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Wer muß zahlen? Achten Sie für den erfolgreichen Forderungseinzug auf genaue Bezeichnung der Schuldnerpartei

Selbstverständlichkeiten sind nicht immer selbstverständlich. Beim Forderungseinzug muß der Schuldner zahlen. Das ist klar. Doch öfter als gedacht, stellt sich die Frage, wer ist eigentlich Schuldner. Nehmen wir ein aktuelles Beispiel, das die unmißverständliche Benennung der klagenden Partei fordert. Das OLG Stuttgart hatte in Zusammenhang mit einer Berufung zu entscheiden:
Dort klagte in der Berufung eine oHG gegen eine GmbH & Co. KG. Es ging immerhin um über 500.000 Euro. In der Berufungsschrift hatte der Kollege allerdings wohl versehentlich nicht zwei (weitere) Gesellschafter als Berufungskläger bezeichnet. Er ging davon aus, daß sich das von selbst erschlösse. Für ihn war klar, „dass mit Schriftsatz (…) auch von den Bekl. zu 2 und 3 Berufung gegen das Urteil des LG Ulm (…) eingelegt worden sei, denn das Urteil richte sich auch gegen die Bekl. zu 2 und 3.
Für das Gericht war das nicht so eindeutig. Daher gab es einen entsprechenden Hinweis. Daraufhin probierte der Kollege zu retten, was zu retten war, indem er einen Wiedereinsetzungsantrag stellte, mit dem er allerdings scheiterte. Der Grund: Es wurde nicht glaubhaft gemacht, dass das Versäumen der Berufungsfrist ohne Verschulden war. Die (Berufungs-) Kläger hätten genau und vollständig in der Berufungsschrift benannt werden müssen. Das sind deutliche Worte. Denn damit war die Berufung der zwei weiteren Beklagten schon im Keim erstickt.
Ein anderes Beispiel: Eine Firma, sagen wir eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, Ltd.) begeht eine typische Internet-Abzocke, die auf der Täuschung der Nutzer aufbaut und damit betrügerisch vorgeht. Von wem kann das gezahlte Geld zurückgeholt werden? Zunächst ist unmittelbarer Schuldner natürlich die Firma (Kapitalgesellschaft). Daneben kommt aber auch eine Rückzahlungsverpflichtung des Geschäftsführers persönlich in Betracht. Daher wäre hier die Klage gegen die Firma und den Geschäftsführer persönlich zu richten.
Denken Sie daher bei Ihrem Forderungseinzug frühzeitig daran, die richtigen Schuldner zu ermitteln und anzuschreiben. Vermeidbare Fehler führen zu unnötigen Verlusten im Inkasso. Gerne geben wir Ihnen weitere Inkassotipps. Rufen Sie uns bitte einfach an!
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2 Replies to “Wer muß zahlen? Achten Sie für den erfolgreichen Forderungseinzug auf genaue Bezeichnung der Schuldnerpartei”

  1. Tatjana Peter says: 20. April 2013 at 13:28

    Guten Tag,
    leider bin auch ich auf die günstigen Preisangebote der almado-Energy GmbH herein gefallen. Ich hätte mich wohl umfangreicher informieren sollen. :(
    Ich habe am 03.12.2012 auf preisvergleich.de ein Angebot der almado-Energy eingesehen: – monatliche Abschlagzahlung 77,20 € bei 3.700 kWh im Jahr – Jahrespaketpreis von nur 694,82 € und Ersparnis hieraus von 382,52 €
    und bin es eingegangen.
    Einen Tag später, am 04.12.2012 erhielt ich die Auftragsbestätigung / Vertragsbestätigung. Diese wies jedoch keine der vorgenannten Preise / Werte aus, sondern enthielt lediglich die Vertragsnummer, meine Kontaktdaten, das Datum des Lieferbeginns und die Information, dass der Arbeitspreis 25.07 Cent / kWh betragen würde.
    Da ich hier schon stutzig und misstrauisch wurde, teilte ich per Mail vom 07.02.2012 mit, dass ich eben die im Preisangebot festgelegten Preis- und Wertangaben in dieser Auftrags- / Vertragsbestätigung vermisse und hier umgehende Mitteilung und Aufklärung erwarte.
    Diese Mail wurde ignoriert und statt der geforderten Klärung mit Datum 13.12.2013 die Versorgungsbestätigung erteilt, mit den Eckdaten: – monatlicher Abschlagsbetrag 84,00 € (inkl. 19 % Mwst = 13,41 €) bei einem Jahrespaketpreis von 927,59 €.
    Da dies so gar nichts mehr mit dem Preisangebot zu tun hatte, auf welches hin ich mich bei almao-Energie anmeldete, schrieb ich also auch auf diese Vertrags- / Versorgungsbestätigung hin wieder eine Mail mit dem Inhalt, dass ich die erteilte Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung zurückziehe, dass ich mich durch die almado-Energy nicht gut behandelt fühle, da auf meine Klärungsmail nur Ignorieren folgte und mit Preisen und Werten ein Vertrag von Seiten der almado-Energy erstellt wurde, der so nicht vereinbart war und nichts mit dem Angebot auf preisvergleich.de zu tun hat und dass ich aus eben diesen Gründen (wegen vorsätzlicher Täuschung) den Vertragsabschluss rückgängig mache bzw. es von meiner Seite zu keinem Vertrag gekommen ist.
    Lieferbeginn durch almado-Energy war der 01.02.2013
    Auf diese Mail antworte almado-Energy mit drei Mail folgenden Inhalts.
    – In der ersten Mail wurde ich darauf hingewiesen, dass die 25 % Bonus, die unter preisvergleich.de ebenfalls Vertragsgrundlage darstellten, nur gewährt werden, wenn das Vertragsverhältnis 12 Monate läuft.
    – In der zweiten Mail teilte man mir mit, dass der Abschlagspreis des Pakettarifes nicht durch 12 Monate, sondern durch 11 Monate zu teilen sei. Eine 12. Zahlung der Rate gebe es nur, wenn das durch das Paket abgedeckte Volumen überschritten werde. Dies teile mir dann in der Abrechnung mit.
    – In der dritten Mail erklärte man mir, dass man wunschgemäß die erteilte Genehigung zum Lastschrifteinzug storniert habe und so künftige Zahlungen durch mich rechtzeitig bei Fälligkeit per Überweisung zu leisten seien, da ich als überweisender Kunde geführt werde.
    Dies war die Reaktion auf meinen Klärungsbedar und meinen anschließenden Vertragsrücktritt aufgrund von Unsicherheit hier einem Betrug aufgesessen zu sein.
    Auf alle weiteren Mails bekam ich keine Antwort und telefonisch war es nicht möglich die almado-Energy zu erreichen.
    Da ich mir keinen Rat wusste und so auch nicht riskieren wollte mit einem Neuabschluss eines Vertrages bei einem eventuellen anderen Stromanbieter hier doppelt zu zahlen, blieb ich bei almado-Energie und zahlte ab Februar 2013 die monatliche Rate in Höhe von 84,00 € per onlineÜberweisung ein.
    Jetzt erhielt ich die Information, dass ab 01.06.2013 eine Umlagen und Abgabenerhöhung in Höhe von 2,237 Ct netto / kWh erfolgen wird.
    Die Vertragsbestätigung der almado-Energy mit Schreiben vom 04.12.2013 weist jedoch eine Preisgarantie von 12 Monaten aus!!!
    Ich möchte den Vertrag im Grunde auf der Stelle kündigen. Ist das möglich, oder muss ich hier bis zum 01.06.2013 abwarten bzw. kann erst zu diesem Datum die Kündigung aussprechen?
    Derartiges sollte publik gemacht werden!!!
    tajape

    1. Uwe Martens says: 22. April 2013 at 09:59

      Bitte reichen Sie die Unterlagen – am besten per Mail – bei uns herein. Wir werden Sie gerne außergerichtlich unterstützen. Mit Erhalt der Unterlagen senden wir Ihnen Vollmacht und Kostenübersicht zu. Dann können wir gerne telefonieren.

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