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Zahlungsaufforderung der Creditreform für Leasing und Banken

Wer eine Zahlungsaufforderung der Creditreform für Banken und Leasinggesellschaften bekommt, sollte genau hinsehen und sich beraten lassen. Oftmals lassen sich solche Forderungen durch gezielte Verjährungseinreden deutlich reduzieren. Dies gilt auch, wenn bereits ein Titel vorliegt. Titulierte Forderungen verjähren zwar frühestens in 30 Jahren, das gilt aber nicht für Nebenforderungen (z.B. Inkassokosten und Zinsen).
Hier eine Forderungsaufstellung der Creditreform:

Die Hauptforderung beträgt nur 2.512,70 €. Der Titel ist von 1996. Bis 2015 hatte sich die Forderung auf 10.363,34 € erhöht. Hier lohnt es sich, genauer hinzusehen.
Zinsen und Kosten verjähren in drei Jahren. Vor 2002 galt noch eine regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren. Alldings sind diese Forderungen dann am 31.12.2005 verjährt. Einzelne Positionen wie Schreibenkosten, Zwangsvollstreckungskosten, Ermittlungskosten und Auskunftskosten sollten genau auf ihre Berechtigung überprüft werden. Auch diese können natürlich verjähren.
Durch eine Prüfung der Forderungsaufstellung unter Berücksichtigung der Übergangsvorschriften zur geänderten Verjährung 2002 können hier weit mehr als die Hälfte der Forderung eingespart werden.
Da die Verjährung eine Einrede ist, greift diese nicht automatisch sondern muss von Ihnen auch erhoben werden. Sonst ist die Forderung und Vollstreckung einer verjährten Schuld durchaus möglich.
 
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