
Das unterscheidet uns von vielen Kanzleien, die ausschließlich „von außen“ beraten. Anwalt für Gesellschaftsrecht sein heißt, wir wissen, wie sich eine Investorenrunde anfühlt, welche Fragen im Beirat gestellt werden und worauf es bei Verhandlungen tatsächlich ankommt. Mandanten profitieren von Lösungen, die rechtlich belastbar, wirtschaftlich sinnvoll und operativ umsetzbar sind – statt theoretischer Gutachten, die in der Schublade verschwinden.
Kurz gesagt: Wir sprechen die Sprache von Unternehmern, Investoren und Entscheidern. Wer mit uns arbeitet, erhält Beratung auf Augenhöhe – von Anwälten, die die Konsequenzen ihrer Empfehlungen aus eigener unternehmerischer Erfahrung kennen und Verantwortung dafür übernehmen.
Florian N. Schuh
Rechtsanwalt, Dipl. Jur.
Wer unternehmerische Entscheidungen trifft, braucht Berater, die nicht nur Paragrafen kennen, sondern die Realität von Märkten, Investoren und Projekten selbst erlebt haben. Genau hier liegen unsere Stärken.
Rechtsanwalt Florian N. Schuh ist nicht nur Jurist, sondern selbst Unternehmer und an verschiedenen Projekten im In- und Ausland beteiligt. Er begleitet Investorenrunden, strukturiert Beteiligungen und entwickelt Schutzrechtsstrategien, die nicht nur rechtlich sauber, sondern auch strategisch durchdacht sind. Seine eigenen Erfahrungen im Großhandel sorgen dafür, dass er Kalkulationen, Lieferketten, Margen und praktische Zwänge aus erster Hand kennt – und rechtliche Lösungen immer mit der kaufmännischen Brille denkt.
Rechtsanwalt Uwe Martens bringt zusätzlich die Perspektive aus Beiratsmandaten und eigener unternehmerischer Verantwortung ein. Er kennt die Dynamik in Gremien, die Erwartungen von Gesellschaftern und Geschäftsführern und weiß, welche Informationen Entscheidungsträger wirklich brauchen, um Risiken abzuwägen und Chancen zu nutzen. Diese Erfahrung erlaubt es ihm, rechtliche Empfehlungen klar, knapp und entscheidungsorientiert aufzubereiten.
Gemeinsam verbindet unser Team tiefes juristisches Know-how mit gelebter Unternehmenspraxis.
Wir sind ausgezeichnet darin, unternehmerische Perspektive mit fundierter juristischer Expertise zu verbinden. Wir begleiten Investoren, Unternehmen und Gründer mit praxiserprobten Lösungen: von Beteiligungen und Schutzrechten bis zur Konfliktlösung. Unsere eigenen Unternehmertätigkeiten und Erfahrung als Beirat und Unternehmer machen unsere Beratung praxisnah, vorausschauend und konsequent auf wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet. Mandanten schätzen unsere lösungsorientierte, verständliche Kommunikation und die Fähigkeit, rechtliche und strategische Chancen gezielt zu verbinden. So schaffen wir nachhaltigen Mehrwert und echte Sicherheit für Ihr Unternehmen.
Gesellschaftsrecht wirft in der Praxis vor allem Fragen zur richtigen Rechtsform, zur Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern sowie zu Konflikten zwischen Gesellschaftern auf. Hinzu kommen immer wieder Themen wie Gesellschaftsverträge, Unternehmensnachfolge, Unternehmenskauf und -verkauf sowie die geordnete Beendigung einer Gesellschaft. Als Anwalt für Gesellschaftsrecht helfen wir Ihnen bei den folgenden Themenfeldern.
Warum Gesellschaftsrecht Mandanten beschäftigt
Gesellschaftsrecht berührt zentrale unternehmerische Entscheidungen – von der ersten Idee bis zur Beendigung des Unternehmens. Fehler in dieser Phase sind selten nur „Formalitäten“, sondern haben direkte Auswirkungen auf Haftung, Steuern, Finanzierungsmöglichkeiten und die persönliche wirtschaftliche Existenz der Beteiligten.
Viele Unternehmer suchen rechtliche Begleitung, wenn bereits ein akutes Problem besteht – etwa ein Gesellschafterstreit, eine drohende Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft oder eine blockierte Beschlussfassung. Sinnvoll ist jedoch, frühzeitig strukturiert vorzusorgen, um Konflikte und Kosten gar nicht erst entstehen zu lassen.
Die Wahl der richtigen Rechtsform
Eine der häufigsten Fragen lautet: „Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen die richtige?“. Zur Auswahl stehen insbesondere Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und GmbH & Co. KG; sie unterscheiden sich vor allem in Haftung, Steuerbelastung, Formalaufwand und Außenwirkung.
Typische Überlegungen sind dabei:
- Soll das Privatvermögen weitgehend geschützt werden (Haftungsbegrenzung)?
- Wird eine Bank- oder Investorenfinanzierung angestrebt, die eine bestimmte Rechtsform erwartet?
- Wie flexibel soll der Einstieg und Ausstieg von Gesellschaftern möglich sein?
Gerade im Mittelstand erweist sich die GmbH oder eine GmbH & Co. KG häufig als sinnvoller Kompromiss aus Haftungsschutz, Akzeptanz im Geschäftsverkehr und steuerlicher Gestaltungsfähigkeit.
Gründung: typische Fehler und Fragen
In der Gründungspraxis tauchen immer wieder dieselben Fragen auf: Welche formellen Schritte sind zwingend? Wie hoch muss das Stammkapital sein? Welche Rolle hat der Notar? Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder UG sind insbesondere der notariell beurkundete Gesellschaftsvertrag, die Anmeldung zum Handelsregister und die ordnungsgemäße Einzahlung des Stammkapitals zwingende Voraussetzungen.
Häufige Fehler in der Praxis sind:
- Unklare Absprachen zwischen Gründern, die nicht oder nur unzureichend im Gesellschaftsvertrag abgebildet sind.
- Verwendung ungeprüfter Musterprotokolle, die spezielle Bedürfnisse des Unternehmens nicht berücksichtigen.
- Nachlässigkeit bei der Kapitalaufbringung und Dokumentation, was später Haftungsrisiken auslösen kann.
Wer frühzeitig rechtliche Beratung einholt, reduziert das Risiko, dass spätere Streitigkeiten oder Nachbesserungen deutlich teurer werden als eine sorgfältige Gestaltung von Anfang an.
Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern
Ein Dauerbrenner in der Beratung ist die Frage nach der persönlichen Haftung. Viele Mandanten gehen davon aus, dass mit einer GmbH jede persönliche Verantwortung ausgeschlossen ist – tatsächlich gibt es aber zahlreiche Konstellationen, in denen dennoch eine persönliche Haftung droht.
Wichtige Konstellationen sind:
- Gesellschafterhaftung: Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) haften Gesellschafter in der Regel unbeschränkt; bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, kann aber durch Bürgschaften, Patronatserklärungen oder qualifizierte Rangrücktritte faktisch erweitert werden.
- Geschäftsführerhaftung: Geschäftsführer einer GmbH sind zu ordnungsgemäßer Geschäftsführung verpflichtet und haften bei Pflichtverletzungen – etwa bei Verletzung von Kapitalerhaltungsvorschriften, verspäteter Insolvenzantragsstellung oder bei grob pflichtwidrigen Geschäften.
Gerade in der Krise einer Gesellschaft ist das Bewusstsein für die Haftungsrisiken oft nicht ausreichend ausgeprägt, obwohl hier die persönlich gravierendsten Folgen drohen.
Gesellschaftsvertrag: Herzstück der Zusammenarbeit
Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) ist die „Verfassung“ der Gesellschaft und bestimmt, wie die Gesellschafter zusammenarbeiten. Viele Probleme in der Praxis entstehen, weil der Vertrag zu allgemein gehalten ist, wichtige Situationen nicht regelt oder veraltete Muster verwendet wurden.
Typische Themen im Gesellschaftsvertrag sind:
- Stimmrechte, Beschlussfassungen, Mehrheiten und Vetorechte.
- Gewinnverteilung, Entnahmerechte und Ausschüttungspolitik.
- Eintritt und Austritt von Gesellschaftern, Vorkaufsrechte, Abfindungsregelungen und Einziehung von Anteilen.
- Wettbewerbsverbote, Geheimhaltung, Schieds- oder Mediationsklauseln zur Streitbeilegung.
Eine regelmäßige Überprüfung des Gesellschaftsvertrags empfiehlt sich, wenn sich die Gesellschafterstruktur, der Unternehmensgegenstand oder der rechtliche Rahmen ändern.
Gesellschafterstreit: Ursachen und Lösungswege
Gesellschafterstreitigkeiten gehören zu den konfliktträchtigsten Bereichen des Gesellschaftsrechts. Sie entstehen häufig aus einer Kombination von unklaren vertraglichen Regelungen, unterschiedlichen Vorstellungen über die Geschäftspolitik und persönlichen Spannungen.
Typische Streitpunkte sind:
- Uneinigkeit über strategische Entscheidungen, Investitionen oder Gewinnverwendung.
- Vorwürfe der Pflichtverletzung, etwa verdeckte Entnahmen, Konkurrenzgeschäfte oder Informationsverweigerung.
- Blockierte Beschlüsse bei Pattsituationen oder durch Minderheitsgesellschafter.
Professionelle Konfliktlösung kann von moderierten Gesellschaftergesprächen über Mediation bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und Ausschluss- oder Einziehungsmaßnahmen reichen. Je besser der Gesellschaftsvertrag vorbeugend formuliert ist, desto größer ist der Spielraum für faire und zügige Lösungen.
Unternehmensnachfolge und Übergabe
Bei gewachsenen Familienunternehmen ist die Unternehmensnachfolge eines der zentralen Themen. Hier überschneiden sich Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht; ungeregelte Nachfolgen führen nicht selten zu Zerwürfnissen innerhalb der Familie und zu wirtschaftlichen Risiken für den Betrieb.
Wichtige Fragen der Mandanten sind:
- Wie können Geschäftsanteile steuerlich verträglich übertragen werden?
- Wie bleibt die Entscheidungsfähigkeit des Unternehmens erhalten, wenn Anteile auf mehrere Erben übergehen?
- Wie können Nachfolger stufenweise eingebunden werden, ohne die operative Steuerung zu verlieren?
Durchdachte Nachfolgemodelle kombinieren häufig gesellschaftsrechtliche Instrumente (z.B. Stimmrechtsbündelung, Holdingstrukturen) mit erbrechtlichen Gestaltungen und familieninternen Vereinbarungen.
Unternehmenskauf und -verkauf (M&A)
Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder von Gesellschaftsanteilen ist für viele Unternehmer eine seltene, aber wirtschaftlich besonders wichtige Situation. Dabei stellen sich Fragen zu Kaufpreisstruktur, Haftungsregelungen, Garantien, Finanzierungsmodellen und zur Zukunft der bestehenden Gesellschaftsstruktur.
Typische Aspekte aus Mandantensicht:
- Asset Deal oder Share Deal – also Erwerb einzelner Vermögensgegenstände oder von Anteilen an der Gesellschaft.
- Umfang von Garantien und Freistellungen, insbesondere zu Bilanzen, Steuern, Arbeitsverhältnissen und anhängigen Verfahren.
- Absicherung des Kaufpreises (z.B. Earn-Out-Klauseln, Sicherheiten, Treuhandlösungen).
In der Praxis bewährt sich eine sorgfältige Due Diligence, um Risiken frühzeitig zu erkennen und im Vertrag angemessen zu berücksichtigen.
Beendigung und Liquidation von Gesellschaften
Auch die geordnete Beendigung einer Gesellschaft wirft viele praktische Fragen auf. Häufig geht es um die Wahl zwischen Liquidation, übertragender Sanierung, Verschmelzung oder einem Verkauf der Anteile.
Zentrale Themen sind:
- Beschlussfassung über die Auflösung und Bestellung von Liquidatoren.
- Abwicklung laufender Verträge, Verwertung des Vermögens und Befriedigung der Gläubiger.
- Verteilung des verbleibenden Vermögens an die Gesellschafter und Löschung im Handelsregister.
Rechtzeitig geplante Gestaltungen können steuerliche Nachteile vermeiden und persönlichen Haftungsrisiken vorbeugen.


