
Der mit einem Fitnessstudio abgeschlossene Mitgliedschaftsvertrag ist unter Umständen als Haustürgeschäft widerrufbar. So eine Entscheidung des Landgericht Koblenz (LG). Der Kläger erhielt in diesem Fall einen Gutschein für ein Probetraining per Post zugesandt und vereinbarte daraufhin mit dem Fitnessstudio einen Termin für ein Probetraining. Im Rahmen des Probetrainings schloss der Kläger dann einen Vertrag mit…