Zinsen beim privaten Darlehen dürfen nicht beliebig hoch sein. Private Darlehen sind weit verbreitet. Für Darlehensgeber bieten Sie eine gute Möglichkeit trotz anhaltender Niedrigzinsphase Geld mit guten Konditionen anzulegen. Wer Geld braucht und es bei einer Bank nicht bekommt, kann sich so Geld von Freunden oder Bekannten leihen. Dies geschieht meist ohne weitere Bonitätsprüfung.
Keine Zinsen vereinbart
Wurden im Darlehensvertrag keine Zinsen vereinbart, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Ist im Vertrag festgehalten, dass das Darlehen zinslos gewährt wird, können zunächst keine Zinsen gefordert werden. Dies würde auch gelten, wenn in einem Formularvertrag der Teil mit den Zinsen durchgestrichen wurde. Denn damit ist klar, dass absichtlich keine Zinsen vereinbart worden sind. Ist im Darlehensvertrag überhaupt nichts zu Zinsen enthalten, dann können ggf. die üblichen Zinsen verlangt werden. I.d.R. ist nicht zu erwarten, dass jemand zinslos Geld verleiht. Nur wenn weitere Umstände hinzukommen (z.B. unter Familienmitgliedern), können Zinsen ausgeschlossen sein.
Die marktüblichen Zinsen würden sich dann an den Zinssätzen der Deutschen Bundesbank orientieren. Diese veröffentlicht regelmäßig Statistiken zu Zinssätzen.
Wenn das Darlehen aber gekündigt wurde und sich der Darlehensnehmer in Verzug befindet, dann beginnen die gesetzlichen Verzugszinsen zu laufen. Diese betragen:
- seit 01.07.2019 4,12 % p.a. für Darlehen zwischen Verbrauchern und
- seit 01.07.2019 8,12 % p.a. für Darlehen zwischen Unternehmern
Die Zinsen können sich jedes Jahr zum 01.01 und 01.07. ändern. Die aktuellen Zinsen finden Sie unter https://basiszinssatz.de.
vereinbarte Zinsen

Einfacher scheint es zunächst, wenn im Darlehensvertrag Zinsen vereinbart wurden. Wer Geld verleiht, kann dafür natürlich auch einen angemessenen Zins fordern.
Allerdings können Zinsen auch unangemessen hoch sein. Bis hin zum Wucher ist alles möglich. Die Rechtsprechung hält einen Zinssatz, der doppelt so hoch ist wie der marktübliche Zins in vielen Fällen bereits für zu hoch, was zu einer Unwirksamkeit der Vereinbarung über den Zinssatz führt.
Es fehlt aktuell aber an höchstrichterlicher Rechtsprechung zur noch zulässigen Höhe von Zinsen in der derzeitigen Niedrigzinsphase. Da derzeit Zinsen von 3% p.a. oder weniger nicht unüblich sind, wären Darlehenszinsen von 6% p.a. oder weniger schon sittenwidrig. Diese Zinssätze dürften aber in der Praxis noch nicht zu einer Sittenwidrigkeit führen.
Bei Zinsen höher als 11% p.a. kann man aber schon darüber diskutieren, ob diese noch angemessen sind. Natürlich müssen auch weitere Umstände wie das jeweilige Risiko und das Vorhandensein von Sicherheiten beachtet werden.
Fazit
Zinsen beim privaten Darlehen dürfen nicht beliebig hoch sein. Zinsen über 11% pro Jahr sind wahrscheinlich schon sittenwidrig und unwirksam. Sind solche hohe Zinsen vereinbart, sollten sich Darlehensnehmer weigern, mehr als den marktüblichen Zins zu bezahlen. Sind keine Zinsen vereinbart, können trotzdem Zinsen geschuldet sein. Ist der Darlehensnehmer in Verzug, schuldet er den gesetzlichen Verzugszinssatz.
Bei Fragen zum Darlehensvertrag oder dazu, wie Sie geliehenes Geld zurückbekommen, wenden Sie sich bitte an mich.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh
Alle Beiträge zum Thema finden Sie hier.
Hallo,
gibt es eine Obergrenze für den Kreditrahmen, wenn keine Zinsen vereinbart wurden?
Oder spielt die Höhe eines Kredits keine Rolle und es kann (sofern beide Parteien zustimmen) immer ein Privatdarlehen ohne Zinsen vereinbart werden?
Gibt es hierzu Abweichungen bei Familienangehörigen?
Freundliche Grüße
Zivilrechtlich gibt es keine Obergrenze und es kann auch immer ein zinsfreies Darlehen gegeben werden. Steuerrechtlich kann der Verzicht auf Zinsen aber manchmal als Schenkung angesehen werden. Hierzu sollten Sie einen Steuerberater befragen.
Hallo,
Verstehe ich nicht, wenn ich mit jemandem abgemacht habe, dass ich ihm beispielsweise 100.000€ gebe zu einem Zinssatz von 20% und der jenige damit einverstanden ist kann man es doch machen.. zwingt die Person doch keiner dies zu akzeptieren.
Das ist zwar richtig. Ein Wucher kann aber trotzdem vorliegen und das wäre dann verboten. So ist das Gesetz.