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Ist die Rechnung von "Gelbes Branchenbuch" berechtigt? Muß ich zahlen?

Bitte beachten Sie auch unseren aktuelleren Beitrag „GBB Ltd. mit Gelbes Branchenbuch und Feigenbaum Stern immer noch aktiv„.
Die DTE Euro Payment und Inkassierungsgesellschaft mbH, Bitterfelder Str. 14, 04129 Leipzig, versendet für „Gelbes Branchenbuch – Das Branchenbuch für Deutschland“ Rechnungen in Höhe von 535,50 EUR.
[attention]
Vorsicht:
Verwechseln Sie nicht die Gelben Seiten mit dem Gelben Branchenbuch. Beide haben – soweit ersichtlich – nichts miteinander zu tun.
[/attention]
Grundlage der Forderung soll eine Datenabfrage bzw. ein ausgefülltes Eintragungsangebot sein. In der Regel haben tatsächlich unbedarfte Kunden dieses Blatt unterschrieben. Warum? Nun, dort heißt es:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
bestellen Sie jetzt Ihren kostenlosen Grundeintrag-Online im Gelben Branchenbuch.“

Daneben prangt ein auffälliges Logo in Form eines Stempelaufdrucks mit dem hervorgehobenen Wort „kostenlos“.
Der Text lautet dann weiter unten plötzlich ganz anders:

„Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit für Ihren PlusEintrag in einem der größten Branchenbücher in Deutschland und werden Sie (…) für nur 450 Euro im Jahr gefunden.
Ergänzen Sie bitte unten Ihre Kontaktdaten und schicken dieses Blatt zurück um Ihren PlusEintrag vorzunehmen.“

Ein weiterer kleingedruckter Text neben dem Datenfeld, welches geprüft / korrigiert werden soll, lautet:

„Ihr Eintrag erscheint ab dem (…)
Überprüfen Sie bitte die linsstehenden Angaben auf Richtigkeit. Der Grundeintrag-Online ist völlig kostenfrei und beinhaltetIhre Firmenanschrift. Es gibt keine seitliche Begrenzung, keine versteckten Kosten.
Der PlusEintrag umfasst Telefon, Telefax, Email und Internet. Die Einrichtung ist kostenlos. Die Veröffentlichung unter (…) kostet 450 EUR im Jahr. Die Laufzeit der Einträge beträgt insgesamt drei Jahre (…)“

Wer diesen kleingedruckten Text nicht aufmerksam liest, mag von einem kostenlosen Angebot ausgehen.
Verantwortlich zeichnet eine Gelbes-Branchenbuch.mobi Vertriebsgesellschaft Ltd., Mainzer Landstr. 185 – 189, 60327 Frankfurt am Main.
Ungefähr fünf Monate später kommt dann die Rechnung.

Unsere Empfehlung:
Zahlen Sie zunächst nicht! Lassen Sie unbedingt die Rechnung von einem Anwalt prüfen. Gerne können Sie uns anrufen! Wir helfen Ihnen bei der Forderungsabwehr.

Rechtlich läßt sich durchaus das ein oder andere gewichtige Argument gegen den Vertragsschluß und damit gegen eine Zahlungsverpflichtung vortragen. Grundlagen für eine entsprechende Argumentation ist in den Vorschriften über das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden sowie im Recht des Vertragsschlusses.
Gerne helfen wir Ihnen, daß Sie nicht zahlen müssen. Eine einfache Kontaktaufnahme genügt. Natürlich klären wir Sie vor Tätigkeit über etwaige Kosten auf. Erst bei Ihrer Zustimmung entstehen Kosten.
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12 Replies to “Ist die Rechnung von "Gelbes Branchenbuch" berechtigt? Muß ich zahlen?”

  1. Susanne Deutschmann says: 26. Juni 2013 at 15:03

    Hallo Herr Martens,
    im April habe ich mit Ihnen (oder einem Ihrer Mitarbeiter?!) auch noch telefoniert. Man riet mir sofort ein Einschreiben per Rückantwort zu schreiben, in welchem ich dem gelben Branchenbuch mitteilte, dass ich einen „eventuell zustande kommenden Vertrag anfechten werde.“Das habe ich sofort getan, allerdings NIE eine Rückantwort erhalten. Das ist nun fast 3 Monate her und ich hatte die irrige Annahme, dass sich die Sache erledigt habe….Nun bekomme ich heute Post mit einer Rechnung über ca. 700€ mit der Aufforderung, bis zum 01,07.2013 zu zahlen.
    Was soll ich nun tun? den Beleg der Post, dass ich das Einschreiben abgeschickt habe, ist in meinen Unterlagen…
    Ich sende Ihnen gerne den Vertrag zu…an welche Mailadresse muss ich ihn senden?
    Es wäre nett, wenn Sie helfen könnten…
    Herzlichen Dank! mfG Susanne Deutschmann, Kunstschule Bad Essen

  2. Susanne Deutschmann says: 17. April 2013 at 12:41

    Ich habe gestern folgend Mail erhalten:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    im Rahmen der Datenbankpflege des Gelben Branchenbuchs im Jahr 2013 teilen wir Ihnen unter Bezugnahme auf die geltenden Europäischen Datenschutzrichtlinien (u. a. Direktive 2002/58/EG) mit, dass Ihr Unternehmen/Ihre Gesellschaft/Ihr Verein wie unten näher bezeichnet in den Datenbanken des Gelben Branchenbuchs verzeichnet ist. Diese Daten sind öffentlich zugänglich über die Internetpräsentation.
    Firma: Kunstschule in Bad Essen
    Branche: Fachschulen
    Anschrift: Essener Str. 15
    Plz: 49152
    Ort: Bad Essen
    Telefon: 05472959784
    Telefax:
    E-Mail: info@kunstschule-badessen.de
    URL: http://www.kunstschule-badessen.de
    Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da Ihnen diese automatisiert zugestellt worden ist. Eine Kontaktaufnahme kann über die Web Site des Gelben Branchenbuchs erfolgen.
    Beachten Sie bitte auch den folgenden Link: (optional)
    http://www.gelbesbranchenbuch.com/formgbb.php
    Da einige Angaben falsch waren und ich davon ausging, dass es dir gelben Seiten sind, habe ich die Änderungen eingegeben und abgesendet….Dann kamen Infos 59€ im Monat zahlbar ein Jahr im Voraus….was soll ich nun tun? Wollte ebene per Mail Kontakt aufnehmen, es gibt aber kein Kontaktformular bzw. wenn man eines absenden will, dann ist das Senden nicht möglich. Nun weiß ich nicht, was ich tun soll….Abwarten, bis die erste Rechnung kommt oder kann ich im Vorfeld schon etwas tun? Die Firma sitzt in : Verlagsgesellschaft GBB Ltd., Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro, MH 96960, Marshall Islands, eingetragen im Firmenregister der Marshall Islands unter Company Number 37214
    Kann ich da jetzt schon etwas tun? Wir sind nur ein kleiner eingetragener Verein, alle ehrenamtlich tätig und können uns das NICHT leisten.
    Vielen Dank für Antwort,
    mfG Susanne Deutschmann

    1. Uwe Martens says: 18. April 2013 at 07:18

      Gerne helfen wir Ihnen. Wir sehen gute Chancen, die Forderung bereits außergerichtlich erfolgreich abzuwehren. Zur letztlich maßgeblichen Einschätzung benötigen wir allerdings bitte die Unterlagen. Am besten schicken Sie uns diese per Mail als pdf zu. Vielen Dank! Kosten entstehen Ihnen erst, nachdem wir Sie vorher darüber informiert haben.

  3. T. K. says: 22. August 2012 at 11:36

    Hallo Herr Martens,
    auch wir haben im letzten Jahr die Rechnung bezahlt und zwar gleich gekündigt aber keine Antwort erhalten. Für dieses Jahr erhielten wir auch die Rechnung, haben aber nicht reagiert nun erfolgte die Mahnung mit Androhung. Wir wären Ihnen sehr verbunden wenn Sie uns helfen könnten. Was für Unterlagen alles möchten Sie von uns haben und was wäre Ihr Honorar? Wie hoch ist die Möglichkeit den Betrag vom letzten Jahr zurück zu erhalten. Vielen Dank für Ihre Auskunft

    1. Uwe Martens says: 22. August 2012 at 15:53

      Gerne unterstützen wir Sie sowohl bei der Forderungsabwehr als auch bei der Regreßforderung. Senden Sie uns dazu bitte sämtliche Unterlagen (Ihre Schreiben als auch die der Gegenseite, insbesondere die Vereinbarung) – am besten eingescannt per Mail (Post/Fax ebenfalls möglich). Nach (kostenfreier) Durchsicht können wir Ihnen eine Kostenauskunft geben.

  4. Sp. says: 22. August 2012 at 07:21

    Sehr geehrter Hr. Martens,
    meine Firma hat nun auch eine Mahnung der DTE bekommen. Ich fürchte aber, dass wir letztes Jahr das Formular unterschrieben und hingefaxt haben (als Flüchtigkeitsfehler weil wir dachten es handle sich um die Gelben Seiten). Im ersten Jahr haben wir das bezahlt, weil wir dachten es sei dann aus der Welt! Nun ist aber nach der Rechnung auch die Mahnung gekommen (eben für das 2. Jahr). Bemerkbar ist, dass die Rechnungsadresse nicht stimmt…haben wir sonst noch Chancen die Rechnung abzuwehren? Resigniert die DTE erfahrungsgemäß nach dem ersten Anwaltsbrief?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    1. Uwe Martens says: 22. August 2012 at 08:02

      Wir haben unabhängig von erfolgten Zahlungen und / oder unterschriebenen Vereinbarungen schon erreichen können, daß Forderungen außergerichtlich nicht weiterverfolgt wurden. Bei Ihnen stellt sich vielmehr die Frage, ob Sie die im ersten Jahr gezahlten Gelder zurückholen möchten. Bitte senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen – am besten per Mail. Wir helfen Ihnen gerne.

  5. SPK_P. says: 21. Juli 2012 at 22:34

    Der Geschäftsführer der DTE ist jetzt schon zu bedauern, lange kann das nicht mehr gut gehen, er wird sich wahrscheinlich jetzt schon fragen, warum er sich von Investoren (mal wieder aus Zypern) „vor den Karren “ hat spannen lassen.
    Nebenbei sei noch angemerkt, dass die DTE auch noch für eine nicht mehr existierende Ltd. Forderungen einzutreiben versucht, ohne eine Abtretung der dazugehörigen Forderungen nachweisen zu können und auch nicht in der Lage ist, entsprechende Kopien eines angeblichen Auftags beizufügen!

  6. De G. says: 5. Juli 2012 at 13:36

    Mein Mann (Internist A.) erhielt ebensolche Rechnungsaufforderung mit demBegleitsatz Kopie des Auftrages erhalten Sie anbei (was nicht stimmen kann, weil nicht unterschrieben) somit liegt auch nichts bei.
    Bis 13.Juli soll an die Berliner Sparkasse Kto DTE Euro Payment u Inkass.Ges
    gezahlt werden. Was wir natürlich nicht tun werden. Da keine Email-Adresse angegeben ist bin ich über Internet an Sie gestoßen.Wie soll ich mich korrekt verhalten? Gerne hätte ich mitgeteilt, dass wenn weitere Unberechtigte Schreiben folgen, unser Rechtsanwalt Dr.Neuberger dies abwickeln wird.
    Alljährliche Einträge sind bereits wie immer im Januar von uns erledigt.
    Wenn Sie uns in dieser leidigen Sache noch weiter dienlich sein können,
    bedanken wir uns im voraus
    Mit freundlichen Grüßen
    B.De G.

    1. Uwe Martens says: 5. Juli 2012 at 21:47

      Wir raten von einer Zahlung ab. Aus mehreren Rechtsgründen können Sie gegen diese Zahlung vorgehen. Wir empfehlen die Einschaltung eines Anwalts, damit das Inkasso möglichst zügig beendet wird. Gerne erstellen wir für Sie ein entsprechendes Schreiben an das Gelbe Branchenbuch. Aus unserer Erfahrung wissen wir, daß danach Ruhe herrscht und die Erfahrung nicht weiter verfolgt wird.

      1. sch says: 17. August 2012 at 12:34

        Das von Ihnen vorbereitete Schreiben wird wie teuer? Mein anawalt hatte vor ca. 1 Jahr schon ein Vergleich ausgehandelt von 300 Euro. ich habe dem jedoch nicht zugestimmt, jetzt wollen die von mir 300 e Euro haben.

        1. Uwe Martens says: 17. August 2012 at 14:55

          46,41 EUR (brutto, d. h. incl. USt. + Auslagen) für die außergerichtliche Tätigkeit.

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