Wenn Sie jemandem einen privaten Kredit bzw. ein Darlehen gegeben haben und vermuten, dass derjenige eine Privatinsolvenz anstreben könnte, stellt sich die Frage, ob ein Vorgehen dann überhaupt noch lohnt oder das Geld verloren ist. Eine Insolvenz bei einer Privatperson bedeutet oft, dass derjenige nach einer bestimmten Zeit (7 Jahre, 3 Jahre oder wenn er die Insolvenz im Ausland macht, auch mal nur 1 Jahr) eine Restschuldbefreiung bekommt. In diesem Fall werden ihm alle vor der Insolvenz bestehenden Forderungen erlassen.
Zunächst müssen Sie daher prüfen, ob der Darlehensvertrag tatsächlich vor Stellung des Insolvenzantrags geschlossen wurde bzw. ein privater Kredit davor gegeben wurde. Ist dies nicht der Fall, erhält er für diese Forderung auch keine Restschuldbefreiung. Wer in der Phase zwischen Antragstellung und Restschuldbefreiung neue Schulden macht, riskiert seine Restschuldbefreiung komplett. Hierin kann natürlich ein Druckmittel liegen, wenn der Darlehensvertrag in dieser Zeit abgeschlossen wurde.
Wurde der Kredit aber vor Insolvenzantragstellung gewährt, dann fällt er in der Regel ins Insolvenzverfahren und kann damit verloren gehen. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten. Wusste der Darlehensnehmer zu diesem Zeitpunkt schon, dass er den Kredit gar nicht wird zurückbezahlen können oder plante er sogar schon eine Insolvenz, dann liegt ein sog. Eingehungsbetrug vor. Sie haben dann einen Schadenersatzanspruch in Höhe des Kreditbetrages und der Zinsen, der nicht von einer Restschuldbefreiung erfasst ist. Wie die finanzielle Lage zum Zeitpunkt des Darlehensvertrages war, lässt sich z.B. über eine Akteneinsicht im Insolvenzverfahren herausbekommen.
Soll ein privater Kredit erst vergeben werden, dann sollten Sie sich schon im Vertrag entsprechend absichern. Dies kann in Form von Sicherheiten geschehen, deren Eigentum sicherheitshalber übertragen wird, durch Erklärungen zur finanziellen Lage, die der Wahrheit entsprechen müssen (andernfalls entsteht wieder eine Forderung aus Betrug, die nicht von der Restschuldbefreiung erfasst ist) oder durch spezielle Bedingungen, die erst eintreten, wenn der Insolvenzantrag gestellt wurde und die somit nicht vom Insolvenzverfahren erfasst werden.
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Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh