Sexueller Missbrauch in der eigenen Familie wird häufig erst viele Jahre nach den Taten offen angesprochen oder angezeigt. Für viele Betroffene beginnt dann ein belastendes Strafverfahren: Aussagen aus der Kindheit müssen eingeordnet werden, der beschuldigte Vater bestreitet die Vorwürfe möglicherweise, und gleichzeitig entsteht die Sorge, dass weitere Kinder gefährdet sein könnten.
Gerade dann ist es wichtig, nicht nur als Zeugin oder Zeuge am Verfahren beteiligt zu sein. Eine anwaltlich geführte Nebenklage ermöglicht es, die eigenen Rechte aktiv wahrzunehmen, Informationen über das Verfahren zu erhalten und die Hauptverhandlung professionell vorbereitet zu begleiten.
Rechtsanwalt Uwe Martens von der elixir Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Frankfurt am Main vertritt Betroffene von Sexualstraftaten und schwerer Gewalt im Nebenklageverfahren. Die Kanzlei begleitet Mandantinnen und Mandanten besonders aus Frankfurt am Main, Mainz, Wiesbaden, Darmstadt, Mannheim, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Heidelberg sowie der gesamten Rhein-Main- und Rhein-Neckar-Region, aber auf Wunsch natürlich auch bundesweit.
Wenn der Täter ein Elternteil ist: Die Belastung endet nicht mit der Anzeige
Sexueller Missbrauch durch einen Vater oder ein anderes enges Familienmitglied verletzt nicht nur die sexuelle Selbstbestimmung. Häufig zerstört er über Jahre hinweg Vertrauen, Sicherheit und das Gefühl, mit der eigenen Erinnerung ernst genommen zu werden. Viele Betroffene haben als Kinder geschwiegen, weil sie abhängig waren, Angst hatten, sich schämten oder Verantwortung für jüngere Geschwister empfanden.
Eine Anzeige erfolgt daher oft erst im Erwachsenenalter. Nicht selten wird sie ausgelöst, weil sich weitere Hinweise ergeben, weil ein anderes Kind von einem Übergriff berichtet oder weil die Sorge entsteht, dass der Beschuldigte erneut ein Kind gefährden könnte. Dass eine Betroffene sich erst spät offenbart, ist kein ungewöhnlicher Umstand und darf nicht vorschnell als Zweifel an ihrer Aussage verstanden werden.
In Strafverfahren wegen lange zurückliegendem Missbrauch kommt es regelmäßig auf eine besonders sorgfältige Aufarbeitung an. Welche Erinnerungen bestehen? Wie wurden sie erstmals mitgeteilt? Gibt es Nachrichten, Tagebuchaufzeichnungen, vertraute Personen, frühere Auffälligkeiten oder weitere Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren? Und welche Rolle spielen mögliche weitere Tatvorwürfe gegen den Beschuldigten?
Eine erfahrene Nebenklagevertretung prüft diese Fragen nicht mit dem Ziel, eine Aussage künstlich zu „verbessern“. Entscheidend ist eine ruhige, präzise und wahrheitsgemäße Vorbereitung: Die Mandantin oder der Mandant soll verstehen, was im Verfahren geschieht, welche Fragen zu erwarten sind und wie die eigene Belastung so gering wie möglich gehalten werden kann.
Auch nach Jahrzehnten kann eine Anzeige möglich sein
Viele Betroffene fragen sich: „Ist es nicht zu spät?“ Die Antwort hängt immer vom konkreten Tatvorwurf, der Tatzeit und der anwendbaren Verjährungsregelung ab. Bei zahlreichen Sexualstraftaten gegen Kinder ruht die strafrechtliche Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers. Das bedeutet nicht automatisch, dass jede Tat verfolgt werden kann; es kann aber bedeuten, dass ein Verfahren auch viele Jahre nach den Übergriffen noch möglich ist. Eine genaue Prüfung darf deshalb nicht unterbleiben.
Für zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen einer vorsätzlichen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, gilt grundsätzlich eine dreißigjährige Verjährungsfrist nach § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Ob und in welcher Form Ansprüche sinnvoll geltend gemacht werden können, muss anhand des konkreten Falls, möglicher Beweise und der wirtschaftlichen Situation des Beschuldigten geprüft werden.
Wichtig ist: Auch wenn die Erinnerung an einzelne Abläufe unvollständig ist, folgt daraus nicht, dass eine Strafanzeige oder Nebenklage aussichtslos wäre. Bei frühkindlichen oder lang andauernden familiären Übergriffen können Erinnerungslücken, zeitliche Unschärfen und das erst spätere Einordnen des Geschehenen nachvollziehbar sein. Der konkrete Inhalt, die Entstehungsgeschichte der Aussage und alle weiteren Beweismittel müssen im Einzelfall professionell bewertet werden.
Warum die Nebenklage bei sexuellem Missbrauch wichtig ist
Wer lediglich als Zeugin oder Zeuge vernommen wird, ist nicht automatisch aktiv am Verfahren beteiligt. Die Nebenklage gibt Verletzten bestimmter Straftaten eine eigene prozessuale Stellung. Insbesondere bei Sexualstraftaten ist ein Anschluss als Nebenklägerin oder Nebenkläger regelmäßig möglich. Die gesetzliche Grundlage ist § 395 StPO.
Die Nebenklagevertretung kann unter anderem Akteneinsicht beantragen, auf die Vorbereitung der Hauptverhandlung hinwirken, Fragen an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige stellen, Beweisanträge prüfen und Erklärungen für die Mandantin oder den Mandanten abgeben. Nebenkläger dürfen grundsätzlich auch dann an der Hauptverhandlung teilnehmen, wenn sie selbst als Zeugin oder Zeuge aussagen sollen.
Gerade bei Fällen von sexuellem Missbrauch innerhalb der Familie ist dies von hoher Bedeutung. Die Verteidigung kann die Glaubhaftigkeit der Aussage angreifen, einen Belastungseifer behaupten oder auf zeitliche Unklarheiten hinweisen. Rechtsanwalt Uwe Martens bereitet seine Mandantinnen und Mandanten auf diese Situation vor, wertet die Ermittlungsakte aus und achtet darauf, dass die Belastungsperspektive im Verfahren nicht verloren geht.
Eine anwaltliche Vertretung kann außerdem prüfen, ob Erkenntnisse über weitere gegen den Beschuldigten gerichtete Vorwürfe, digitale Inhalte, frühere Straffälligkeit oder Aussagen anderer Betroffener prozessual relevant sind. Nicht jede belastende Information darf oder wird im Verfahren verwertet. Gerade deshalb ist eine genaue Prüfung erforderlich, damit rechtlich zulässige und aussagekräftige Beweise nicht übersehen werden.
Wenn ein weiteres Kind betroffen sein könnte
Besonders belastend ist es, wenn der Verdacht besteht, dass der Beschuldigte nach den früheren Taten erneut ein Kind sexuell missbraucht oder sexuell übergriffig behandelt haben könnte. Für erwachsene Betroffene kann dies Schuldgefühle, Wut und den Wunsch auslösen, weitere Kinder zu schützen.
Diese Sorge darf ernst genommen werden. Sie sollte jedoch nicht dazu führen, dass Betroffene die Verantwortung für die Ermittlungen allein tragen. Die Aufklärung möglicher weiterer Taten ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Die Nebenklagevertretung sorgt dafür, dass die Mandantin oder der Mandant strukturiert informiert wird, die eigene Aussage rechtssicher vorbereitet abgeben kann und nicht durch unbedachte Kontakte, eigene Ermittlungen oder öffentliche Äußerungen in eine zusätzliche Belastung gerät.
Wenn mehrere Tatvorwürfe gegen denselben Angeklagten in einer Hauptverhandlung behandelt werden, muss sorgfältig zwischen den einzelnen Tatkomplexen unterschieden werden. Die Aussage jeder betroffenen Person wird eigenständig gewürdigt. Zugleich kann die Verteidigung versuchen, einen unzulässigen Zusammenhang oder ein abgestimmtes Belastungsmotiv zu behaupten. Eine konsequente Nebenklagevertretung behält deshalb den gesamten Verfahrensstoff im Blick.
Wer bezahlt den Anwalt der Nebenklage?
Bei Sexualstraftaten gegen Kinder und Jugendliche kann ein Anspruch auf Bestellung eines anwaltlichen Beistands bestehen. Bei den in § 397a Abs. 1 StPO genannten Delikten wird der Rechtsanwalt auf Antrag beigeordnet; die wirtschaftlichen Verhältnisse der betroffenen Person sind hierfür grundsätzlich nicht entscheidend. Für andere Konstellationen kann Prozesskostenhilfe in Betracht kommen.
Die Kostenfrage sollte so früh wie möglich geklärt werden. Rechtsanwalt Uwe Martens prüft im ersten Gespräch, ob eine Beiordnung oder Prozesskostenhilfe beantragt werden kann und welche Unterlagen hierfür benötigt werden. Niemand sollte aus Sorge vor Kosten darauf verzichten, die eigenen Rechte prüfen zu lassen.
Zusätzlich kann psychosoziale Prozessbegleitung entlasten. Sie bietet keine Rechtsberatung, unterstützt aber bei der emotionalen und praktischen Bewältigung des Strafverfahrens. Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann auch sie auf Antrag beigeordnet werden.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie als Kind von einem Elternteil, Stiefelternteil, Verwandten oder einer anderen Vertrauensperson sexuell missbraucht wurden, sollten Sie nicht abwarten, bis eine Ladung zur Hauptverhandlung eingeht. Spätestens wenn eine Anzeige erstattet wurde, die Polizei Kontakt aufnimmt, die Staatsanwaltschaft informiert oder eine Anklage zugestellt wird, ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll.
Eine kurze Vorbereitung hilft beim ersten Gespräch:
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Bewahren Sie Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht auf.
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Notieren Sie Termine, Aktenzeichen und den Namen der zuständigen Dienststelle.
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Halten Sie vorhandene Nachrichten, Dokumente oder Hinweise auf mögliche Zeugen bereit.
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Schreiben Sie Erinnerungen nur dann auf, wenn dies für Sie emotional vertretbar ist; eine lückenlose Darstellung ist nicht erforderlich.
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Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zum Beschuldigten auf und veröffentlichen Sie keine Details des Verfahrens in sozialen Netzwerken.
Im ersten vertraulichen Gespräch wird geklärt, wo das Verfahren steht, ob Nebenklage möglich ist, welche Schutzmaßnahmen in Betracht kommen und ob die Kosten einer anwaltlichen Vertretung übernommen werden können. Ziel ist nicht, Sie zu einer Aussage zu drängen. Ziel ist, Ihnen einen rechtlich sicheren Weg durch das Verfahren zu geben.
Ihre Stimme gehört in das Strafverfahren
Ein Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs in der Familie ist kein gewöhnlicher Gerichtstermin. Es betrifft häufig Jahre des Schweigens, zerstörtes Vertrauen und die Frage, ob die eigene Erfahrung ernst genommen wird. Sie müssen diese Situation nicht allein tragen.
Rechtsanwalt Uwe Martens von der elixir Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Frankfurt am Main vertritt Nebenklägerinnen und Nebenkläger mit einer sorgfältigen, diskreten und klaren Vorgehensweise. Dazu gehören die Prüfung der Ermittlungsakte, die Beantragung der Nebenklage und eines möglichen anwaltlichen Beistands, die Vorbereitung auf Vernehmungen, die Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche sowie die konsequente Vertretung in der Hauptverhandlung.
In einem früheren, rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren wegen schwerer Sexualstraftaten vertrat Rechtsanwalt Uwe Martens beispielsweise die Nebenklage. Das Gericht verhängte gegen den Täter eine Freiheitsstrafe von mehr als neun Jahren. Zudem wurde zugunsten der vertretenen Person ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zugesprochen. Die Mandantin – inzwischen eine erwachsene Frau – war höchst zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens und der anwaltlichen Begleitung durch Rechtsanwalt Uwe Martens. Allerdings gilt: Jeder Fall ist anders. Eine frühere Entscheidung erlaubt keine Prognose für andere Verfahren. Sie zeigt jedoch, wie wichtig eine frühzeitige, sorgfältige und durchsetzungsstarke Nebenklagevertretung sein kann.
Gerade bei lange zurückliegenden Taten, bei familiärem Missbrauch und bei mehreren möglichen Tatkomplexen genügt es nicht, lediglich auf die Ermittlungen zu warten. Eine wirksame Nebenklagevertretung arbeitet den Sachverhalt strukturiert auf, prüft Beweismittel und Ansprüche, bereitet die Aussage vor und bringt die Rechte der betroffenen Person im gesamten Verfahren ein.
Wenn Sie sexuellen Missbrauch durch ein Familienmitglied erlebt haben oder befürchten, dass ein Täter weitere Kinder gefährdet haben könnte, prüfen wir kurzfristig Ihre Möglichkeiten, Fristen und Ansprüche.
Melden Sie sich gerne frühzeitig bei mir, damit wir rechtzeitig und überlegt handeln können.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Uwe Martens
Telefon: (0 69) 95 92 91 90
Mail: fragen@recht-hilfreich.de
Melden Sie sich am besten jetzt direkt!
Herzlich

Kanzlei elixir Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Rechtsanwalt Uwe Martens · Frankfurt am Main · Beratung im gesamten Raum Rhein-Main, Rhein-Neckar, Frankfurt am Main, Mainz, Wiesbaden, Darmstadt, Mannheim, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Heidelberg – und bundesweit.
Dieser Text ist KI unterstützt erstellt worden.
Häufige Fragen
Kann ich Nebenklage erheben, obwohl der Missbrauch lange zurückliegt?
Ja, das ist häufig möglich. Der Anschluss als Nebenklage ist grundsätzlich in jeder Lage des Verfahrens zulässig. Entscheidend ist, ob ein Strafverfahren geführt wird und ob die Voraussetzungen des § 395 StPO vorliegen.
Muss ich vor Gericht jedes Detail erinnern?
Nein. Niemand muss eine Erinnerung künstlich vervollständigen oder Lücken schließen. Sie sollten ausschließlich wahrheitsgemäß schildern, woran Sie sich erinnern, und Unsicherheiten offen benennen. Die Aussage wird im Zusammenhang mit allen Umständen und Beweismitteln geprüft.
Erhalte ich Akteneinsicht?
Akteneinsicht wird für die verletzte Person durch ihre Rechtsanwältin oder ihren Rechtsanwalt beantragt. Bei nebenklageberechtigten Verletzten ist kein besonderes berechtigtes Interesse darzulegen; im Einzelfall können dennoch schutzwürdige Interessen oder der Untersuchungszweck einer vollständigen Einsicht entgegenstehen.
Kann ich Schmerzensgeld verlangen?
Ein Schmerzensgeldanspruch kann bei einer vorsätzlichen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bestehen. Ob ein Anspruch durch Adhäsionsverfahren im Strafprozess oder gesondert zivilrechtlich verfolgt werden sollte, hängt vom Einzelfall ab. Verletzte sollen über die Möglichkeit informiert werden, vermögensrechtliche Ansprüche im Strafverfahren geltend zu machen.
Kann der Täter wegen weiterer Vorwürfe oder pornografischer Dateien verurteilt werden?
Jeder Tatvorwurf muss eigenständig nach den Regeln des Strafverfahrens bewiesen werden. Weitere Vorwürfe oder sichergestellte digitale Inhalte können Ermittlungsansätze oder Beweisfragen aufwerfen; ihre konkrete rechtliche Bedeutung und Verwertbarkeit ist jedoch immer sorgfältig im Einzelfall zu prüfen.



