Kann man den Fitnessstudio Vertrag wegen Umzug kündigen?
Wer in eine andere Stadt zieht, kann das Fitnessstudio oft nicht mehr nutzen. Gibt es am Umzugsort eine Filiale des gleichen Fitnessstudios, dann ist die Sache klar. Natürlich muss man den Vertrag dann in dieser Filiale fortsetzen. Gerade bei Ketten wie McFit, Injoy, Mrs. Sporty, clever fit und anderen, kann in vielen Städten trainiert werden.

Was aber, wenn das Studio keine Kette ist oder am neuen Wohnort kein Studio des selben Betreibers in der Nähe ist?
Früher war es möglich, unter diesen Umständen den Vertrag zu kündigen. Zumindest, wenn man mehr als 20 oder 30 km weggezogen ist. Seit dem Jahr 2016 gilt das leider nicht mehr.
Allein der Umstand, dass der Kunde eines Fitnessstudios berufsbedingt seinen Wohnort wechselt, vermag eine außerordentliche Kündigung seines Vertrags nicht zu rechtfertigen (im Anschluss an Senatsurteil vom 8. Februar 2012 – XII ZR 42/10 – NJW 2012, 1431). BGH, Urteil vom 4. Mai 2016 – XII ZR 62/15
BGH, Urteil vom 4. Mai 2016 – XII ZR 62/15
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wegzug allein vom Trainierenden zu verantworten ist und sich das Fitnessstudio auf den Bestand der Laufzeit des Vertrages verlassen darf.
Dies gilt allerdings nicht für Krankheit. Hier kann weiterhin (Stand Juni 2019) außerordentlich gekündigt werden.
Kann man trotzdem etwas tun, wenn das Fitnessstudio die Kündigung wegen Umzug nicht akzeptiert und wohl auch nicht akzeptieren muss?
Ja, ein genauer Blick in den Vertrag hilft immer. In vielen Verträgen mit Fitnessstudios finden sich Fehler, die dazu führen, dass zumindest Teile des Vertrages unwirksam sind. Betrifft dieser Teil die Laufzeit, dann kann jederzeit mit einer Frist von nur zwei Wochen gekündigt werden.
Fazit:
Fitnessstudio Vertrag wegen Umzug kündigen? Leider nicht mehr möglich. Aber es gibt genügend andere Gründe, die eine vorzeitige Kündigung des Vertrages mit dem Fitnessstudio rechtfertigen können.
Möchten Sie Ihren Vertrag mit dem Fitnessstudio vorzeitig beenden? Gerne bespreche ich mit Ihnen die Möglichkeiten. Kontaktieren Sie mich!
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh