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Preise im Fitnessstudio müssen transparent sein

Preise in einem Fitnessstudio-Vertrag müssen für den Kunden nachvollziehbar und transparent sein. So entschied das Landgericht Münster (Beschl. v. 22. 2. 2011 − 6 T 48/10):

„Die Vereinbarung eines Entgelts in Höhe von 9 Euro pro Quartal (Servicepauschale), sowie die gemäß quartalsweise Erhöhung des Grundtarifs um jeweils 0,29 Euro pro wöchentlicher Abbuchung, verstößt gegen die §§ 305c, 307 I BGB und ist damit unwirksam. Die Vertragsgestaltung ist von der Klägerin so gestaltet worden, dass eine exakte Ermittlung des geschuldeten Wochentarifs nur schwer möglich ist. Das DIN-A4 große Vertragsformular enthält in der Mitte eine Auflistung von verschiedenen Leistungen von denen vorliegend lediglich der Punkt „Erfrischungsgetränke“ mit 0,89 Euro pro Woche mit einem gesonderten Betrag ausgewiesen ist. Als wöchentlicher Gesamtbetrag der gebuchten Leistungen wird ein Betrag von 9,85 Euro drucktechnisch hervorgehoben. Direkt anschließend im Fließtext, verstecken sich jedoch weitere (überraschende) Klauseln. Zu diesem wöchentlichen Gesamtbetrag soll quartalsweise noch eine Servicepauschale von 9 Euro hinzukommen, sowie 1 x jährlich eine Nutzungsgebühr von 19 Euro für die Berechtigungskarte sowie ein Gesundheitsscheck. Ferner versteckt sich eine laufende Tariferhöhung von 0,29 Euro pro wöchentliche Abbuchung und pro neu beginnendem Quartal. Wird in einem Vertrag ein wöchentlicher Gesamtbetrag ausgeworfen – wie hier der Betrag von 9,85 Euro – ist es für den Vertragspartner kaum noch zu überblicken, wenn im nachfolgenden Text sich weitere, zusätzliche Gebühren und Tariferhöhungen verstecken. Hierbei handelt es sich um überraschende und ungewöhnliche Klauseln, die letztlich auch dem Transparenzgebot aus § 307 BGB zuwiderlaufen. Der unbefangene Leser und Kunde muss nicht damit rechnen, dass neben dem hervorgehobenen wöchentlichen Preis von 9,85 Euro weitere, versteckte Kosten in nicht unerheblichem Umfang anfallen. Dies gilt jedenfalls soweit es sich um Kosten handelt, die nur die Grundleistungen betreffen, nicht aber spezielle Zusatzleistungen. Bei der vorliegenden Gestaltung des Formulars war eine Kenntnisnahme durch den Kunden nicht ohne Weiteres möglich.“

Fitnessstudios sollten bei der Gestaltung Ihrer Verträge und AGB unbedingt auf deren Wirksamkeit achten. Unwirksame Klauseln bedeuten nicht nur den Verlust von Ansprüchen gegenüber dem Kunden, sondern können auch teure Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzvereinen bedeuten.

Gerne helfen wir Ihnen mit unserer Erfahrung im Bereich des Rechts der Fitnessverträge weiter. Kontaktieren Sie uns!

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

5 Replies to “Preise im Fitnessstudio müssen transparent sein”

  1. Lindner says: 19. März 2018 at 20:35

    Hallo,

    Ich habe letzten Mittwoch einen Vertrag im Fitnessstudio abgeschlossen und hatte kein Probetraining- es ging alles so schnell er hat gesagt wir machen mal 104 Wochen dann wird es billiger ! In einer E-Mail stand bevor ich dahin gegangen bin ab 5€ gibt es das Fitness! Jetzt sind es zwölf Euro in der Woche und nach 3 Monaten 29€ trainerpausxhale und alle 6 Monate nochmal 29€ und alle 6 Monate Erhöhung für 0,29€ für die gerätebenutzung! Als ich zu Hause war und alles in Ruhe durchgelesen habe ist mir das zu teuer! Ich kann mir das nicht leisten und hab sofort die schriftliche Kündigung geschrieben noch bevor der Vertrag wirksam war aber die sagen ich muss zahlen die zwei Jahre!
    Gibt es irgendeine Möglichkeit?

    Lg katja

  2. Jacqueline says: 5. Januar 2018 at 19:09

    Hallo,

    ich habe einen Vertrag im Fitnessstudio abgeschlossen. Im Vertrag stand der wöchentliche Preis und Zusatzkosten im Quartal und eine 3 Monatige Erhöhung der Kosten um 0,16€. Das hab ich zwar überlesen aber dass bin ich wohl selbst schuld. Jetzt war ich heute bei der Einweisung, nach der Einweisung wurden mir dann Getränkepreise genannt. 1,49 pro Trainig. Das man keine Eigenen Getränke mitnehmen darf habe ich erst zuhause erfahren als ich die Infomappe geblättert habe die ich heute zum Ende hin bekommen habe. Da ich aber drei mal pro Woche dorthin wollte, wären das dann etwa achtzehn Euro zusätzlich was ich als nicht wenig erachte. Ist das rechtens? Oder kann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jacqueline

    1. elixir says: 10. Januar 2018 at 16:23

      Hallo, und vielen Dank für Ihre Frage. Generell kann es Ihnen nicht verboten werden, Ihre eigenen Getränke mitzubringen. Nur Glasflaschen auf der Trainingsfläche können aus Sicherheitsgründen verboten werden. Lässt man Sie im Studio trotzdem nicht trinken oder verwehrt Ihnen sogar den Zugang, dann kann man sicher über ein Kündigungsrecht nachdenken. Für eine Betratung müssten Sie sich bitte telefonisch oder per Mail melden. Auch müssten Sie uns den Vertrag zukommen lassen.

  3. André says: 20. Dezember 2016 at 17:55

    Hallo Zusammen,

    war heute im Fitnesstudio spontan und hab mich beraten lassen.
    Dann kam ein Betrag von 20,45 heraus und ich ging von monatlich aus,
    nach unterschreiben ist mir der Gedanke daheim gekommen, daß es sich um wöchentlich handelt, dazu kommen irgendwie 0,29 Cent für Strom und Unkosten pro weiß ich nicht. Und 29 Euro im halben Jahr zusatzkosten.

    Kann ich den Vertrag widerrufen, ist alles nicht ganz eindeutig gewesen und mir nun viel zu teuer.

    Gruß
    André

    1. elixir says: 25. Januar 2017 at 08:06

      Vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte senden Sie uns den Vertrag zu, sodass wir diesen prüfen können.

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