnell wird hier manch Anwalt fündig: War das Essen tatsächlich geschäftlich veranlasst? Handelt es sich bei der Reise wirklich um eine Geschäftsreise? Wieviel von der Reise war durch geschäftliche Belange abgedeckt? War die Fahrt, war der Flug in der teureren Klasse angemessen und gerechtfertigt? Sind die Übernachtungskosten zu erstatten, wenn statt eines Einzelzimmers ein Doppelzimmer gebucht wurde? Mit jeder Buchung in der Buchhaltung stellen sich neue Fragen an die Geschäftsführung. Wer hier nicht gut aufpasst und genau dokumentiert, kann schnell vor dem Kadi landen.

Jeder Cent, der von der Geschäftsführung ausgegeben wird, darf nur und ausschließlich im Unternehmensinteresse ausgegeben werden. Laxes Vorgehen kann sich bös rächen. Denn anderenfalls handelt es sich sehr schnell um eine Straftat: die Untreue. Und jeder verwirklichte Straftatbestand durch den CEO rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung desselben, sobald der Sachverhalt bekannt wird. Das geht dann meist sehr schnell. Zunächst werden die Bankunterlagen gewälzt, dann der ein oder andere Fehler gefunden und schon wird per Gesellschafterversammlungsbeschluss die Abberufung des Geschäftsführers beschlossen und zugleich dessen Dienstvertrag gekündigt. Zahlungen werden sofort gestoppt und in der Regel beginnt die Prüfung der Regresse, sprich es wird geschaut, welche Forderungen aus den letzten Jahren gegen den Geschäftsführer erhoben werden können. Mit einem Schlag wandelt sich die vormals lukrative Position in eine Hochrisikosituation.

Wenn sich die Frage stellt, ob die Geschäftsführung korrekt abgerechnet hat, stehen wir Ihnen mit viel Erfahrung zur Seite – sowohl der Geschäftsführung als auch der Gesellschafterseite. Beide betreuen wir im Unternehmensrecht seit Jahrzehnten. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Uwe Martens: martens@recht-hilfreich.de, Telefon: 069 – 95 92 91 90.

Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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