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Darlehen an GmbH zurückfordern

Besonders bei Familienunternehmen kommt es vor, dass Darlehen an die eigene GmbH gegeben werden. In manchen Fällen kommt das Darlehen auch vom (einzigen) Gesellschafter und Geschäftsführer. Ein Darlehensvertrag liegt dann nicht immer vor. Falls doch, ist dieser in der Regel zweimal von der selben Person unterzeichnet. Vom Darlehensgeber als Privatperson und von der selben Person als Geschäftsführer der GmbH.

Hierbei handelt es sich um ein sog. Insichgeschäft. Solche Geschäfte sind nach § 181 BGB nicht möglich. Allerdings finden sich in vielen Satzungen bzw. Gesellschaftsverträgen Befreiungen von den Beschränkungen des § 181 BGB. In diesen Fällen sind Geschäfte mit sich selbst als Vertreter der GmbH doch möglich. Sollte sich eine solche Regelung nicht finden, können Sie das zur Verfügung gestellte Geld aber trotzdem zurückverlangen. In diesem Fall wäre die Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgt. Zahlungen ohne Rechtsgrund muss der Empfänger erstatten.

Darlehen an GmbH

Wurde die GmbH zwischenzeitlich verkauft, geht der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens nicht unter. Die GmbH ist grundsätzlich von ihren Personen unabhängig. Der Anspruch aus dem Darlehensvertrag kann daher weiterhin gegen die GmbH geltend gemacht werden. Etwas anderes kann sich aber aus dem Kaufvertrag ergeben. Hier könnte die Haftung für solche Verbindlichkeiten ausgeschlossen worden sein. Haben Sie den Vertrag nicht selbst unterzeichnet oder genehmigt, hat er im Außenverhältnis gegenüber Ihnen keine Wirkung. Es kommt auch ein Schadenersatzanspruch gegen die Gesellschafter oder den Geschäftsführer in Betracht.

In manchen Fällen wird die Herausgabe von Darlehensverträgen oder Buchhaltungsunterlagen verweigert. Wenn Sie Darlehensgeber sind, dann haben Sie einen Anspruch auf Herausgabe des Darlehensvertrages. Sind Sie noch Gesellschafter der GmbH, dann haben Sie auch einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Unterlagen der Gesellschaft. Zwingend notwendig ist das aber gar nicht. Wenn Sie die Auszahlung des Darlehens beweisen können und andere Umstände auf ein Darlehen schließen lassen (z.B. Zeugen, Verwendungszweck bei Überweisungen etc.), dann können Sie Ihren Anspruch auch ohne Vorlage des Darlehensvertrages durchsetzen.

Haben Sie Fragen zur Rückforderung von privaten Darlehen, dann kontaktieren Sie mich. Gerne helfe ich Ihnen weiter.

Weitere Informationen zum Thema private Darlehen, finden Sie hier.

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

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