Preise in einem Fitnessstudio-Vertrag müssen für den Kunden nachvollziehbar und transparent sein. So entschied das Landgericht Münster (Beschl. v. 22. 2. 2011 − 6 T 48/10): "Die Vereinbarung eines Entgelts in Höhe von 9 Euro pro Quartal (Servicepauschale), sowie die gemäß quartalsweise Erhöhung des Grundtarifs um jeweils 0,29 Euro pro wöchentlicher Abbuchung, verstößt gegen die §§ 305c,…
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