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Bei Abzocke im Internet und am Telefon: aussitzen oder sich wehren?

Wer Mahnungen, Inkassobriefe und Anwaltsschreiben wegen vorgeblicher Internet- oder Telefonkosten erhält, sucht gerne unter seines Gleichen Hilfe bei der Frage, ob er gegen die rabiate Geldeintreiberei vorgehen soll oder ob er die angebliche Forderung besser aussitzen soll.
Wir schließen uns der Empfehlung der Verbraucherschützer an, die folgenden fünf Punkteplan entwickelt haben, wobei wir eine kleine Korrektur empfehlen.
Erst einmal jetzt die 5-Punkte-Empfehlung der Verbraucherschützer, dann unser kleiner Korrekturvorschlag:
1. Zahlen Sie nicht, wenn Sie die Forderung als unrechtmäßig ansehen
2. Widersprechen Sie ein einziges Mal
3. Warten Sie auf den Mahnbescheid vom Gericht
4. Widersprechen Sie dem Mahnbescheid – fristgerecht!
5. Gehen Sie mit einem guten Anwalt in eine mögliche Klage hinein.
Unsere Korrektur:
Gehen Sie bereits mit der ERSTEN MAHNUNG zu einem Anwalt. Dadurch können Sie im Falle der berechtigten Forderung erheblich Kosten sparen! Ist an dem Vorwurf nichts dran, ist der Anwalt allemal billiger und kann helfen die Kosten abzuwälzen bzw. zurückzuweisen.
Haben Sie als Betroffene/r Fragen zur Telefon- / Internet-Abzocke. Wir helfen Ihnen gerne. Bitte rufen Sie uns einfach an!

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