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Inkasso einer Bank: Zinsen für eine Fehlbuchung von ein paar Millionen?

Die besten Geschichten schreibt immer noch das Leben: Jüngst buchte versehentlich eine norddeutsche Online-Bank einem Hessen 200 Millionen Euro auf sein Internetkonto: 200.000.000 Euro. Ein satter Betrag. Nicht schüchtern überwies sich der Beglückte vorsichtshalber zehn Millionen auf sein Konto bei der Hausbank – wahrscheinlich nur mal so zur Sicherheit, quasi fünf Prozent Sicherheitseinbehalt. Manch anderer hätte eine solche Bescheidenheit nicht gewahrt, sondern wäre vielleicht flugs mit einer Gründung eines Auslandskontos zur Hand gewesen. Irgendwo, wo es keine Rechtshilfe, aber Sonne und Meer gibt. Nun, der ehrbare Bürger blieb bescheiden und mußte nun das Wesesn einer Bank kennenlernen. Die Online-Bank forderte nicht nur das Geld stante pede zurück, sondern dazu noch 14,4 Prozent Zinsen, umgerechnet rund 12.000 Euro. Dreist wie Banken nun einmal sind, wurde das Geld samt Zinsen gleich von seinem Online-Konto automatisch abgezogen. Nun will der Zins-Geschröpfte sein eigenes Geld, die 12.000 Euro, das sich die Bank als vorgeblichen Zinsschaden holte, natürlich zurück. Doch weit gefehlt: Die Bank verweigert die Rückzahlung. Also war Klage geboten. Wie wird das Gericht wohl entscheiden? Wir wissen es nicht. Gewonnen hat zwar der Kläger, also unser Kurzzeit-Millionär, allerdings nur, weil die Bank ihren Antrag zurücknahm und daher von Gesetzes wegen ein Versäumnisurteil ergehen mußte. Daher erfahren wir vom Gericht nichts zu dessen Rechtseinschätzung.
Dankenswerterweise hatte allerdings schon der Bundesgerichtshof über die Frage der Strafbarkeit von Überweisungen bei unerwarteten Geldzuflüssen entschieden. Ein Betrug liegt danach nicht vor, wenn man das zufällig gutgeschriebene Geld einfach weiter überweist.

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