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Abzocke mit Branchenverzeichnissen: neues Urteil zur "Gewerbeauskunft-Zentrale"

Kennen Sie das? Viele Selbstständige erhalten Schreiben über die Eintragung Ihres Gewerbes in ein Branchenverzeichnis. Dabei erwecken die Schreiben oft den Eindruck, dass es sich um eine Behörde oder zumindest um eine staatlich legitimierte Stelle handelt. Tatsächlich aber stecken private Unternehmen dahinter, die auf diese Weise versuchen, Unternehmen zum Abschluss teurer Abo-Verträge zu bewegen.

Hierbei taucht immer wieder die “Gewerbeauskunft-Zentrale” in den Fokus der Berichterstattung und der Gerichte.

Das Landgerichts Düsseldorf hatte hierzu bereits die Auffassung vertreten, die  GWE-Wirtschaftsinformations GmbH täusche durch die verwendeten Angebotsformulare die betroffenen Empfänger in unzulässiger Weise und wies die Zahlungsklage der GWE zurück. Hiergegen richtete sich die Berufung beim OLG Düsseldorf, welches die Entscheidung des Landgerichts bestätigte. Das OLG hat damit die Methoden der GWE Gewerbeauskunft-Zentrale als irreführend dargestellt. Eine Revision soll – den bisherigen Mitteilungen zufolge – nicht zugelassen sein, sodaß die Entscheidung des OLG Düsseldorf somit rechtskräftig ist.

Allerdings ist zu beachten, dass das OLG Düsseldorf nur wettbewerbsrechtliche Folgen zu beurteilen hatte. Ob sich die Entscheidung des OLG Düsseldorf auch auf die Forderungen gegenüber den betroffenen „Kunden“ auswirkt, muss noch abgewartet werden.

[attention]Wenn auch Sie von solchen Verträgen betroffen sind, sollten Sie umgehend reagieren und den Vertrag anfechten.[/attention]

Bei der juristisch korrekten Anfechtung helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter.

Auch wenn Sie uns nicht beauftragen möchten, sammeln wir entsprechende Anschreiben und bitten um deren Übersendung an uns (gerne per Fax oder E-Mail). Dies hilft uns, unsere Mandanten optimal vertreten zu können.

[attention]Achten Sie immer auf versteckte Kostenhinweise! [/attention]

Gerade vermeindlich kostenlose Angebote sollten Sie genau unter die Lupe nehmen. Oft finden sich darin versteckte Kostenhinweise. So auch oft in Anschreiben, in denen Sie gebeten werden, Ihre Daten zu korrigieren. Meist stecken hier Abo-Fallen dahinter.

7 Replies to “Abzocke mit Branchenverzeichnissen: neues Urteil zur "Gewerbeauskunft-Zentrale"”

  1. B, Rita says: 29. November 2012 at 19:26

    Rita sagt,
    auch ich wurde mehrfach von der Zentrale angeschrieben und für mich so getäuscht, dass es eine Pflicht wäre, das ausgefüllte Formular zu ergänzen und zu unterschreiben. Nach zwei Mahnungen habe ich dieses Formular, weil ich genervt war, abends schnell ausgefüllt und zurückgefaxt und bekam auch umgehend nach 15 Tagen die Rechnung und, weil ich nicht bezahlt habe, kurz danach eine Mahnung mit Hinweims auf höhere Kosten, wenn nicht sofort gezahlt wird. Ich habe einen jahresbetrag gezahlt und per Einschreiben vom 02.11.2012 per sofort gekündigt, mein Eintrag sollte sofort gelöscht werden und darum gebeten, ich habe ja nun mal für zwei Jahre unterschrieben, das war mein Fehler, das Kleingedruckte nicht zu lesen, mir entgegenkommend das zweite Jahr zu erlassen.
    Bis heute habe ich nicht von der Zentrale gehört, so schnell, wie sie das Formular und Mahnung geschickt haben, nichts gehört. Mein Geld für das 1. Jahr werde ich wohl nicht wiederbekommen oder habe ich da eine Chance? Und wie sieht es mit dem zweiten Jahr aus. Die Rechnung werde ich wohl im nächsten Jahr bekommen, obwohl ich gekündigt habe.
    MfG Rita B

  2. Christine D. says: 17. Juli 2012 at 13:29

    Habe ein Fax von RB Medienverlag unterscheiben per Fax zurückgesandt in der Annahme, dass es sich um einen kostenlosten Eintrag ins Branchenbuch (wie in Großbuchstaben angegbeben) handelt, das Kleingedruckte konnte ich nicht lesen.
    Jetzt soll ich 1178,00 Euro zuzüglich 40,00 euro Mahngebühren bezahlen.
    Ich bin Angestellte der Firma.
    Habe sofort nach Erhalt der Mahnung sofort Widerspruch eingelegt.
    Eine Rechnung habe ich erst als Kopie nach Erhalt des Widerspruchs erhalten.
    Seitdem bin ich mit meinen Nerven am Ende.
    Beitrag kann veröffentlich werden.

    1. admin says: 17. Juli 2012 at 14:47

      Bitte senden Sie uns die Ihnen vorliegenden Unterlagen (vollständig) zu – am besten per Mail. Sodann werden wir die Rechtslage prüfen und Sie über die Kosten aufklären. Bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten. Selbstverständlich helfen wir Ihnen.

  3. Friederke says: 17. Juni 2012 at 13:47

    Habe bereits zu zweiten Mal ein Schreiben dieser Art erhalten, aber Gottseidank nicht reagiert! Führt sehr leicht in die Irre, wenn man gerade beruflich unter Zeiitdruck steht! Bitte Vorsicht!

  4. Gerlinde says: 10. Juni 2012 at 05:57

    Auch ich wurde arglistig getäuscht!
    Kammen vom Urlaub nach Hause und in der Post war ein Brief von der Gewerbeauskonftszentrale.
    Habe auf das Schreiben nicht reagiert weil das Formular schon fix und fertig ausgefüllt war ca. 1 Wochen später bekam ich einen Anruf das mir von der Gewerbeauskunft ein Formular zugeschickt wurde und ich das nicht ergänzt an die Gewerbeauskunft zurück geschickt hätte und Sie würden mir ein neues Formular zuschicken das ich ergänzen soll und an diese Faxnummer der Gewerbeauskunft faxen soll .
    Da das Formular ausgesehen hatt wie ein behördliches Formular
    habe ich alles unterschrieben und gefaxt nun bekomme ich eine Rechnung von 569,06 Euro die ich umgehend bezahlen soll.
    Das ist doch Gaunerei ich fühle mich arglistig getäuscht und abgezockt.

    1. Florian Schuh says: 10. Juni 2012 at 07:49

      Vielen Dank für Ihren Kommentar. Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Mit den besten Grüßen, Florian Schuh

  5. Christine says: 15. April 2012 at 08:18

    Auch ich bin auf diese Abzocke hereingefallen!
    Habe vor ca 4 Wochen dieses Schreiben unterschrieben und jetzt die Rechnung erhalten.
    Habe noch nicht bezahlt und werde die Sache meinem Anwalt übergeben.
    Ich hoffe, dass diesen Menschen das Handwerk gelegt wird und ich unbeschadet aus der Sache heraus komme.

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