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Private Darlehen

Private Darlehen geben oder zurück fordern

Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um private Darlehen geht. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Erstellung eines Darlehensvertrages und bei der Auswahl von Sicherheiten. Mit einem individuell erstellten Darlehnsvertrag im Falle eines privaten Kredits, genießen Sie größtmögliche Sicherheit und bekommen keine im Einzelfall unpassenden Regelungen durch ein Formular vorgeschrieben.

Die wichtigste gesetzliche Vorschrift zum Darlehensvertrag lautet:

 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag

 

(1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.

(2) Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn das Darlehen vor dem Ablauf eines Jahres zurückzuzahlen ist, bei der Rückzahlung zu entrichten.

(3) Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückzahlung berechtigt.

§ 488 BGB

]Die gesetzlichen Regelungen gelten nur, wenn Sie keinen Darlehensvertrag haben. Gibt es in diesem abweichende Regelungen, dann gilt Ihr Darlehensvertrag.

Problemfelder beim Darlehensvertrag

Darlehensvertrag

Wenn Sie jemandem Geld leihen, entsteht automatisch ein Darlehensvertrag. Auch wenn Sie diesen nicht so nennen. Es darf aber nicht der Eindruck entstehen, es handle sich um eine Schenkung. Aufschluss hierüber gibt regelmäßig der Verwendungszweck einer Überweisung, Schriftverkehr oder ein Zeuge. Wer Geld bekommen hat, muss grundsätzlich einmal nachweisen, dass es hierfür einen Rechtsgrund gibt. Ansonsten können Sie das Geld immer zurückfordern. Achten Sie aber darauf, dass das Darlehen fällig ist. Ggf. muss dieses noch gekündigt werden.

Anwalt oder Inkasso

Inkasso oder AnwaltIst es besser ein Inkassobüro zu beauftragen oder gleich einen Rechtsanwalt? Inkassobüros versenden in der Regel nur Standard-Aufforderungsschreiben. Sie prüfen keine Verträge und achten auch nicht auf Details wie Fälligkeiten und Fristen. Wir prüfen dies vorab und gehen bei Erfolglosigkeit der außergerichtlichen Bemühungen auch direkt gerichtlich vor. Inkassobüros verweisen dabei nur auf andere Anwälte. Kosten können dabei mehrfach entstehen, ohne dass diese vom Schuldner gefordert werden können. Erfahrungsgemäß ist es mit einem Inkassoschreiben nicht getan. Beauftragen Sie daher lieber gleich einen Anwalt und seien Sie auf der sicheren Seite.

Rechtsanwalt Frankfurt am Main Darlehen


Wir lassen Sie nicht im Regen stehen!

Forderungsmanagement ist unsere Stärke. Wir bearbeiten ständig eine Vielzahl von Fällen rund um das Thema privater Darlehensvertrag. Spezialisten finden Sie oftmals nur im Bereich Bankrecht und Bankdarlehen. Wir sind Ansprechpartner für private Darlehen.

Gleich, ob Sie diese vergeben möchten oder ob Sie Ihr verliehenes Geld wieder zurück haben möchten. Wir arbeiten individuelle Darlehensverträge mit bestmöglicher Absicherung – fern ab von Einheits-Formularverträgen – aus. Wenn Sie dennoch ein Muster / Formular verwenden möchten, finden Sie untenstehend einen Link zu einem Muster-Darlehensvertrag.

Foto: © mast3r – Fotolia.com

Vorgehen bei der Rückforderung von privaten Darlehen

  • Darlehensvertrag oder andere Vereinbarung oder Absprache vorhanden?
  • Kündigung erfolgt?
  • Alle Fristen und Bedingungen eingehalten, Darlehen fällig?
  • Darlehen nachweisbar ausbezahlt? Kontoauszug? Zeugen?
  • Wir kontaktieren den Darlehensnehmer zunächst außergerichtlich und prüfen ggf. dessen Zahlungsfähigkeit.
  • Wir gehen gerichtlich vor und erwirken einen Titel gegen den Schuldner.
  • Wir betreiben die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner.

 

Worauf muss bei einem Darlehensvertrag geachtet werden?

  • Klare Regelungen zu Laufzeit, Kündigung und Fälligkeit sollten enthalten sein. Im Zweifel muss der Schuldner im Vertrag bereits nachlesen können, was bei ausbleibender oder nicht rechtzeitiger Zahlung passiert.
  • Es sollten Sicherheiten wie Grundschulden, Sicherungseigentum und Gehaltsabtretungen enthalten sein.
  • Es sollte eine Regelung zum Erhalt der Forderung im Falle einer Insolvenz des Schuldners aufgenommen sein.

 

Alle Informationen rund um private Darlehen finden Sie in meinen Beiträgen zum Thema:


Rechtsanwalt Florian N. Schuh beschäftigt sich seit Jahren erfolgreich mit Forderungen aus privaten Darlehen.

 

Rechtsanwalt Florian Schuh

Senden Sie mir Ihre Fragen zu. Sie erreichen mich unter

schuh@recht-hilfreich.de
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Fax: 069 95 92 91 911

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