Fitnessstudiobetreiber müssen Ihre Trainingsgeräte regelmäßig warten und überwachen. Der Trainierende darf sich stets darauf verlassen, dass sich die Geräte in einem techisch einwandfreien Zustand befinden. Verletzt der Inhaber des Studios seine Kontrollpflichten, so haftet er dem Besucher auf Schadensersatz. So bekam ein Trainierender 4.000,00 € Schmerzensgeld, weil er von einem gerissenen Seilzug verletzt wurde. Dem…
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