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Wann verjährt ein privates Darlehen?

Wenn Sie jemandem Geld geliehen haben, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass Ihr Rückzahlungsanspruch nicht verjährt. Grundsätzlich unterliegen alle Forderungen der Verjährung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Darlehen werden in der Regel für einen längeren oder sogar unbestimmten Zeitraum vergeben. Oftmals lautet die Vereinbarung auch einfach: „Gib mir das Geld zurück, sobald Du kannst.“ Juristisch ist diese Aussage schwer zu greifen. Es ist kaum bestimmbar, wann jemand Geld zurückzahlen „kann“. Im Zweifel wird man das Darlehen in diesen Fällen aber jederzeit kündigen können (mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten). Hier kommt es allerdings sehr auf den Einzelfall an, sodass eine genaue Prüfung unabdingbar ist.

In anderen Fällen gibt es ein bestimmtes Datum, an dem das Geld zurückfließen soll. Oder es wurde vereinbart, dass das Geld in regelmäßigen Raten zu bestimmten Daten (z.B. zum 1. des Monats) zurückzuzahlen ist.

Bei Darlehen ist immer zu prüfen, wann die Verjährung zu laufen beginnt. Denn dies ist erst dann der Fall, wenn das Darlehen auch fällig ist. Dabei beginnt die Verjährungsfrist von drei Jahren immer am 31.12. des Jahres, indem die Rückzahlung fällig ist.

Beispiel:

Fällig wird das Darlehen auch mit der Kündigung. Haben Sie kein konkretes Datum für die Rückzahlung oder eine Ratenzahlung vereinbart, dann müssen Sie das Darlehen kündigen. Solange das Darlehen noch läuft, kann es nicht zurückgefordert werden, unterliegt dann aber auch nicht der Verjährung. Zinsen können aber schon vorher fällig werden und unterliegen dann einer anderen Verjährung als das Darlehen.

Aber Vorsicht: Eine Kündigung kann auch ungewollt und vor allem unbemerkt passieren. Viele Darlehensnehmer neigen dazu, den Darlehensgeber hinzuhalten, wenn es um die Rückzahlung geht. Haben Sie den Darlehensnehmer aber auf das Darlehen angesprochen und um Zahlung gebeten, handelt es sich dabei bereits um eine Kündigung und die Verjährung beginnt zu laufen!

Vorsicht ist auch bei einer im Darlehensvertrag vereinbarten Ratenzahlung geboten. Das Darlehen als Ganzes unterliegt dann zwar nicht der Verjährung, da es ja nicht komplett fällig ist. Das gilt aber nicht für die einzelnen Raten.

Natürlich kann man eine Verjährung aktiv verhindern. Dies geht z.B., wenn Sie die Darlehenssumme innerhalb der Verjährungsfrist einklagen. Schneller und kostengünstiger ist es, wenn Sie sich vom Darlehensnehmer ein notarielles Schuldanerkenntnis geben lassen. In beiden Fällen bekommen Sie einen sog. Titel. Dieser verjährt dann frühestens nach 30 Jahren. Oder Sie vereinbaren einen sog. Verjährungsverzicht.

Die Verjährung ist eine so genannte Einrede. Einreden müssen grundsätzlich erhoben werden. D.h., wenn sie sich auf die Einrede der Verjährung berufen wollen, dann müssen Sie diese Einrede auch erheben. Gerichte prüfen nicht von selbst, ob eine Forderung verjährt ist oder nicht. Wird die Einrede nicht erhoben, dann ist die Forderung weiter durchsetzbar.

Bei Fragen zur Rückforderung von privaten Darlehen können Sie mich gerne kontaktieren. Am besten erreichen Sie mich per Mail mit einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes.

Ihr Rechtsanwalt Florian Schuh
schuh@recht-hilfreich.de

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

52 Replies to “Wann verjährt ein privates Darlehen?”

  1. Feig says: 12. Dezember 2022 at 20:44

    Hallo,

    ich habe einem Bekannten 2004 , 7000€ geliehen und einen Privaten Darlehnsvertrag
    mit Ihm gemacht.
    Bis heute hat er mir nicht das Geld zurück bezahlt.
    Immer wenn man sich so mal getroffen hat, wurde gesagt Du bekommst Dein Geld noch……
    Was kann ich mit dem Darlehensvertrag tun ???

  2. Maya says: 11. Dezember 2022 at 15:55

    ch habe mit meiner Freundin ein Darlehensvertrag gemacht, über ein Jahr laufzeit. Wir haben uns schon direkt drauf geeinigt, dass ich nach Ablauf die volle Summe von ihr zurück bekomme. Ich habe sie immer daran erinnert und nach dem Fristablauf mehrmals über Facebook bzw . WhatsApp um Rückzahlung gebeten aber wurde ständig dahingehalten mit der Aussrede, es sei jetzt sehr schlechte finanzielle Lage bei ihr. Nach Monaten als ich sie immer wieder dazu gefordert habe, bat sie es in Raten abzahlen zu können. Ich habe nur 400€ erhalten und und nun konnte der Schuldner die Raten nicht mehr zahlen, was ich nach Rücksprache auch geduldet habe. Seitdem habe ich wieder lange nichts mehr von ihr gehört. Kann ich nun mit Hilfe meines Schreibens ein außergerichtliches Mahnverfahren einleiten oder ist der Anspruch verjährt? Lässt die neue Vereinbarung die neue Verjärung beginnen? 

  3. Sabine says: 9. November 2022 at 17:00

    Ich habe für meinem ex Freund vor ein und halb jahren 32.000 € kredit aufgenommen und keine schriftliche abmachung mit ihm gemacht weil ich ihm einfach vertraut habe.
    Nach paar Monaten hat er mich verlassen und ich weiss nicht mehr weiter. Ich zahle jeden Monat die Raten ab und von ihm kommt nichts. Gibt es Möglichkeiten das Geld von ihm zurück zu bekommen ?

    Lg Sabine

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 29. November 2022 at 17:00

      Sie müssen zwei Dinge beweisen können: 1. Es hat sich um ein Darlehen und keine Schenkung gehandelt. Dies kann sich aus den Umständen ergeben, aus einem Verwendungszweck bei der Überweisung des Geldes oder es gibt Zeugen, die dabei waren oder mit denen Sie darüber gesprochen haben. 2. Sie müssen nachweisen, dass das Geld an Ihren Ex-Freund ausbezahlt wurde.
      Für eine eingehende Beratung, können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an mich wenden.

  4. Daniela says: 1. September 2022 at 03:11

    Guten Tag

    Ich habe eine Frage
    Wir haben eine privaten Darlehens vertrag. In dem keine schriftliche raten Zahlung vereinbart drinn steht . Und auch nicht bis wann der Kredit zurück bezahlt werden muss. Diese dahrlenen besteht seit 2016 . Das wir auch bis 2018 monatlich mit raten bezahlt haben . Nur leider war es dann finanziell nicht mehr möglich. Was bis jetzt auch kein Problem war . Jetzt haben wir einen Brief vom Anwalt bekommen . Mit der gesamten Forderung. Ist das nicht schon verjährt. Kann der Anwalt das noch geldent machen .

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 8. September 2022 at 16:34

      Sie können uns gerne den Darlehensvertrag und das Schreiben des Anwalts per Mail zukommen lassen. Wir melden uns dann bei Ihnen!

  5. Elina says: 26. April 2022 at 11:48

    Guten Tag,

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    wann tritt grundsätzlich die Fälligkeit bei einem Darlehen ein, wenn die Formulierung lautet: „ Das Darlehen ist am 31.12.2005 rückzahlbar.“

    Wäre die Fälligkeit dann der 1.1.2006?

    Dementsprechend die Verjährung bei Unkenntnis spätestens nach 10 Jahren beginnen, und der Anspruch dann spätestens am 31.12.2018 verjährt?

    Mit freundlichen Grüßen

  6. Weiland says: 10. Januar 2022 at 15:07

    Guten Tag habe vor ca 6 Jahren jemandem Geld geliehen und werde seit dem hingehalten mit Nachrichten bzw. Aussagen über Facebook das ich mein Geld bekommen würde was aber dis dato nicht passiert is

    Ist dies nun verjährt?

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 17. Februar 2022 at 10:55

      Ja, die Möglichkeit besteht. Es gibt hier allerdings viele Punkte zu beachten, sodass man das nicht pauschal beantworten kann.

  7. Hartmuth says: 29. Dezember 2021 at 09:04

    Ich hab ein Darlehn bekommen auch mit dem Wortlaut „Gib mir das Geld zurück, sobald Du kannst“. ich habe den kontakt zum Darlehensgeber verloren und konnte bisher nix zurückzahlen. jetzt nach 20 Jahren kündigt er den Kredit und will die summe sofort. durch ein Unfall bin ich nicht mehr in der Lage zu zahlen. ist der Kredit nicht eigentlich schon verjährt ??

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 17. Februar 2022 at 10:57

      Es kommt darauf an, wann Rückzahlung (Gesamtsumme oder auch die einzelnen Raten) fällig war. Dies kann durch Vereinbarung bestimmt werden oder durch Rückforderung (Kündigung).

  8. Daniel says: 8. Dezember 2021 at 09:30

    Guten Tag,

    tritt die dreijährige Verjährung von Raten nur bei privaten Darlehen oder auch bei Konsumentendarlehen ein? Beispielsweise wenn die Ratenzahlung eingestellt wurde und der Darlehensvertrag nicht wirksam gekündigt wurde? Danke.

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 17. Februar 2022 at 11:01

      Bei Bankdarlehen gilt eine andere Verjährung. § 497 Abs. 3 BGB: Die Verjährung der Ansprüche auf Darlehensrückzahlung und Zinsen ist vom Eintritt des Verzugs nach Absatz 1 an bis zu ihrer Feststellung in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 bezeichneten Art gehemmt, jedoch nicht länger als zehn Jahre von ihrer Entstehung an.

  9. Dave says: 29. September 2021 at 17:38

    Hallo,

    ich habe im August 2017 einem Bekannten einen Betrag von 400,00 € geliehen. Ich habe in den Jahren 2018, 2019 über Facebook bzw . WhatsApp um Rückzahlung gebeten und wurde ständig dahingehalten. Eines Tages war ich überall blockiert und konnte somit keinen Kontakt aufnehmen.

    Im Juni 2020 habe ich ein Schreiben erstellt und an den Kollegen geschickt (habe seine Anschrift in meinen Dokumenten entdeckt) und daraufhin hat er sich bei mir gemeldet und bat es in Raten abzahlen zu können. Ich habe 30€ erhalten und seitdem wieder nichts mehr von ihm gehört. Kann ich nun mit Hilfe meines Schreibens ein außergerichtliches Mahnverfahren einleiten oder ist der Anspruch verjährt? Ein genaues Rückzahlungsdatum wurde nicht genannt, lediglich eine Frist im Schreiben vom Juni 2020.

    Vielen Dank im Voraus!

  10. Emil Neumann says: 22. Juni 2021 at 21:25

    Guten Tag,
    vielen Dank für die Informationen in dem Artikel.

    Gilt die Verjährung auch wenn das Darlehen von einer Firma an eine Privatperson gegeben wurde?
    beste Grüße

    Emil Neumann

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 17. Februar 2022 at 11:40

      Solange es nicht um eine Bank handelt, ja.

  11. FC says: 23. März 2021 at 15:41

    Hallo,

    ich habe mit einem ehemaligen Freund ein Darlehensvertrag gemacht, über ein Jahr laufzeit. Wir haben uns schon direkt drauf geeinigt, dass ich nach Ablauf die volle Summe von ihm zurück bekomme, Leider nur mündlich.

    Das Darlehen lief Juni 2016 bis Juli 2017. Prinzipiell sollte hier ja schon eine Verjährung vorliegen, jedoch hat der Darlehensnehmer sich im Februrar 2021 darauf eingelassen in monatlichen Raten die Summe zurück zu zahlen und hat bereits im Februar die erste Rate überwiesen. Diese Vereinbarung haben wir über schriftliche Kanäle getroffen. Jetzt weigert er sich jedoch, monatlich zu zahlen.

    Mein Frage bezieht sich nun auf die Verjährung. Da er sich auf die monatliche Rückzahlung eingelassen hat und bereits die erste Rate gezahlt hat, dürfte er doch selbstständig die Verjährung aufgehoben haben?

    Viele Grüße

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 24. März 2021 at 12:58

      Ja, in einem solchen Fall spricht viel dafür, dass die neue Vereinbarung als Schuldanerkenntnis zu werten ist, welches die Verjährung neu beginnen lässt. Es kommt aber auf den Wortlaut der Vereinbarung an. Entscheidend ist also, was genau geschrieben wurde.

  12. A. Blum says: 19. Januar 2021 at 15:11

    Guten Tag,
    folgendes Problem:
    Darlehnsvertrag des einzigen Gesellschafter an die GmbH nicht mehr auffindbar. Kann ein neuer Vertrag mit Ursprungsdatum aufgesetzt werden ohne das der Vertrag seine steuerrechtliche Vorteile verliert, z.B. bei einem Verkauf ( Zession )

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 20. Januar 2021 at 18:39

      Guten Tag, rechtlich ist das möglich. Für steuerliche Fragen müssten Sie sich bitte an einen Steuerberater wenden.

  13. Tobias says: 28. Dezember 2020 at 15:23

    Hallo,

    ich habe jemanden ca. 15000 € Anfang Juni 2017 geliehen. Das ganze wurde über ein Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich festgehalten. Als Schuldbetrag wurde knapp 20000 € eingetragen, da dort die Zinsen enthalten sind. Die monatliche Rate wurde zu 247 € festgelegt. Die Raten waren zu zahlen ab dem 15.07.2017 immer zum 15. einen Monats. Eine Laufzeit wurde nicht schriftlich festgehalten.
    Nun kann der Kreditnehmer die Raten seid August 2018 nicht mehr zahlen, was ich nach Rücksprache auch bisher geduldet habe. Nun mache ich mir dennoch Gedanken um die Verjährung.
    Wenn ich die Aussagen auf Ihrer Seite richtig verstanden habe, verjährt Ende diesen Jahres nicht das gesamte Darlehen?
    Die nicht gezahlten Raten aus 2018 verjähren somit Ende 2021?

    So wie der Stand der Dinge aktuell ist, kann der Schuldner wohl wieder ab Mitte 2021 seine Raten bezahlen.
    Zählen diese Zahlungen dann als Zahlung auf die aktuellen Raten oder als Zahlung auf die offenen Raten ab 2018?

    Wenn eine Zahlung bei Schulden erfolgt, verlängert sich doch wieder die Verjährungsfrist? Gilt das dann für alle offenen Raten oder ist da jede Rate individuell zu sehen?

    Vielen Dank

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 4. Januar 2021 at 19:01

      Guten Tag und vielen Dank für Ihre Frage zur Verjährung von Darlehen. Ich habe Ihnen per Mail geantwortet.

  14. Petra Schmidlkofer says: 16. September 2020 at 11:53

    Guten Tag,
    mein Lebensgefährte hat Mitte 1996 einen Privatdarlehens-Vertrag bei seiner jetzt angehenden Ex-Frau von damals 50.000 DM unterzeichnet. Das Darlehen war mit einem Rückzahlungsdatum Februar 1997 und einem fixen Zinssatz bestimmt.
    Zu einer Auszahlung des Betrages ist es aber nie gekommen. Aufgrund der Heirat Mitte 1997 wurde dann auch das Schriftstück über das Darlehen von meinem Lebensgefährten nicht zurückgefordert, da natürlich alles auf Vertrauen der Ehefrau basierte und er der Meinung war, der Vertrag wurde von ihr vernichtet.
    Nun – hinsichtlich des andauernden „Scheidungskrieges“ – fordert die Noch-Ehefrau das „vermeintliche“ Privatdarlehen mit Zinsen und Zinseszins zurück. Sie erklärte, dass sie das Geld in „bar“ übergeben hätte und sie hätte aufgrund des „häuslichen Friedens“ das Darlehen zwar angesprochen, aber nie angemahnt.
    Auch könnte Sie die Zahlung des Betrages nicht nachweisen, da sie aus dieser Zeit keine Unterlagen mehr hat – bis auf diesen Privat-Darlehensvertrag.
    Ansonsten hat sie aber Kontoauszüge, Dokumente, die weit vor 1996 datiert sind und bei Gericht eingereicht wurden.
    Gibt es zu der geschilderten Thematik irgendeine Hilfe oder Ausweg!?
    Vielen Dank!

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 17. September 2020 at 10:02

      Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe Ihnen per Mail geantwortet. Hier ist es notwendig, alle Unterlagen zu sichten.

  15. B. D. says: 15. September 2020 at 18:12

    Guten Tag,
    ich habe ebenfalls eine Frage in einem konkreten Fall:
    Arbeitgeberdarlehensvertrag, zinslos, Abschluss Mai 2015, vereinbart wurden 3 Monatsraten 01.07./01.08/01.09.2015. Es erfolgten keine Ratenzahlungen. Lediglich 7 Minizahlungen per Einbehalt vom Gehalt von November 2017 bis März 2018. Danach Firma verlassen und nie wieder was gehört. Ist hier die dreijährige Verjährung zum 31.12.2018 eingetreten oder muss das Darlehen erst noch gekündigt werden?
    Vielen Dank

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 17. September 2020 at 10:06

      Guten Tag und vielen Dank für Ihre Frage. Das lässt sich nicht ganz eindeutig beantworten. Nach den vereinbarten Fälligkeiten, wäre das Darlehen verjährt. Die Ratenzahlungen könnten einen Neubeginn der Verjährung eingeleitet haben. Hierzu benötige ich aber weitere Informationen. Ich habe Sie diesbezüglich per Mail kontaktiert.

  16. Wolfgang says: 15. September 2020 at 12:46

    Guten Tag meine Frau hatte 2010 ein privatdarlehen von ihrem Vater bekommen. Darüber würde nichts schriftlich festgehalten. Im februar 2012 wollte der Vater per Email wissen wann sie mir der Rückzahlung beginnt. Es wurden keine ratenhöhe und Anzahl der raten besprochen. Meine Frau wollte im Oktober 2012 mit der Rückzahlung beginnen. Bis dato wurde kein Geld rückbezahlt. Wann ist das Darlehen verjährt?
    Besten dank

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 17. September 2020 at 10:10

      Guten Tag und vielen Dank für Ihre Frage. Am besten telefonieren wir hierzu. Ich habe Ihnen eine Mail geschickt.

  17. ilija says: 1. August 2020 at 19:32

    Hallo

    ich hätte hier auch eine Frage. Ich habe am 12.03.2010 ein Darlehn bekommen. Hier habe ich im voraus von der Bank mein Lohnsteuerjahresausgleich erhalten. Dies haben die auch damals zurück gezahlt. Nachweisen kann ich das leider nicht mehr.
    Jetzt 10,5 Jahre später kommt ein Inkasso und möchte die Summe von mir haben.
    Meine Frage ist, greift hier der Paragraph § 497 der laut Internet erst im Jahr 2016 in Kraft getreten ist, oder ist der Betrag schon am 31.12.2013 verjährt? hier wurde keine Raten geregelt, sondern eine 1 mal Zahlung, sobald mein Geld von Finanzamt auf mein Konto ist.

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 2. August 2020 at 14:02

      Hallo, bei Ihrer Frage geht es nicht um ein privates Darlehen, sondern um ein Verbraucherdarlehen einer Bank. Dort gelten andere Regelungen. Soweit Sie die Verjährungsregelung (10 Jahre) des § 497 Abs. 3 BGB meinen, so gibt es diese schon seit 2001. Sie findet also wahrscheinlich Anwendung auf Ihren Fall.

    2. E.A. says: 3. September 2020 at 16:45

      Hallo meine Frage wäre folgende:
      Wie sieht es aus, wenn ein Expartner auf seinen Namen ein kleines Darlehen (ca. 1.500 – 2.000 Euro) aufgenommen hat und mir dann geliehen hat. War irgendwann 2008 / 2009 (weiß ich leider nicht mehr genau), mtl. Raten waren glaube ich 100,00 Euro, die ich abbezahlt habe. Ich war damals alleinerziehend und es gab dann eine Phase, da konnte ich den Rest (waren ca. noch 400 – 600 Euro) nicht zurück bezahlen. Der Expartner rief dann irgendwann mal an und meinte, er habe das (den Rest) zurückbezahlt, er war ja Kreditnehmer und ich könnte das ja mit Hausputzarbeiten abarbeiten oder irgendwann zurück geben. Lange Zeit nichts gehört und Ende Juni 2020 rief er an, (er ist alkohol- und spielsüchtig) und meinte es ginge ihm schlecht und forderte diese Rest Summe an, die er damals bezahlt habe mit den Worten, sonst wäre es ihm scheiß egal und drohte mir mit Anwalt und Klage. Es gibt keine schriftliche Vereinbarung und jetzt ist ein Brief von seinem Rechtsanwalt mit Zahlungsaufforderung aus einem Darlehen und Kündigung des Darlehens und Klagedrohung gekommen, wenn die Forderung nicht bis zum genannten Termin bezahlt wird.
      Nach über 10 Jahren…
      Wie sieht so was jetzt rechtlich aus?

  18. K.A. says: 1. August 2020 at 16:28

    Hallo ,
    Ich hatte einen Freund der einige Casinos hatte und Finanziell ausgesorgt hatte. Er hat mir Oft Geld geliehen ohne eine Quittung oder Vertrag. 15.000,00 € oder 30.000,00 € usw. mehrmals. Ich habe ihm das immer zurückgezahlt.Er war älter als ich und hatte keine Kinder und wir hatten ein Verhältnis so wie Vater und Sohn. Ich wollte immer das er einen Vertrag oder eine Quittung von mir unterschreiben lässt, aber er weigerte sich das immer zu tun.
    Er sagte immer wenn ich es zurückzahle ist ok , wenn nicht dann ist es auch ok. ( Ich habe in meinen Jugendzeiten sehr viel Geld in seinen Casinos verspielt, er selber war auch ein Spieler, aber er hat sein Hobby zum Beruf gemacht und das sehr erfolgreich)

    Ich habe von ihm 2018 12.000,00 € und 2019 10.000,00 € = gesamt 22.000,00 € geliehen.

    Die Beträge sind Beispiele aber so ähnlich.

    Leider ist mein Freund Frühjahr 2019 plötzlich verstorben. Seine Frau die Ich auch kenne , die aber mit dem Geld und mir nichts zu tun hatte bekam Panik wegen dem Geld. Da sie schwer Krebs krank war habe ich einen handschriftlichen Vertrag unterschrieben.

    Vor ein paar Wochen ist auch die Frau gestorben.Mein Freund selber hatte keine Kinder er war mit dieser Frau verheiratet und die Kinder haben jetzt die Geschäfte denke ich , ich kenne diese auch nicht.

    Noch war keiner bei mir. Aber ich hätte gerne gewusst ob ich das zurück zahlen muss oder nicht ??

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 2. August 2020 at 14:06

      Hallo, grundsätzlich muss derjenige, der etwas von Ihnen haben möchte, alle Umstände dazu darlegen und beweisen. Dazu gehört z.B. auch die Auszahlung des Darlehens. Es kommt auch darauf an, was genau in dem Vertrag steht.

      Wenn jemand mit einer Forderung auf Sie zukommt, sollten Sie zunächst keine Angaben machen und sich erst beraten lassen. Gerne können Sie sich dann bei mir melden.

  19. Pius says: 14. Juli 2020 at 11:27

    Hallo, ich habe folgende Frage. Ich habe jemandem 20.000€ geliehen. Wir haben das vertraglich festgehalten. Es gibt eine Laufzeit von 60 Monaten ab 01.07.2018. Seit 3 Monaten wurde die Rate nicht mehr bezahlt. Des Weiteren haben wir ein Schuldanerkenntnis im Vertrag festgehalten. Beide haben unterschrieben. Ab wann fängt bei diesem Konstrukt die Verjährung an ?

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 14. Juli 2020 at 15:53

      Hallo! Bei einer Laufzeit von 5 Jahren ist das Darlehen noch nicht vollständig fällig. Fälligkeit ist Voraussetzung für den Beginn der Verjährungsfrist. Fällig werden immer nur die einzelnen Raten. Die Verjährung für die Rate vom 01.04.2020 beginnt erst am 31.12.2020 zu laufen. Mit Ablauf des 31.12.2023 wäre die Rate verjährt. Ebenso alle anderen Raten in 2020. Gibt es auch eine Verzinsung, kommt es darauf an, wie die Zahlungen auf Zinsen und Darlehensforderung verrechnet wurden, wenn nicht vollständig bezahlt wurde.
      Bei Zahlungsverzug sollten Sie überlegen, das Darlehen zu kündigen und die Rückzahlungsmodalitäten neu verhandeln. Eine Titulierung sollte Gegenstand dieser Verhandlung sein, sodass Sie bei weiterem Verzug nicht erst klagen müssen. Titulierte Forderungen verjähren auch frühestens nach 30 Jahren.
      Gerne können Sie mich hierzu kontaktieren!

  20. Andreas says: 17. Juni 2020 at 12:57

    Guten Tag, ich habe mit Datum 30.03.2012 ein Darlehen über € 10.000,– erhalten, habe dann ungefähr die Hälfte getilgt. Es waren monatliche Raten in Höhe von € 500,– vereinbart mit einem Zinssatz von 4 % p.a . Der Darlehensgeber ist im April 2015 verstorben und der Erbe hat am 20.07.17 den Erbschein erhalten und fordert jetzt den Restbetrag. Meine Frage, ist die Gesamtforderung verjährt, oder nur in Teilen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 18. Juni 2020 at 11:19

      Guten Tag und vielen Dank für Ihre Frage. Für eine verbindliche Beurteilung der Verjährung ist es notwendig, dass Sie mir den Darlehensvertrag nebst ggf. vorhandenem Schriftverkehr dazu zusenden. Es spricht hier viel dafür, dass die Einrede der Verjährung wirksam erhoben werden kann, aus den Formulierungen kann sich aber immer auch etwas anderes ergeben.

  21. T.T. says: 15. Juni 2020 at 07:31

    Guten Tag,
    habe ein Darlehn (40000Euro) privat vergeben, alles wurde schriftlich festgehalten. Allerdingst wäre die Rückzahlung der gesamten Summe seit nun fast 1,5 Jahren fällig. Meine Frage lautet sollte man über einen Anwalt schriftlich zur Zahlung auffordern?
    Vielen Dank im voraus!

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 15. Juni 2020 at 10:16

      Guten Morgen

      und vielen Dank für Ihre Anfrage über unsere Webseite.

      Gerne können Sie mir den Darlehensvertrag und ggf. Schriftverkehr dazu einmal zusenden. Ich prüfe dann, ob das gesamte Darlehen oder nur einzelne Raten bereits fällig sind und Verzug eingetreten ist. Eventuell muss vorab gekündigt werden. Nur in diesem Fall können die Anwaltskosten als Verzugsschaden direkt mit geltend gemacht werden.

      Nach Durchsicht der Unterlagen können wir gerne telefonieren und das weitere Vorgehen besprechen. Bitte senden Sie mir hierfür auch eine Rückrufnummer. Für diese Erstberatung entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

  22. A.E. says: 27. Mai 2020 at 19:24

    Hallo, ich habe einen Bekannten in 2016 ein Darlehen iHV 2000€ geliehen, ohne schriftlichen Vertrag, es waren aber mehrere Personen als Zeugen anwesend, es wurde kein Datum für die Rückzahlung vereinbart, er sollte es zahlen sobald er Geld hat, obwohl ich ihn in den letzten Jahren mehrmals aufgefordert habe, hat er es noch zurückgezahlt, ist Verjährung eingetreten?, danke.

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 28. Mai 2020 at 15:01

      Hallo, ein schriftlicher Vertrag ist nicht notwendig. Soweit das Darlehen frühestens 2017 zurückgefordert wurde, war es auch frühestens 2017 fällig. Vor dem 31.12.2020 verjährt es dann nicht. Nur wenn es schon 2016 zurückgefordert wurde, könnte es verjährt sein.

    2. Andrea says: 21. Februar 2021 at 14:59

      Hallo mit dem Tag genau hatte mein Exmann bei seinem Arbeitgeber und Freud ein Darlehen aufgenommen .Und es doppelt zurück gezahlt. Ich wollte es da es im Grundbuch steht gelöscht haben aber teilte mit durch seinen Sohn das da was offen ist aber nie wiviel. Nun nach 25 Jahren kommt sein Sohn und will diese Geld komplett nebst Zinsen. Ich habe keine Unterlagen außer den Grundbuchauszug. Kein Darlehensvertrag und auch keine Rückzahlungsbelege. Wie gehe ich damit um.Ich wollte schon sehr sehr lange ein Bescheid bekam ich von keinem. Mich nervt es da Sie mich jetzt Bedrohen und Sie nie eine Rückforderung verlangten.

      1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 22. Februar 2021 at 11:35

        Guten Tag und vielen Dank für Ihren Kommentar. Wenn Sie Hilfe benötigen, kann ich Ihnen gerne ein kostenfreies Erstgespräch anbieten. Bitte senden Sie mir hierfür eine Rückrufnummer und ein Zeitfenster, indem ich Sie am besten erreichen kann. schuh@recht-hilfreich.de

  23. RWS says: 27. Mai 2020 at 12:14

    Guten Tag,

    ich habe im Jahr 2007/2008 einem guten Freund 10.000€ geliehen. Vereinbart war ein Zins p.a. von 6%. Die ersten beiden Jahre hat er diesen Zins auch gezahlt. Danach bis heute nicht mehr. Das Darlehen hatte keine feste Laufzeit. Es wurde lediglich auf einem Stück Papier mit beiden Unterschriften dokumentiert. (Datum des Abschlusses, Zinsrate pa. und der Betrag i.H.v. 10.000€.)

    Ich habe weiterhin 2-3 mal im Jahr Kontakt zu diesem Freund. Vor ca. 3 Monaten habe ich Ihn mal wieder darauf angesprochen wie wir mit der Rückführung verfahren sollen. Eine konkrete Antwort ergab sich nicht, da er weiterhin Kapitalbedarf hat und zu diesem Zeitpunkt auch nicht liquide war..Vor 2 Tagen habe ich ihn nun angeschrieben, dass ich darüber detailliert sprechen und einen korrekten Vertrag abschliessen will

    Nun meine Fragen:

    – Der Zinsanspruch ist wohl verjährt, zumindest bis zum Jahr 2017
    – Das Darlehen an sich ja nicht, da kein konkretes Rückzahlungsdatum fixiert wurde. Sinngeäss: „Über die Rückzahlung sprechen wir, wenn du wieder liquide bist“

    Er hat sich dazu noch nicht geäussert. Ziel meinerseits ist, einen korrekten privaten Darlehensvertrag abzuschliessen indem auch die (zukünftige) Zinshöhe, die Raten Zins/und Tilgung sowie die Laufzeit etc. festgehalten werden. Grundsätzlich bin ich nach Abschluss dieses Vertrages bereit, weiter das Darlehen zu gewähren. Für eine kurze Antwort zu meinen Fragen wäre ich ihnen dankbar.

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 27. Mai 2020 at 14:12

      Guten Tag und vielen Dank für Ihre Frage! Ja, der Anspruch auf Zinsen unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist. Die Zinsen für das Jahr 2016 waren aber erst am 01.01.2017 fällig, sind daher auch noch nicht verjährt.
      Das Darlehen wird noch nicht verjährt sein. Es muss aber auch nachweisbar gekündigt worden sein. Sonst ist es (noch) nicht fällig.

      Ein neuer Darlehensvertrag macht Sinn. Am besten verbinden Sie dies mit einem notariellen Schuldanerkenntnis. Dann haben Sie für den Fall der ausbleibenden Rückzahlung gleich einen Vollstreckungstitel und sparen sich den Aufwand eines gerichtlichen Vorgehens.

      Gerne helfe ich Ihnen beim weiteren Vorgehen, sodass keine Fehler passieren. Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir Ihre Rückrufnummer.

      1. Scheippl says: 27. Mai 2020 at 16:13

        Guten Tag H. Schuh,,
        vielen Dank für die konkreten und schnellen Antworten. Ich kann nur sagen TOP! Ich kontaktiere sie nochmals telefonisch.

  24. Fritz says: 11. März 2020 at 15:21

    Hallo. Eine kurze Frage. Ich habe im Jahr 2016 10.000€ von einem Bekannten und dessen Sohn bekommen, jeweils 5.000€. Ohne Vertrag, Unterschriften und fast alles bis auf eine Überweisung in Bar. Nun die Frage: ich habe bis Dato dem Vater seine 5.000€ zurück bezahlt, nun verlangt er aber das andere Geld von seinem Sohn, der seit fast 3 Jahren verstorben ist. Muss ich dem Vater das Geld zurück bezahlen oder ist das alles schon verjährt?
    Vielen Dank.

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 12. März 2020 at 13:03

      Hallo und vielen Dank für die Frage. Es spricht hier vieles für eine Verjährung. Um das mit Sicherheit sagen zu können, bedarf es einer genaueren Prüfung. Hierzu können Sie sich gerne telefonisch an mich wenden: 069 95 92 91 90. Das Erstgespräch ist kostenfrei.

  25. Robert says: 5. März 2020 at 12:21

    Vielen Dank für Ihre Rückantwort.
    Im konkreten Fall war die Darlehenssumme € 30.000,00, mit einer Ratenzahlung von monatlich € 500,00 ab 01.01.2011 vereinbart. Es erfolgten keine Ratenzahlungen und auch keine Anmahnung dieser. Es müssten insgesamt 60 Raten sein, Raten Ende 01.12.2015. Wenn ich es nun richtig verstehe unterliegt das Darlehen als ganzes nicht der Verjährung, da es ja nicht komplett fällig ist, aber die einzelnen Raten.
    Vielen Dank

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 9. März 2020 at 13:41

      Ja, das ist richtig. Es verjähren dann nur die einzelnen Raten und nicht das gesamte Darlehen.

  26. Robert says: 5. März 2020 at 10:10

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage in einem konkreten Fall:
    Darlehensvertrag, zinslos, zwischen Stiefvater und Stiefsohn, Abschluss 01.02.2009, vereinbart wurden monatliche Rückzahlungen ab 01.01.2011. Es erfolgten keine Ratenzahlungen bis dato und diese wurden auch nicht angemahnt. Ist hier die dreijährige Verjährung für jede einzelne Rate eingetreten?
    Vielen Dank

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 5. März 2020 at 10:50

      Guten Tag, vorbehaltlich einer Prüfung des Vertrages, wird das wahrscheinlich so sein. Sind Raten zu einem festen Zeitpunkt vereinbart, dann läuft die Verjährungsfrist für jede Rate einzeln. Diese beginnt mit dem 31.12. des Jahres der Fälligkeit und endet zum 31.12. drei Jahre später. Nur wenn also noch Raten in 2017 fällig waren, würde diese alle zusammen erst zum 31.12.2020 verjähren. Raten aus 2016 und davor sind schon verjährt, soweit kein verjähungshemmendes Ereignis eingetreten ist oder ein Ereignis die Verjährung später hat von neuem beginnen lassen.

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