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Gewinnspiel-Abzocke? RA Ingo Müller soll auch DGZ-6/49, abgetreten an TKM Royal Office, vertreten

Neben den auf unserem Blog bereits veröffentlichten Vorgehen des Herrn Rechtsanwalt Ingo Müller wegen Gewinnspielforderungen wurden wir nun von einem unserer Webseiten-Besucher darüber informiert, daß Herr Rechtsanwalt Ingo Müller aus Osnabrück nicht nur Forderungen von DSM 24 verfolgt, sondern auch Forderungen von DGZ-6/49, wieder abgetreten an die Firma TKM Royal Office, beitreibt. Hier gilt dasselbe wie bei den anderen Gewinnspielforderungen:
WARNUNG / TIPP:
Zahlen Sie nicht ohne Überprüfung der Berechtigung der Forderung auf Mahnschreiben für Gewinnspiele! Schalten Sie auf jeden Fall einen Anwalt Ihres Vertrauens zur Abwehr der Forderung ein! Gerne können Sie uns anrufen. Wir helfen Ihnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren.

14 Replies to “Gewinnspiel-Abzocke? RA Ingo Müller soll auch DGZ-6/49, abgetreten an TKM Royal Office, vertreten”

  1. Marion Neubert says: 30. August 2013 at 04:36

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    die Beiträge auf ihrer Seite machen mir Mut, meine Problematik zu lösen und auch weiteren Betroffenen zu helfen.
    Meine mittlerweile pflegebedürftige Mutter ist bereits 10/2009 auf das durch die Fa. Callback Telecommunication per Telefon vertriebene Gewinnspiel DGZ-6/49 hereingefallen. Bis dato (27.06. und 20.08.13) erreichten uns von den U+C Rechtsanwälten URMANN+Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die offenbar die Eintreiberrechte erworben haben 2 Inkassoschreiben. Die letzte Forderung beläuft sich auf 193,41 €. Großzügigerweise wurde diese im Ratenzahlungsverfahren angeboten! Wir werden uns gegen diese Forderung mit allen Mitteln wehren! Bitte aktualisieren Sie ihre Seite in dieser Hinsicht weiter und bleiben Sie Anwälte der Bürger, die auf ihr elementares Recht vertrauen. MfG Marion Neubert

  2. Kanzlei Berlin says: 20. August 2013 at 18:14

    erstaunliche Beitrag …. danke für diesen informativen Artikel teilen ….

    1. Uwe Martens says: 21. August 2013 at 11:49

      Gerne. Danke für Ihren Eintrag :-)

  3. Frank M says: 15. August 2012 at 10:57

    wie verhält sich das denn wenn die einen Telefonmitschnitt haben? In dem Gespräch wurde Name, Adresse etc. bestätigt?? Kommt der damit bei Gericht durch???

    1. Uwe Martens says: 15. August 2012 at 11:11

      Den Telefonmitschnitt muß man in jedem Einzelfall genau abhören. Ist eine Zustimmung zu dem Mitschnitt abgegeben worden? Falls nicht, ist der Mitschnitt rechtswidrig erstellt worden. Dann stellt das sogar eine Straftat dar. Wurde eine Zustimmung erteilt, stellt sich die Frage der richtigen Aufzeichnung. Wer kann gewährleisten, dass die Mitschnitte fehler- und manipulationsfrei sind? Außerdem gilt es, das Zustandekommen des Vertrages zu beleuchten: Wer hat wen wann angerufen? Wurde über die Verbraucherschutzrechte aufgeklärt? Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich gegen diese behauptete Forderung zu wehren. Und letztendlich liegt die Beweiswürdigung beim einzelnen Richter. Uns liegen zwischenzeitlich etliche Informationen vor, mit denen wir im Falle eines Gerichtsverfahrens reichlich vortragen können, so daß wir recht zuversichtlich sind, die Angelegenheiten bereits außergerichtlich abgewehrt zu bekommen.

      1. Frank M says: 16. August 2012 at 07:37

        da es nicht um mich persönlich sondern um eine Bekannte ging habe ich die Telefonaufzeichnung angefordert aber bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Sind diese Aufzeichnungen Gerichtsverwertbar? Ich kann mir vorstellen das so etwas von Profis ohne weiteres manipuliert werden kann ….

        1. Uwe Martens says: 16. August 2012 at 08:48

          Wir sehen die Gerichtsverwertbarkeit kritisch.

  4. Markus says: 3. August 2012 at 21:51

    hallo habe auch eine mahnung ignoriert und jetzt wurde sie gerichtlich geltend gemacht allerdings muss ich jetzt die gerichtskosten auch zahlen, und das ist jetzt viel teuerer da der Anwalt Sprachaufzeichnungen hat.
    komme ich da noch irgentwie raus?
    gruss
    Markus

    1. Uwe Martens says: 6. August 2012 at 07:32

      ACHTUNG: Bei gerichtlichen Verfahren laufen kurze Fristen, deren Verstreichenlassen zu empfindlichen Folgen – bis hin zum Unterliegen in dem Gerichtsverfahren! – führen können! Bitte senden Sie daher uns unverzüglich sämtliche Ihnen vorliegenden Unterlagen (Ihre Unterlagen als auch die der Gegenseite: Briefe, Schreiben, Rechnungen, Mahnbescheid, gelben Briefumschlag usw.), um etwaige Fristen noch wahren zu können! Am schnellsten und leichtesten wäre für uns eine Zusendung per Mail. Können Sie die Unterlagen einscannen?
      Haben Sie die Sprachaufzeichnungen schon gehört oder vorliegen?

  5. erika welter says: 31. Juli 2012 at 09:52

    Habe ein Schreiben vom 10.07.2012 von einem RA Ingo Müller wg.Forderung aus einem Gewinnspiel von 2010. Ich habe hierfür nie Unterlagen erhalten.
    Ich habe um Aufschub der Zahlung gebeten. Nun da ich diese Seite im Internet
    entdeckt habe, lasse ich Ihnen dieses Schreiben per e-mail zukommen.
    Bitte helfen Sie mir. Ich habe diese Geld nicht und kann nicht zahlen. Das ist Bestimmt nur Abzocke. Telefonisch meldet sich mitlerweile keiner!

    1. Uwe Martens says: 1. August 2012 at 11:07

      Um die Kosten Ihrer Forderungsabwehr möglichst gering zu halten, können Sie bei Ihrem örtlichen Amtsgericht und dort dem zuständigen Rechtspfleger einen Beratungshilfeantrag stellen. Dann erhalten Sie einen Beratungshilfeschein, den Sie bitte an uns senden wollen. Bei Hereinreichen des Beratungshilfescheins kostet unsere Unterstützung für Sie nur 10 Euro. Anderenfalls 29,75 Euro und damit auch noch günstiger als die gesetzlichen Gebühren.

  6. Nick says: 30. Juli 2012 at 21:41

    ach, nee, schon wieder derselbe anwalt müller

  7. Brunhilde L says: 23. Juli 2012 at 15:00

    Ihr Schreiben vom 10.07.2012,
    genau wie Herr. Peter P. beschreibt, trifft bei mir genauso zu. Die Gespräche dieser Firma sind nach wiederholtem Start zustande gekommen,als die Antworten zurechtgelegt wurden, wie der Gesprächspartner sie haben wollte.
    Weder habe ich eine Rechnung, noch eine Mahnung noch eine schriftliche Bestätigung der angeblichen Vertragsunterlagen oder eine Widerrufsbelehrung bekommen.
    Auch ich reagiere erst nach dem gerichtlichen Mahnbescheid. Ich bin die Art und Weise dieser Firma leid und gebe jede weitere Korrespondenz an meinen Rechtsbeistand weiter.
    Brunhilde L

  8. Peter P says: 17. Juli 2012 at 21:38

    Sehr geehrter Herr Martens,auch ich habe heute eine letzte außergerichtliche Mahnung erhalten.Kein Satz in diesem Schreiben ist wahr.Ich reagiere aber erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid.Wollen mal sehen ,ob es überhaupt dazu kommt.Das Schreiben faxe ich ihnen zu.Eine Rechtsschutzversicherung habe ich jedenfalls.Mit freundlichen Grüßen aus Berlin-Peter P

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