Ist dem Trainierenden bei Abschluss eines Fitnessvertrages bereits bekannt, dass er möglicherweise aufgrund einer Erkrankung das Angebot des Fitnessstudios nicht auf Dauer wird nutzen können, besteht kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung. So eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München. Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde des Fitnessstudios mit der Begründung gekündigt, er leide an einer…
Hi, How Can We Help You?

Unternehmensrecht & Wirtschaftsrecht - elixir rechtsanwälte - Frankfurt am Main - Als Rechtsanwälte bieten wir Rechtsberatung in allen für Unternehmer und Selbstständige wichtigen Rechtsfragen


