
In einem aktuellen Fall waren mehrere Gesellschafter an einer GmbH beteiligt. Der Gründer, Mehrheits-Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH hatte den übrigen Gesellschaftern Anteile für verschiedene Leistungen angeboten und diese schließlich als Gesellschafter aufgenommen. Die GmbH betreibt einen Online-Shop und verkauft Produkte aus dem Nahrungsmittelbereich. Offline werden auch Drogeriemarktketten mit Produkten beliefert. Der Alt-Gesellschafter und Geschäftsführer…