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Inkassoempfehlung bei hohen Außenständen: Senken Sie Ihre Kosten durch Teilklage

Wenn die Verjährung einer Forderung noch lange nicht droht, können gerade die besonders hohen Außenstände durch einen leicht umsetzbaren Trick kostengünstig durchgesetzt werden: Erheben Sie anstatt einer vollständigen Leistungsklage, also der Klage auf die Gesamtforderung, zunächst nur einfach eine Teilklage, eben auf einen Teilbetrag Ihrer Außenstände.
Damit verbinden sind für Sie zwei Vorteile verbunden:

  1. Ihre Angelegenheit kann bei einem Teil-Streitwert unter 5.000,00 EUR noch vor dem Amtsgericht landen. In der Regel wird dort schneller terminiert, so daß das Verfahren zügiger vonstatten geht. Zum anderen erhalten Sie durch die Beurteilung des Amtsrichters quasi noch eine weitere juristische Einschätzung Ihres Falls und der damit verbundenen Erfolgsaussichten zu einem verhältnismäßig günstigen Preis. Gerade in Fälle, bei denen ein nicht leicht einschätzbares Prozeßrisiko besteht, lohnt sich dieses Vorgehen.
  2. Im Falle einer erfolgreichen Titulierung bei der Teilklage erweisen sich Schuldner erstaunlich schnell einsichtig. Mit einem Mal besteht plötzlich doch eine deutliche Bereitschaft, die restlichen Außenstände vollständig zu begleichen.

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