
Unsere Mandanten vertrauen uns, weil wirtschaftliches Denken und juristische Präzision bei uns zusammenkommen.
Rechtsanwalt Florian N. Schuh ist nicht nur erfahrener Jurist, sondern selbst Unternehmer und an internationalen Handelsgesellschaften beteiligt. Dadurch kennt er die unternehmerische Perspektive aus erster Hand und weiß, welche rechtlichen Lösungen im Geschäftsalltag funktionieren.
Rechtsanwalt Uwe Martens ergänzt das Team mit seiner Erfahrung aus Beiratstätigkeiten in mittelständischen Unternehmen und seiner langjährigen Praxis in der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Gemeinsam bieten wir praxisnahe, strategische und lösungsorientierte Beratung im Handelsrecht – national wie international.
Florian N. Schuh,
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
Unsere Rechtsgebiete im Handelsrecht
Wir beraten und vertreten Unternehmen in allen Fragen des Handelsrechts – vom täglichen Geschäft bis zu strategischen Entscheidungen von großer Tragweite.
Handels- und Vertriebsrecht
Im Bereich des Handels- und Vertriebsrechts unterstützen wir Unternehmen umfassend bei der rechtssicheren Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Handelsverträgen, Lieferbeziehungen und Vertriebsstrukturen. Ziel ist es, langfristige, wirtschaftlich sinnvolle und belastbare Geschäftsbeziehungen zu schaffen.
Wir entwerfen und prüfen Vertragsklauseln zu Lieferbedingungen, Haftung, Preisanpassung, Gewährleistung und Retourenregelungen und achten dabei auf eine ausgewogene Risikoverteilung. Ergänzend gestalten wir NCND-/NCNDA-Vereinbarungen, um Vertraulichkeit, Nichtumgehung und Schutz von Geschäfts- und Kontaktdaten in frühen Projektphasen oder Verhandlungen sicherzustellen.
Handelsvertreterrecht
Unsere Kanzlei berät Handelsvertreter und Unternehmen in sämtlichen Fragen des Handelsvertreterrechts. Dazu gehören die Gestaltung und Beendigung von Handelsvertreterverträgen, die Durchsetzung von Provisionsansprüchen sowie die Geltendmachung oder Abwehr von Ausgleichsansprüchen nach § 89b HGB.
Wir vertreten unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und entwickeln Strategien, um wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse zu erzielen. Konflikte versuchen wir frühzeitig durch klare Vertragsgestaltung und zielgerichtete Verhandlungen zu vermeiden.
Unternehmenskauf und M&A
Ob Beteiligung, Zusammenschluss oder Veräußerung – wir begleiten Mandanten in allen Phasen eines Unternehmenskaufs. Von der rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung (Due Diligence) über die Vertragsgestaltung und -verhandlung bis zur Umsetzung des Transaktionskonzepts behalten wir Risiken, Haftungsfragen und Strukturierungsmöglichkeiten im Blick.
Unser Anspruch ist es, Transaktionen rechtlich sicher, effizient und interessengerecht zu gestalten. Dabei arbeiten wir bei Bedarf eng mit steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratern zusammen, um eine ganzheitliche Lösung zu gewährleisten.
Internationales Handelsrecht
Im internationalen Handelsrecht beraten wir zu grenzüberschreitenden Lieferbeziehungen, internationalen Lieferverträgen und der Anwendung von INCOTERMS. Zudem unterstützen wir bei Fragen der Exportkontrolle, des Zollrechts und der Compliance.
Wir begleiten Mandanten bei der Vertragsgestaltung mit ausländischen Geschäftspartnern, einschließlich komplexer Rahmenlieferverträge, Vertriebs- und Kooperationsverträge, und vertreten sie in internationalen Schiedsverfahren und Streitigkeiten. So tragen wir dazu bei, internationale Geschäftsmodelle rechtssicher und wirtschaftlich erfolgreich umzusetzen.
Gesellschaftsrechtliche Strukturen
Von der Wahl der passenden Rechtsform bis zur Gestaltung komplexer Beteiligungsstrukturen begleiten wir Unternehmen bei ihren gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen. Wir entwerfen und überarbeiten Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen, Joint-Venture-Verträge und Kooperations- beziehungsweise Zusammenarbeitsverträge.
Dabei regeln wir unter anderem Governance-Strukturen, Entscheidungsprozesse, Gewinn- und Risikoteilung, Exit-Regelungen sowie den Umgang mit geistigem Eigentum. So entstehen rechtssichere, praktikable Strukturen für Joint Ventures, strategische Allianzen und andere Formen langfristiger Zusammenarbeit.
Verträge über Zusammenarbeit und Joint Venture
Neben klassischen gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen beraten wir bei der Konzeption und Ausarbeitung von Verträgen über Zusammenarbeit, etwa Kooperations-, Konsortial- oder Partnerschaftsverträgen. Diese regeln Rollen, Beiträge, Vergütungsmechanismen, Haftung und Laufzeit der Zusammenarbeit klar und transparent.
Im Bereich Joint Ventures begleiten wir von der Strukturplanung über die Vertragsverhandlungen bis zur Implementierung. Dabei legen wir besonderes Augenmerk auf Mitspracherechte, Schutzmechanismen für Minderheitsgesellschafter, Wettbewerbsverbote und Exit-Szenarien, um spätere Konflikte möglichst zu vermeiden.
Vertragsmanagement
Ein effizientes Vertragsmanagement reduziert Risiken und schafft Transparenz im Unternehmen. Wir unterstützen beim Aufbau und der Optimierung interner Abläufe, entwickeln Musterverträge und Richtlinien und prüfen bestehende Vertragswerke auf rechtliche und wirtschaftliche Schwachstellen.
Zudem begleiten wir Mandanten bei Vertragsverhandlungen und im laufenden Geschäftsbetrieb, um sicherzustellen, dass Rechte gewahrt und vertragliche Pflichten im Sinne der Unternehmensziele erfüllt werden.
Inkasso und Forderungsmanagement
Offene Forderungen binden Liquidität und können die wirtschaftliche Stabilität eines Unternehmens erheblich belasten. Im Bereich Inkasso und Forderungsmanagement übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Lieferungen und Leistungen.
Wir unterstützen bei der strukturierten Überwachung von Zahlungszielen, verfassen Mahnschreiben, führen außergerichtliche Verhandlungen mit Schuldnern und leiten gerichtliche Mahn- und Klageverfahren ein. Bei Bedarf setzen wir Forderungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch und entwickeln mit unseren Mandanten ein effizientes, auf ihre Branche zugeschnittenes Forderungsmanagement.
Streitbeilegung und Schiedsverfahren
Nicht jeder Konflikt muss vor den staatlichen Gerichten ausgetragen werden. Wir setzen auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen durch Mediation, Vergleichsverhandlungen und Schiedsverfahren.
Wo immer möglich, erhalten wir wertvolle Geschäftsbeziehungen und minimieren Zeit- und Kostenaufwand. Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, vertreten wir unsere Mandanten mit klarer Strategie und Nachdruck vor den zuständigen Gerichten und Schiedsgerichten.


