Wer zu Lebenszeiten einem zwischenzeitlich Verstorbenen Geld geliehen hatte, kann dieses Darlehen nach dem Tod des Darlehensnehmers von dessen Erben zurückverlangen. Dies liegt an der sog. Gesamtrechtsnachfolge der Erben. D.h. die Erben treten nach dem Tod des Erblassers automatisch in den Darlehensvertrag ein. Die Erben haben jedoch drei Möglichkeiten, ihre Haftung zu beschränken: Sie können…
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