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Arbeitsgericht Frankfurt/M.: erfolgreiches Urteil gegen Scheinselbständigkeit einer freien Mitarbeiterin

Eine langjährige Mitarbeiterin eines von uns vertretenen Arbeitgebers klagte nach Erhalt ihrer Kündigung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt/M. Brisanz erhielt die Klage nicht nur, weil die Kündigung für unwirksam erklärt werden sollte, sondern weil die Klägerin zugleich festgestellt wissen wollte, dass sie eigentlich eine Arbeitnehmerin und keine freie Mitarbeiterin gewesen sei und daher durchaus beachtliche Lohnnachzahlungen verlangen könne.
ACHTUNG: Freie Mitarbeiter können zur tickenden Zeitbombe werden!
Zum Hintergrund: Der Arbeitgeber hatte dank einer vorgeblichen „Selbstanzeige“, also Mitteilung der ehemaligen Mitarbeiterin an Finanzamt und Deutschen Rentenversicherung (DRV), etliche Verfahren gegen sich laufen: Das Finanzamt veranlasste eine Betriebsprüfung, um zu klären, ob unrechtmäßig Lohnsteuer und / oder Umsatzsteuer nicht abgeführt wurde. Die DRV führte ebenfalls eine Betriebsprüfung durch, von der sämtliche angestellten und freien Mitarbeiter umfasst waren. Es entstand eine erhebliche Unruhe im Betrieb, weil die DRV alle freien Mitarbeiter anschrieb, um deren Status (freie Mitarbeit oder Arbeitnehmer) zu klären. Regressforderungen der DRV im sechsstelligen Bereich drohen dem Arbeitgeber. Derzeit findet die Schlussbesprechung mit der DRV statt.
Kein Präjudiz bei arbeitsgerichtlichen Entscheidungen für DRV-Prüfung, aber …

Obwohl Entscheidungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren keinerlei Auswirkung, also kein Präjudiz, für das Verfahren bei der DRV haben, kann – je nach Verfahrensverlauf – die Argumentation aus dem Verfahren berücksichtigt werden. Sofern eine Beweisaufnahme beim arbeitsgerichtlichen Verfahren erfolgte, können die Aussagen als Tatsachenfeststellungen im Prüfverfahren bei der DRV eingebracht werden. Da es sich um Aussagen vor einem Gericht handelt und dort die Wahrheitspflicht herrscht, kommt diesen Ergebnissen der Beweisaufnahme ein durchaus beachtlicher Stellenwert zu.
Erfolgshebel: Individuelle Beurteilung der Tätigkeit maßgeblich
Um Erfolg bei einer Streitigkeit über die Frage der Selbständigkeit vor dem Arbeitsgericht zu haben, ist gründliche Vorarbeit und eine detailorientierte Aufarbeitung der tatsächlichen Hintergründe unumgänglich. Diese zeitaufwendige Arbeit lohnt! Arbeitsgerichte entscheiden derartige Streitigkeiten regelmäßig nach den zivilprozessualen Darlegungs- und Beweislastregeln. Kurzum: Können Sie als Arbeitgeber den Nachweis führen, dass das freie Mitarbeiterverhältnis auch als solches tatsächlich und nachweislich geführt wurde, wird der ehemalige Mitarbeiter in die Beweisnot kommen und das Verfahren verlieren. Das A und O der Klageerwiderung liegt also in der gründlichen Aufarbeitung der Vergangenheit. Wer hier über die hinreichende forensische, also gerichtliche, Erfahrung verfügt, wird all die Punkte zusammenzutragen wissen, die für eine erfolgreiche Verteidigung zwingend erforderlich sind.
So war es auch in dem von uns betreuten Verfahren: Dank detaillierter Aufarbeitung durch uns konnten wir Sachverhaltsausführungen machen und belegen, die die Gegenseite in Beweisnot brachte. Bereits nach der ersten mündlichen Verhandlung fiel das Urteil zu Gunsten unserer Mandantschaft aus: Die Klage wurde abgewiesen.
TIPP:
Kommen Sie so früh wie möglich zu uns, um freie Mitarbeiterverhältnisse überprüfen zu lassen, abzusichern oder um Sie in Streitverfahren frühzeitig zu verteidigen. Wir haben Erfahrungen in teuren sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten. Wir beraten Sie gerne! Bitte rufen Sie uns an: 069 – 95 92 91 91-0

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