Mit „Markus W. Wisser – Anwaltskanzlei“ ist der Briefbogen überschrieben, mit der die anwaltliche Vertretung der Firma Telebill Ltd. angezeigt und eine anwaltliche Zahlungsaufforderung versandt wird. Darin wird die Behauptung aufgestellt, daß die Angeschriebenen aus der „Nutzung telefonischer Dienstleistungen“ den eingeforderten Betrag schulden. Eine nähere Konkretisierung und ein Nachweis über die Berechtigung der Forderung erfolgen nicht. Stattdessen erfolgen folgende Ausführungen:
„Einen entsprechenden Zahlungsvordruck haben wir diesem Schreiben beigefügt.
Sollten wir innerhalb der genannten Frist keinen Zahlungseingang verbuchen können, werden wir auftragsgemäß das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten und die Zwangsvollstreckung gegen Sie beitreiben. Hierdurch werden weitere erhebliche Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Gerichtsvollzieherauslagen anfallen. Diese werden die Forderungen deutlich erhöhen.
Diese Mehrkosten, sowie die mit einem Gerichtsverfahren verbundenen Belastungen und Unannehmlichkeiten können Sie durch Zahlung der Forderung vermeiden.„
!!! Achtung !!!
Zahlen Sie den Betrag nicht ungeprüft! Lassen Sie die Forderungsberechtigung durch einen Anwalt prüfen. Gerne helfen wir Ihnen dabei und weisen unberechtigte Ansprüche mit Anwaltsschreiben zurück! Wir empfehlen wegen der laufenden Frist, die unverzügliche Kontaktaufnahme. Senden Sie uns Ihre Unterlagen am besten per Mail.
Laut Auszug aus dem Bundesrechtsanwaltsregister ist Markus W. Wisser tatsächlich zugelassener Anwalt:
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