Fitnessstudiobetreiber müssen Ihre Trainingsgeräte regelmäßig warten und überwachen. Der Trainierende darf sich stets darauf verlassen, dass sich die Geräte in einem techisch einwandfreien Zustand befinden. Verletzt der Inhaber des Studios seine Kontrollpflichten, so haftet er dem Besucher auf Schadensersatz.
So bekam ein Trainierender 4.000,00 € Schmerzensgeld, weil er von einem gerissenen Seilzug verletzt wurde. Dem Studiobetreiber half der Einwand nicht, dass der Defekt des Seils zuvor nicht sichbar war, da dieser von dem Gerät selbst verdeckt wurde. Das Landgericht führte in dem vorliegenden Fall aus, dass von dem Soprtstudio verlangt werden könne, dass dieses seine Sportgeräte einer regelmäßigen Prüfung unterzieht. Notfalls müsse fachkundige Hilfe herangezogen werden.
Als Studiobetreiber sollten diese Wartungs- und Prüfpflichten unbedingt beachtet werden. In Fällen grob fahrlässiger Verstöße, kann es auch zum Verlust von Versicherungsansprüchen kommen.