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Neues Testamentsregister: Erweiterte Moeglichkeiten gegen Erben beim Inkasso, wenn der Schuldner verstorben ist (Erbenhaftung)

Mit Anfang des Jahres 2012 wurde das Testamentsregister (BGBl I 2011, S. 1386) offiziell gestartet. Es wird zentral von der Bundesnotarkammer geführt. In dem Zentralen Testamentsregister werden sämtliche Angaben (Verwahrangaben) zu allen erbrechtlich bedeutsamen Urkunden geführt, dievom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen.

Die Bundesnotarkammer schreibt hierzu auf der eigens dafür eingericheten Webseite:

Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.

Im Forderungseinzug bietet das Testamentsregister weitere Chancen, denn für den Fall, daß der Schuldner verstorben ist, stellt sich im Inkasso die Frage, ob Erben vorhanden sind. Dann könnte der gerichtliche Titel auf die Erben umgeschrieben werden. Vielleicht kann sogar eine Haftungserweiterung auf das gesamte Vermögen der Erben durchgesetzt werden.
Zu den im Zentralen Testamentsregister hinterlegten Daten zählen etwa:

  • Daten des Erblassers
  • Angaben der Verwahrstelle und Angaben zur Urkunde
  • bei notariellen Urkunden Angaben zum Notar

ACHTUNG:
Testamente, die in amtliche Verwahrung beim Nachlaßgericht hinterlegt wurden, wird das Verzeichnis weiterhin vom Amtsgericht geführt!
Dank der nun erfolgenden Registrierungen können Gläubiger sichergehen, daß die erbrechtlich bedeutsamen Schriftstücke (Testamente, letztwillige Verfügungen usw.) auch tatsächlich gefunden werden, so daß klare Zuordnungen, wer Erbe sein wird, möglich sind. Auch wenn Gläubiger und Inkassobüros kein unmittelbares Abfragerecht haben, können nun über im Inkasso erfahrene Anwälte die Informationen erlangt werden, da diese die Berechtigung über die Einsicht in Nachlassakten und in ein eröffnetes Testament oder einen Erbvertrag begehren können. Dafür bestehen gesetzliche Grundlagen.
Haben Sie Fragen zum erfolgreichen Inkasso, gerade bei Sterbefällen? Gerne helfen wir Ihnen weiter, getreu unserem Credo: Unser Einsatz ist Ihr Gewinn. Bitte rufen Sie uns an (0 69 – 95 92 91 910) oder senden Sie uns eine Mail an fragen@recht-hilfreich.de.
Ihr
Uwe Martens
Rechtsanwalt
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