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Anwaltsrechung zu hoch? – Was darf ein Rechtsanwalt abrechnen?

Haben Sie eine Rechnung vom Rechtsanwalt bekommen, die Sie nicht nachvollziehen können oder die Ihnen zu hoch erscheint? Gerne können Sie die Rechnung durch uns prüfen lassen.
Die vom Anwalt abgerechneten Gebühren ergeben sich entweder aus einer Honorarvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt oder sie ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Falle einer Vergütungsvereinbarung wird meist entweder eine Pauschale vereinbart oder ein Stundensatz.
Rechnet ein Anwalt nach dem RVG ab, muss er Sie vorher darauf hingewiesen haben, dass eine Abrechnung nach Gesetz erfolgt und sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, der ebenfalls nach den Regelungen des RVG berechnet wird.
Rechnen Sie die abgerechneten Gebühren nach und nutzen Sie den Online-Gebührenrechner.
Bei außergerichtlichen Tätigkeiten ist auch immer der Gebührensatz entscheidend. Der Rahmen reicht hier von 0,5 bis 2,5. Das Gesetz schreibt allerdings vor, dass eine Gebühr von mehr als 1,3 nur gefordert werden kann, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Das ist sehr oft nicht der Fall.
Es können aber auch vereinbarte Honorare wie Pauschalen und Stundensätze zu hoch sein. Hier kommt es jedoch auf den Einzelfall an. Auch kann die Vergütungsvereinbarung selbst unwirksam sein oder zumindest unwirksame Regelungen enthalten. Hier lohnt sich eine genaue Prüfung. Eine Honorarvereinbarung muss strenge formale Regelungen einhalten. Es ist erstaunlich, jedoch finden sich in vielen von Anwälten geschriebenen Vergütungsvereinbarungen grobe Fehler. „Der Schuster hat die schlechtesten Schuhe„.
Die wichtigsten Regeln sind:

  • Erfolgshonorare sind in der Regel unzulässig.
  • Der Anwalt muss Sie darauf hinweisen, wenn sich die Gebühren nach dem Streitwert oder Gegenstandswert richten.
  • Gebühren müssen angemessen sein.
  • Vergütungsvereinbarungen bedürfen einer bestimmten Form (siehe unten §3a RVG)

Auch bei der Rechnungstellung ist einiges zu beachten:
Formal muss jede Rechnung folgende Angaben enthalten:

  • Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Rechtsanwaltes bzw. der Rechtsanwalts-Gesellschaft und den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift von Ihnen als Leistungsempfänger
  • Die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Eine einmalige Rechnungsnummer
  • Umfang, Art und Zeitpunkt der abgerechneten Leistung
  • Sind bereits Zahlungen erfolgt, muss auch der Zeitpunkt dieser Zahlung angegeben sein
  • Umsatzsteuersatz (derzeit 19%), Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag
  • ggf. Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Bitte beachten Sie, dass bei Fehlen der o.g. Angaben ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist.
Hier die wichtigten gesetzlichen Regelungen zur anwaltlichen Vergütung:

§ 49b Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) (Auszug)
Vergütung
(2) Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält (Erfolgshonorar), sind unzulässig, soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nichts anderes bestimmt. Vereinbarungen, durch die der Rechtsanwalt sich verpflichtet, Gerichtskosten, Verwaltungskosten oder Kosten anderer Beteiligter zu tragen, sind unzulässig. Ein Erfolgshonorar im Sinne des Satzes 1 liegt nicht vor, wenn lediglich vereinbart wird, dass sich die gesetzlichen Gebühren ohne weitere Bedingungen erhöhen.
(3) Die Abgabe und Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Rechtsanwalt oder Dritten gleich welcher Art, ist unzulässig. […]
(5) Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrags hierauf hinzuweisen.

§ 3a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) (Auszug)
Vergütungsvereinbarung

(1) Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Sie hat einen Hinweis darauf zu enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss. […]

(2) Ist eine vereinbarte, eine nach § 4 Abs. 3 Satz 1 von dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer festgesetzte oder eine nach § 4a für den Erfolgsfall vereinbarte Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch, kann sie im Rechtsstreit auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden. […]

Gerne prüfen ich anwaltliche Abrechnungen auf ihre Richtigkeit. Kontaktieren Sie mich.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh
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14 Replies to “Anwaltsrechung zu hoch? – Was darf ein Rechtsanwalt abrechnen?”

  1. Sandra says: 20. Januar 2024 at 02:18

    Hallo
    Anwalt halt falschen ( zu hohen) Gegenstandswert im Insolvenzverfahren genommen ( Insolvenzschuldner Vertretung ).
    Es wurde die Summe der anfänglich vermuteten Gläubigerforderungen eingesetzt . Angemeldet wurde aber nur die Hälfte der Summe. Muss nicht zwingend der Wert der Insolvenzmasse als Gegenstandswert genommen werden?
    Wie berechnet sich der Wert der Insolvenzmasse? Netto oder Brutto ? Oder einfach alles was reinfließt ?
    Es wurde nach rvg 13 , 14 abgerechnet mit Geschäftsgebühr 1,8 abgerechnet .
    Was kann ich tun und was kostet es wenn Sie die Rechnung prüfen ?

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 5. Februar 2024 at 17:55

      Gerne können Sie uns die Rechnung zusenden. Wir schicken Ihnen dann ein individuelles Angebot. Die Kosten richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und dem Aufwand.

  2. Mathias Frank says: 24. Oktober 2022 at 19:57

    Hallo in die Kanzlei,
    Rechtsanwalt gab nur Auskunft in einer Strafrehticher Sache, er hatte selbst keine Ahnung und musste einen Kumpel fragen.
    Auskunft bekam ich ohne dass ich über sie Kosten informiert wurde.
    Dann drängte dich der Anwalt auf, meinen Schuldbrief an die Staatsanwaltschaft zu schicken. Dann kam eine Rechnung im Höhe von fast 600 Euro an die versicherung. Die lehnte due sb ab, jetzt soll ich die sb an die Kanzlei zahlen fpr nix.

  3. K. says: 5. Februar 2022 at 12:18

    Guten Tag,
    ich habe ein Scheidungsverfahren hinter mir, bei dem der Gegenstandswert 63.000€ betrug. Meine Anwältin hat 5284€ hierfür abgerechnet plus weitere ca. 5000€ als ihren Stundensatz (mal abgesehen davon, dass sie bei Gericht nichts „auf der Platte hatte“, wie sie es selbst formulierte. Ist diese doppelte Abrechnung zulässig? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, L.Koch

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 17. Februar 2022 at 10:49

      Vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte senden Sie mir die Abrechnungen und eine ggf. vorhandene Vergütungsvereinbarung zu. Ich melde mich dann mit dem möglichen Vorgehen und den Kosten.

  4. Markus Meyer says: 22. Dezember 2021 at 22:46

    Guten Tag,
    gegen mich lag eine Strafanzeige wegen Vergewaltigung vor. Mein Anwalt verlangte Akteneinsichr. Es kam zu keiner Anklage und das Verfahren wurde eingestellt.
    Ich soll nun 3.800 € zahlen. Leider habe ich einen Vertrag diesbezüglich unterschrieben. Kann ich mich in diesem Fall wehren?

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 17. Februar 2022 at 10:58

      Hierzu müsste ich die Abrechnung und die Vergütungsvereinbarung sehen.

  5. Alex says: 20. April 2021 at 18:50

    Aufgrund unseres Familienerbes haben wir einen Fachanwalt aufgesucht, um uns beraten zu lassen. Wir haben ein Honorar von €250,00,- pro Stunde vereinbart. Nachdem wir kurz Stellung zu unserer Angelegenheit genommen haben und dem Anwalt 2 spezifische Fragen gestellt haben, erhielten wir ein Schriftsatz (bzw. ein Forschungsmemorandum von 7 Seiten) und eine Abrechnung von €1.462,71 + MwSt. In der Aufstellung der Abrechnung waren 95 Minuten zum Aktenstudium, 70 Minuten zur Prüfung der Rechtslage und 130 Minuten zur Erstellung des Schriftsatzes notiert. Die angerechneten Stunden waren weder von uns beauftragt worden, noch sind diese nachvollziehbar. Der beauftragte Anwalt scheint zudem nicht zu einem Gespräch bezüglich einer Reduzierung der Rechnung bereit. Wie kann man in solchen Fällen vorgehen?

    Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe im Voraus!

    1. Rascal says: 15. Dezember 2021 at 17:56

      Hallo Alex,

      Was ist dabei rausgekommen?

  6. Zoch says: 12. April 2021 at 12:34

    Hallo ich hatte eine Anzeige wegen Körperverletzung. Der Anwalt verlangte Akten Einsicht und das Verfahren wurde dann auch eingestellt.

    Nun verlangt dieser 1950€ wovon ich schon 1050€ gezahlt habe.
    Es gibt bis jetzt keine Rechnung. Lediglich das Schreiben vom eingestellten Strafantrag habe ich bekommen.
    Ist dieser Preis überhaupt gerechtfertigt? Ich muss jeden Monat das Geld persönlich hinfahren Raten a min. 150€ denn per Überweisung müsste ich mehr Zahlen

  7. Tanja *** says: 1. März 2021 at 21:02

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mein Sohn hatte einen schweren Unfall, worauf wir einen Fachanwalt mit der Vertretung seiner Interessen beauftragten.
    Der Anwalt beantragte Akteneinsicht. Darauf folgten drei Telefonate mit uns und mit der Versicherung des Unfallgegners wurde ein Schreiben versandt, indem auf Schmerzensgeld gefordert wurde. Nachdem wir der Meinung waren, dass man uns empfahl fälschlicherweise einer Klageerhebung zu verfolge , wurde von uns ein kritische Schreiben an den Anwalt versandt.
    dieser reagierte mit einer sehr emotionalen Email, verbunden damit, dass der Fall für ihn erledigt sei und er uns nun eine Kostennote mit einer hohen Geschäftsgebühr (1.8) zusenden würde, da unser Fall besonders schwer und aufwendig gewesen wäre.

    Wir empfinden dies als Willkürlich und als Reaktion auf unsere Kritik. Was würden Sie uns raten? Eine Schlichtungsstelle wurde er sicherlich nicht zustimmen.

    Besten dank und mit vielen Grüßen.

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 2. März 2021 at 15:49

      Guten Tag und vielen Dank für Ihre Frage. Haben Sie bereits eine Rechnung von dem Anwalt erhalten? Diese sollte auf jeden Fall abgewartet werden. Ansonsten ist eine Prüfung natürlich schwierig. Die Regelungen, wann ein Rechtsanwalt welchen Betrag abrechnen kann, sind recht streng. Wenn Sie eine Abrechnung haben, dann können Sie mir diese gerne zur Prüfung übersenden.

  8. Mechthild K. says: 11. Juni 2020 at 14:52

    Gegen den Fahrer meines PKWs wurde Anzeige wegen angeblicher Fahrerflucht gestellt. Der von mir beauftragte Anwalt forderte Akteneinsicht an. Dann passierte ncihts mehr und ich bat nach 1 Jahr um eine abschließende Kostennote. Von den 650 Euro Vorauszahlung verbleib mir ein Guthaben von 16 cent. In Rechnung gestellt wurden u.a. die Grundgebühr für Verteidiger (300,-) und eine Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren (210,-). Muss ich wirklich so viel zahlen?

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 14. Juni 2020 at 14:29

      Guten Tag und vielen Dank für Ihre Frage. Die Grundgebühr und die Verfahrensgebühr fallen fast immer an. Es kommt aber auch auf den Auftrag an. War nur die Akteneinsicht beauftragt, dann werden diese Gebühren wohl nicht entstanden sein. Hier dürfte aber auf jeden Fall eine deutliche Reduzierung vorzunehmen sein. Es handelt sich um die sog. Mittelgebühr. Wurde aber nur die Akteneinsicht gemacht, dann kann nur eine deutlich niedrigere Gebühr verlangt werden. Ohne Sichtung der Unterlagen, lässt sich das nicht genau sagen. Aber wahrscheinlich werden hier nur ca. 200,00 € gerechtfertigt sein.

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