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Sexueller Missbrauch durch den Großvater: Nebenklage, Schmerzensgeld und Ansprüche gegen die Eltern prüfen lassen

Sexueller Missbrauch durch den eigenen Großvater trifft Betroffene häufig in einer Lebensphase, in der sie ihm vertrauen mussten und in der Eltern eigentlich Schutz geben sollten. Viele Mandantinnen und Mandanten beschäftigt deshalb nicht nur die Frage, ob der Großvater strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Sie fragen auch: Warum hat niemand eingegriffen? Hätten meine Eltern die Übergriffe verhindern müssen? Und kann ich neben der Nebenklage Schmerzensgeld oder Schadensersatz verlangen?

Rechtsanwalt Uwe Martens von der elixir Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Frankfurt am Main vertritt Betroffene als Nebenklägerinnen und Nebenkläger bei schweren Sexualstraftaten. Die Tätigkeit umfasst die Begleitung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung, die Prüfung von Schmerzensgeldansprüchen sowie die rechtliche Bewertung möglicher Ansprüche gegen weitere Verantwortliche. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten besonders aus Frankfurt am Main, Mainz, Wiesbaden, Darmstadt, Mannheim, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Heidelberg und der gesamten Rhein-Main- und Rhein-Neckar-Region – und natürlich bundesweit.

Wenn der Täter der eigene Großvater ist

Sexueller Missbrauch innerhalb der Familie wird oft erst Jahre später offenbart. Betroffene waren zur Tatzeit Kinder, abhängig von Erwachsenen und häufig nicht in der Lage, das Geschehen richtig einzuordnen oder sich zu wehren. Hinzu kommen Scham, Angst vor Unglauben, Loyalitätskonflikte und die Sorge, die eigene Familie zu zerstören.

Dass eine Anzeige erst im Erwachsenenalter erfolgt, ist daher nicht ungewöhnlich. Häufig wird der Entschluss durch eine spätere Erinnerung, eine Therapie, eine aktuelle familiäre Situation oder den Schutz weiterer Kinder ausgelöst. Eine späte Offenbarung macht die Tat nicht weniger schwerwiegend. Sie erfordert jedoch eine besonders sorgfältige rechtliche und tatsächliche Aufarbeitung.

Bei sexuellen Übergriffen durch einen Großvater können Fragen entstehen, die weit über die Aussage gegen den Beschuldigten hinausgehen. Wer hatte Zugang zum Kind? Wer wusste von Auffälligkeiten? Welche Hinweise gab es? Wurden Beschwerden, Verhaltensänderungen oder körperliche Verletzungen ärztlich dokumentiert? Und haben Erwachsene, die zum Schutz verpflichtet waren, trotz erkennbarer Risiken nicht gehandelt?

Nebenklage: Nicht nur Zeugin, sondern Beteiligte des Verfahrens

Betroffene bestimmter Sexualstraftaten können sich der öffentlichen Klage als Nebenklägerin oder Nebenkläger anschließen. Die Nebenklage nach § 395 StPO gibt Verletzten eine eigene Stellung im Strafverfahren; sie ist gerade bei schweren Sexualdelikten ein wesentliches Instrument des Opferschutzes.

Eine Nebenklagevertretung ermöglicht unter anderem, Akteneinsicht zu beantragen, den Ermittlungsstand einzuordnen, die Aussage professionell vorzubereiten, Fragen an Zeugen und Sachverständige zu stellen, Beweisanträge zu prüfen und die Interessen der betroffenen Person in der Hauptverhandlung sichtbar zu vertreten. Nebenklägerinnen und Nebenkläger dürfen grundsätzlich auch dann an der Hauptverhandlung teilnehmen, wenn sie selbst als Zeugen aussagen sollen.

Rechtsanwalt Uwe Martens prüft frühzeitig, ob der Anschluss als Nebenklage erklärt werden sollte und welche Schutzmaßnahmen im konkreten Verfahren sinnvoll sind. Dazu können etwa die Vorbereitung auf die Vernehmung, die Koordination mit einer psychosozialen Prozessbegleitung und die Prüfung eines Ausschlusses der Öffentlichkeit gehören.

Blaue Flecken beim Kinderarzt: Was Eltern gewusst haben könnten

Wenn ein Kinderarzt blaue Flecken oder andere Verletzungsanzeichen feststellt, kann dies für die rechtliche Aufarbeitung eine wichtige Rolle spielen. Blaue Flecken sind allerdings für sich genommen kein Beweis für sexuellen Missbrauch. Kinder können Verletzungen aus unterschiedlichen Gründen erleiden. Entscheidend ist stets die Gesamtwürdigung: die Lage und Häufigkeit der Verletzungen, die medizinische Dokumentation, Erklärungen der Bezugspersonen, mögliche Verhaltensauffälligkeiten, frühere Hinweise und die Frage, ob Eltern oder andere Sorgeberechtigte Anlass hatten, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Bestehen Hinweise darauf, dass Eltern Anzeichen übergangen, ärztliche Hinweise nicht ernst genommen oder ein Kind trotz konkreter Gefahrenlage weiterhin dem Großvater überlassen haben, muss eine mögliche strafrechtliche und zivilrechtliche Verantwortlichkeit geprüft werden. Dies gilt besonders, wenn die Eltern eine Schutzpflicht hatten und tatsächlich oder erkennbar mit einem Risiko weiterer Übergriffe rechnen mussten.

Eine strafrechtliche Verantwortung wegen Unterlassens setzt hohe Voraussetzungen voraus. Nach § 13 StGB kann sich nur strafbar machen, wer rechtlich dafür einzustehen hat, dass der tatbestandliche Erfolg nicht eintritt, und bei dem das Unterlassen dem aktiven Handeln entspricht. Eltern haben gegenüber ihren Kindern grundsätzlich eine Schutz- und Fürsorgepflicht. Ob daraus im konkreten Fall eine Strafbarkeit folgt, hängt jedoch insbesondere von Kenntnis, konkreter Gefahrenlage, Handlungsmöglichkeiten und Kausalität ab.

Je nach Sachverhalt kann außerdem geprüft werden, ob eine gröbliche Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht nach § 171 StGB oder eine Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen nach § 225 StGB in Betracht kommt. Die Rechtsprechung erkennt an, dass § 225 StGB unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Unterlassen verwirklicht werden kann, etwa wenn gebotene ärztliche Hilfe nicht veranlasst wird. Das bedeutet nicht, dass jede Fehlentscheidung oder jedes Übersehen von Anzeichen strafbar ist. Erforderlich ist immer eine belastbare Prüfung des Einzelfalls.

Schmerzensgeld gegen den Großvater und mögliche Ansprüche gegen Eltern

Wer durch sexuellen Missbrauch verletzt wurde, kann gegen den Täter Ansprüche auf Schmerzensgeld und Ersatz materieller Schäden haben. § 823 BGB begründet bei einer schuldhaften widerrechtlichen Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder anderen Rechten eine Schadensersatzpflicht. Bei einer Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung kann nach § 253 Abs. 2 BGB auch eine angemessene Geldentschädigung für den immateriellen Schaden verlangt werden.

Mögliche Ansprüche können neben Schmerzensgeld beispielsweise Therapiekosten, Kosten einer medizinischen Behandlung, Verdienstausfall oder weitere konkret nachweisbare Schäden umfassen. Welche Ansprüche bestehen und in welcher Höhe sie durchsetzbar sind, hängt von der Schwere und Dauer der Taten, den Folgen, der Beweislage sowie der Leistungsfähigkeit des Anspruchsgegners ab.

Auch Ansprüche gegen Eltern können geprüft werden. Voraussetzung ist nicht allein, dass sie Eltern waren oder dass Missbrauch stattgefunden hat. Es muss rechtlich tragfähig festgestellt werden können, dass ein Elternteil eine eigene Schutzpflicht schuldhaft verletzt und dadurch den eingetretenen Schaden mitverursacht hat. Denkbar sind Konstellationen, in denen konkrete Warnzeichen bekannt waren, ein Einschreiten zumutbar gewesen wäre und das Kind dennoch erneut einer Gefahr ausgesetzt wurde.

Hier ist eine getrennte Betrachtung unerlässlich. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Großvaters und eine zivilrechtliche Haftung der Eltern folgen unterschiedlichen Voraussetzungen. Auch können Eltern selbst von Täuschung, Abhängigkeit oder Gewalt betroffen gewesen sein. Rechtsanwalt Uwe Martens prüft deshalb nicht mit pauschalen Vorwürfen, sondern anhand von Akten, medizinischen Unterlagen, Zeugenaussagen und der tatsächlichen Familiensituation, ob ein Anspruch rechtlich begründet und strategisch sinnvoll durchsetzbar ist.

Schmerzensgeld im Strafverfahren geltend machen

Schmerzensgeld muss nicht zwingend erst nach Abschluss des Strafverfahrens in einem gesonderten Zivilprozess verfolgt werden. Ein aus der Straftat entstandener vermögensrechtlicher Anspruch kann unter den Voraussetzungen des § 403 StPO im Strafverfahren gegen den Beschuldigten geltend gemacht werden. Dieses sogenannte Adhäsionsverfahren kann in geeigneten Fällen eine zusätzliche Belastung durch ein weiteres Gerichtsverfahren vermeiden.

Ob ein Adhäsionsverfahren sinnvoll ist, wird sorgfältig geprüft. Dafür sind unter anderem die Beweislage, die Höhe und Art der Ansprüche, der Ablauf der Strafverhandlung sowie mögliche Risiken für eine zusätzliche Belastung der Mandantin oder des Mandanten entscheidend. Ansprüche gegen weitere Personen, etwa Eltern, sind regelmäßig gesondert zivilrechtlich zu bewerten.

In einem früheren, rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren wegen schwerer Sexualstraftaten vertrat Rechtsanwalt Uwe Martens die Nebenklage. Das Gericht verhängte gegen den Täter eine Freiheitsstrafe von mehr als neun Jahren. Zudem wurde zugunsten der vertretenen Person ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro erreicht. Jeder Fall ist anders. Aus einem früheren Verfahren lässt sich kein bestimmtes Ergebnis für andere Mandate ableiten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass eine frühzeitige, sorgfältige und konsequente Nebenklagevertretung für die Wahrnehmung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Interessen entscheidend sein kann.

Auch lange zurückliegende Taten prüfen lassen

Viele Betroffene befürchten, dass eine Strafanzeige oder ein Schmerzensgeldanspruch wegen des langen Zeitablaufs nicht mehr möglich ist. Diese Einschätzung sollte niemals ohne rechtliche Prüfung getroffen werden. Bei zahlreichen Sexualstraftaten gegen Kinder ruht die strafrechtliche Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers. Ob die Tat noch verfolgt werden kann, richtet sich dennoch immer nach dem konkreten Tatvorwurf und der zum Tatzeitpunkt geltenden Rechtslage.

Für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, gilt grundsätzlich eine dreißigjährige Verjährungsfrist nach § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Auch hier sind die Einzelheiten, insbesondere Beginn, Hemmung und Durchsetzbarkeit, im konkreten Fall zu prüfen.

Was Sie jetzt tun sollten

Wenn Sie als Kind von Ihrem Großvater sexuell missbraucht wurden, sollten Sie sich nicht mit der Frage alleinlassen, ob Sie „genug Beweise“ haben oder ob es „zu lange her“ ist. Eine erste anwaltliche Prüfung schafft Klarheit über Ihre Möglichkeiten und schützt davor, wichtige Schritte unvorbereitet zu gehen.

Hilfreich für das erste Gespräch sind vorhandene Unterlagen von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht, ärztliche Berichte, Unterlagen des Kinderarztes, Therapieberichte, Nachrichten, eigene Notizen oder die Namen möglicher Zeugen. Sie müssen Ihre Erlebnisse nicht sofort vollständig und lückenlos schildern. Im Mittelpunkt des ersten Gesprächs steht, den aktuellen Verfahrensstand zu erfassen, die nächsten rechtlichen Schritte festzulegen und die Belastung so gering wie möglich zu halten.

Wenn Sie sexuellen Missbrauch durch ein Familienmitglied erlebt haben oder befürchten, dass ein Täter weitere Kinder gefährdet haben könnte, prüfen wir kurzfristig Ihre Möglichkeiten, Fristen und Ansprüche.

Melden Sie sich gerne frühzeitig bei mir, damit wir rechtzeitig und überlegt handeln können.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Uwe Martens
Telefon: (0 69) 95 92 91 90
Mail: fragen@recht-hilfreich.de

Melden Sie sich am besten jetzt direkt!

Herzlich

Kanzlei elixir Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Rechtsanwalt Uwe Martens · Frankfurt am Main · Beratung im gesamten Raum Rhein-Main, Rhein-Neckar, Frankfurt am Main, Mainz, Wiesbaden, Darmstadt, Mannheim, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Heidelberg – und bundesweit.

Dieser Text ist KI unterstützt erstellt worden.

Häufige Fragen

Kann ich gegen meinen Großvater Nebenklage erheben?

Bei zahlreichen Sexualstraftaten ist die Nebenklage zulässig. Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird anhand des konkreten Tatvorwurfs und § 395 StPO geprüft. Die Anschlusserklärung muss schriftlich bei Gericht eingereicht werden; eine bereits zuvor bei Staatsanwaltschaft oder Gericht eingereichte Erklärung wird mit Anklageerhebung wirksam.gesetze-im-internet+1

Können meine Eltern wegen Untätigkeit haften?

Das ist möglich, aber keineswegs automatisch. Es muss geprüft werden, ob konkrete Anzeichen vorlagen, ob ein Elternteil davon wusste oder wissen musste, welche Schutzpflicht bestand, welche Maßnahmen möglich gewesen wären und ob die Pflichtverletzung für weitere Schäden ursächlich war. Strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen sind getrennt zu bewerten.

Reichen blaue Flecken für einen Anspruch gegen die Eltern?

Nein. Blaue Flecken können ein wichtiger Hinweis sein, sind aber kein automatischer Nachweis sexuellen Missbrauchs oder einer Pflichtverletzung. Entscheidend sind ärztliche Dokumentation, weitere Anzeichen, konkrete Kenntnisse der Eltern und die gesamte Beweislage.

Wer trägt die Kosten der Nebenklagevertretung?

Bei bestimmten Sexualstraftaten, insbesondere wenn die Taten vor Vollendung des 18. Lebensjahres erlitten wurden, kann auf Antrag ein anwaltlicher Beistand bestellt werden. In anderen Fällen kann Prozesskostenhilfe in Betracht kommen. Die Kostenfrage wird vor Übernahme des Mandats geprüft.

Muss ich für Schmerzensgeld einen eigenen Zivilprozess führen?

Nicht immer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Anspruch gegen den Beschuldigten im Strafverfahren im Wege des Adhäsionsverfahrens geltend gemacht werden. Ansprüche gegen Eltern oder andere Personen müssen typischerweise gesondert zivilrechtlich geprüft werden.

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Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei der elixir Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Vermögensschutz, Familienrecht, Inkasso und Inkasso-Abwehr tätig.

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