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Welches Vermögen von Firma und Familie ist zu schützen? Wie bewahre ich diese Werte?

Wer sich mit den – hoffentlich möglichst frühen – Gedanken des eigenen Vermögensschutzes beschäftigt, hat zu Beginn eine Bestandsaufnahme über sein eigenes (Firmen- / Familien-) Vermögen zu erstellen. Bei Firmen liegt aufgrund der steuerberatenden Betreuung üblicherweise ein umfassendes Verzeichnis vor. Bei Familienwerten ist das erfahrungsgemäß seltener der Fall. Trotzdem sollte hier dieselbe Sorgfalt walten, wie bei Unternehmensvermögen. Wer in die Bestandsaufnahme der Vermögenswerte einsteigt, sollte dabei neben den liquiden und illiquiden Werten auch die absehbaren Änderungen in der nahen Zukunft beachten. Selbstverständlich sollten die Vermögenswerte stets innerhalb der Familie den einzelnen Familienmitgliedern (Personen) sicher zugeordnet werden können. Bestehen Verquickungen (z. B. aufgrund Erbschaft, Gütergemeinschaft) sind die entsprechenden Anteile zu markieren. Liegt eine Trennung von Familien- und Privatbesitz vor, ist auch diese Aufteilung in der Zusammenstellung zu beachten.
Denken Sie bei der Aufstellung insbesondere an folgende Punkte:

  • Firmenbeteiligungen / Gesellschaftsanteile
  • Patent- / Marken- / Lizenzrechte
  • Immobilien (Agrar-, Forst-, Grund-, Gewerbe- etc.)
  • Bankguthaben, Wertpapiere, Depots, Fondsanteile usw.
  • Schmuck, Kunstwerke, Antiquitäten
  • Rohstoffe, Vorräte, Wertanlagen, Edelmetalle
  • Fuhrpark
  • Versicherungen (insb. Rückkaufswerte)
  • Einkünfte (aus selbständiger / nichtselbständiger Arbeit, Vermietung & Verpachtung, Förderungen / Zuschüssen, Kapitalvermögen, Rente / Pension etc.)
  • sonstige Ansprüche und Rechte (Steuererstattungen, Darlehensforderungen, Bürgschaften etc.)

Eine Orientierung, an welche Vermögenswerte zu denken ist, geben zusätzlich die im Rahmen der Geschäftsbeziehung(en) mit Banken oft geforderte Selbstauskunft über die eigenen Vermögenswerte.
Wurden die wesentlichen Vermögenswerte bereits in eine vermögensverwaltende Familiengesellschaft / -stiftung eingebracht? Dann kann die Vermögensaufstellung ähnlich einem Unternehmen erfolgen. In einem solchen Fall hat sich eine tabellarische Aufstellung als hilfreich erwiesen, aus der sich insbesondere die Beteiligungsverhältnisse, die Geschäftsführung, die Stimmengewichtung und die Vermögensaufgliederungen ergeben.
ACHTUNG:
Viele immaterielle Vermögenswerte werden in den Vermögensaufstellungen übersehen. Ganz besonders zählt dies für die wichtige Position der Stimmrechte oder etwa für bestehende Urheberrechte.
Direkt nach der Übersicht über die eigenen Vermögensverhältnisse der Firma / Familie, stellt sich die Frage, welches Ziel mit einer Vermögensabsicherung verfolgt werden soll. Natürlich steht der Erhalt der Werte an vorderer Stelle. Doch genauer nachgehakt, stellen sich verschiedene Fragen:

  • Wie sollen die Werte erhalten werden?
  • Soll eine personen-, stiftungs- oder gesellschaftsbezogene Lösung überwiegen?
  • Wer soll wie von der Absicherung der Vermögenswerte profitieren?
  • Welche Ziele und Strategien sollen verfolgt werden?
  • Steht der Erhalt, die Vermehrung oder die Abschmelzung des Vermögens im Focus?
  • Wer soll über die Werte bestimmen und entscheiden können?
  • Wie sind Firmen-, Privat- und Familienvermögen zu verteilen und zu strukturieren?
  • Soll es verbindliche Vorgaben geben?
  • Wie soll Fremdeinfluß vermieden / verhindert werden?
  • Welche Positionen in der Anlagestrategien sollen vorgegeben werden?
  • Welche Schutzvorkehrungen gegen Haftung, Pfändungen, Scheidung, Krankheit, Tod usw. sind zu treffen?
  • Sind Treuhand-Erwägungen einzustellen?

Erst nach Beantwortung zahlreicher weiterer Fragen kann gemeinsam der richtige Weg für die Nachfolgestrategie und Vermögensabsicherung gefunden werden. Gerne helfen wir Ihnen bei den Vorbereitungen. Nehmen Sie bitte für ein erstes Orientierungsgespräch mit uns – am besten telefonisch – Kontakt auf. Wir freuen uns, Ihnen zu helfen!

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