Hi, How Can We Help You?
  • Adresse: 60322 Frankfurt am Main
  • Tel.: 069 95 92 91 90
  • Email: fragen@recht-hilfreich.de

Aktuelles

Denken Sie als Unternehmer und Selbständiger vor der Hochzeit an die Scheidung … und schließen Sie einen Ehevertrag ab!

Reich wird man durch ein Unternehmen. Arm wird man durch eine Scheidung. Für Dich als Selbständiger (mit Kanzlei oder Praxis) oder eben als Unternehmer ist ein Ehevertrag nicht nur notwendig, sondern überlebenswichtig. Schließt Du vor Deiner Hochzeit keinen soliden Ehevertrag ab, kann Dich eine spätere Trennung und Scheidung finanziell völlig ruinieren. Bösartige und emotional aufgeladene Ex-Partner ziehen im Falle einer Trennung mit ihren Anwälten das komplette Register des Rosenkriegs:

  • einstweilige Anordnung mit sofortiger Pfändung, um im Schockmoment hohen Trennungsunterhalt durchzudrücken
  • ewig und drei Tage langes Herauszögern der Scheidung, um so viel und so lange wie möglich ehelichen Unterhalt zu kassieren
  • völlig aberwitzige und illusorisch übertriebene Bewertung der Firma oder der Selbständigkeit, um einen horrenden Zugewinnausgleich für einen luxuriösen Lebensstil rauszupressen
  • gezielt Nebenkriegsschauplätze eröffnen, um Druck aufzubauen
  • Kinder als Pfand für erpresserische Forderungen einsetzen
  • endlose Zahlungen, die als nachehelicher Unterhalt Dir noch Jahrzehnte nach der Scheidung Schmerzen bereiten
  • erbarmungsloses Einstampfen Deiner Altersvorsorge durch hälftigen Versorgungsausgleich

Auf Rücksicht darfst Du nicht hoffen. Das einzige, was hilft, ist harte Gegenwehr oder eben ein Ehevertrag! Für beides stehen wir Ihnen auf jeden Fall zur Seite. Ansprechpartner bei uns ist Rechtsanwalt Uwe Martens. Sie erreichen ihn direkt unter 069 95 92 91 90 oder per Mail unter martens@recht-hilfreich.de. Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen -weder vor der Ehe noch danach.

In jeden guten Ehevertrag gehören bestimmte Punkte, die – angepasst an Deine individuelle Situation – die finanziellen Folgen deutlich abmildern und Dir Zigtausende einsparen. Hier ein paar Beispiele:

  1. Vermögensschutz des Unternehmens
  • Vollständiger Ausschluss des Zugewinnausgleichs für Geschäftsvermögen
  • Explizite Ausnahmeregelungen für Geschäftsanteile, Firmenvermögen und zukünftige Unternehmenswertsteigerungen
  • Verhinderung einer Unternehmensbeteiligung des Ehepartners bei Scheidung
  1. Vermögenstatbestände
  • Klarstellung von Vorhandvermögen vor der Ehe
  • Behandlung von Erbschaften und Schenkungen, insbesondere deren Wertsteigerungen im Laufe der Ehezeit
  • Regelungen zu Wertsteigerungen von Immobilien
  • Separate Behandlung von Altersvorsorge und Investitionen
  • Klärung des Versorgungsausgleichs
  1. Unterhaltsfragen
  • Festlegung von Unterhaltsansprüchen
  • Staffelung nach Ehedauer
  • Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten
  • Transparente Regelungen für Vermögensausgleich
  1. Spezifische Unternehmensklauseln
  • Schutz vor Zugriff auf Geschäftskonten
  • Verhinderung von Mitunternehmerschaft des Ehepartners
  • Regelungen zur Geschäftsführung bei Trennung
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen
  1. Dynamische Anpassungsklauseln
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassungsmöglichkeiten
  • Berücksichtigung von Unternehmensentwicklungen
  • Flexibilität bei wesentlichen Lebensveränderungen

Der beste Zeitpunkt für einen Ehevertrag? Am besten natürlich vor der Hochzeit oder vor der Scheidung. Auch nach einer Trennung hilft eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung dabei, nicht nur schneller die Scheidung zu erhalten, sondern auch fair untereinander die Vermögenssituation zu klären. Ein Ehevertrag ist nicht unromantisch – er ist wirtschaftlich vorausschauend. Denn Familienrecht ist Wirtschaftsrecht.

Für alle Fragen rund um einen Ehevertrag steht unser Ansprechpartner, Rechtsanwalt Uwe Martens, mit Erfahrung und Expertise gerne zur Verfügung. Bitte einfach jetzt Kontakt aufnehmen und anrufen (069 95 92 91 90) oder eine kurze Mail schreiben an: martens@recht-hilfreich.de

Ich freue mich aufs Kennenlernen

Ihr

Uwe Martens
Rechtsanwalt

Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published.

This field is required.

You may use these <abbr title="HyperText Markup Language">html</abbr> tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

*This field is required.

ANTI-SPAM-FRAGE:

Erfahrungen & Bewertungen zu elixir rechtsanwälte