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Forderungen von Rechtsanwalt Oliver Lüsgens wegen Falschparkens – so können Sie reagieren

Wer unberechtigt auf einem privaten Parkplatz parkt, riskiert schnell Post vom Anwalt. Rechtsanwalt Oliver Lüsgens übernimmt für Parkplatzinhaber, Mieter oder andere Nutzungsberechtigte die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen und fordert Anwaltskosten. Grundlage sind oft Aufträge, die über spezielle Meldeplattformen oder Apps eingereicht werden – nicht nur bei Autos, sondern teilweise auch bei E-Scootern oder anderen abgestellten Fahrzeugen.

Nach Eingang einer zulässigen Meldung kann die Kanzlei Lüsgens Abmahnschreiben verschicken. Darin wird der Betroffene aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Anwaltskosten zu übernehmen.

Ist eine Abmahnung wegen Falschparkens erlaubt?

Ja – wenn der Parkplatz klar als privat gekennzeichnet ist und diese Kennzeichnung für den Fahrer erkennbar war, handelt es sich um eine sogenannte Besitzstörung. Diese kann rechtlich verfolgt werden. In vielen Fällen lässt sich daraus ein Unterlassungsanspruch ableiten.

Warum eine Prüfung trotzdem immer erfolgen sollte

Selbst wenn ein Parkplatz unbefugt genutzt wurde, heißt das nicht automatisch, dass alle Forderungen rechtmäßig oder in voller Höhe berechtigt sind. In der Praxis gibt es mehrere Ansatzpunkte, die gegen eine Zahlung sprechen können:

  1. Angemessener Gegenstandswert

    Die Höhe der Anwaltskosten hängt vom Gegenstandswert ab. Dieser ist nicht fest vorgegeben und variiert je nach Gericht. Manche Gerichte setzen ihn bei Besitzstörungen auf nur 500 €. Wir prüfen, ob der in Ihrer Abmahnung angegebene Wert nachvollziehbar ist.

  2. Erforderlichkeit der anwaltlichen Einschaltung

    Nach der Rechtsprechung muss der Gang zum Anwalt notwendig sein. Bei einer ersten Abmahnung mag das zutreffen, bei wiederholten Vorfällen kann es jedoch sein, dass der Parkplatzbesitzer zunächst selbst eine Unterlassung verlangen muss. Ob bereits frühere Abmahnungen vorliegen, lässt sich oft nur durch Erfahrung und Vergleichsdaten feststellen – hier können wir auf eine große interne Sammlung zurückgreifen. Tatsächlich haben wir aber auch Urteile, nach denen einen Abmahnung durch einen Anwalt selbst beim ersten Mal als nicht notwendig angesehen wurde.

  3. Strategie: modifizierte Unterlassungserklärung

    Selbst wenn der Vorwurf zweifelhaft erscheint, kann eine individuell angepasste Unterlassungserklärung sinnvoll sein. Sie erfüllt den Unterlassungsanspruch, senkt aber gleichzeitig das Kostenrisiko, weil dann nur noch die Geldforderung eingeklagt werden könnte. Wichtig: Nicht ungeprüft die Erklärung aus der Abmahnung von Rechtsanwalt Lüsgens unterschreiben!

So unterstützen wir Sie

  • Schritt 1: Senden Sie uns das Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Oliver Lüsgens zusammen mit einer kurzen Schilderung per E-Mail an fragen@recht-hilfreich.de.

  • Schritt 2: Sie erhalten von uns weitere Informationen, eine Vollmacht sowie ein transparentes Kostenangebot. Für die außergerichtliche Vertretung berechnen wir pauschal 83,54 € (70,20 € zzgl. 19 % MwSt.).

  • Schritt 3: Wir formulieren eine modifizierte Unterlassungserklärung und übermitteln diese direkt bei entsprechender Vertretung über das elektronische Anwaltspostfach an Rechtsanwalt Oliver Lüsgens – mit gesichertem und nachweisbarem Zugang.

Was, wenn Sie tatsächlich falsch geparkt haben?

Auch in diesem Fall kann sich eine anwaltliche Prüfung lohnen. Wir kontrollieren jede Abmahnung auf formale Mängel und hinterfragen die Höhe der geforderten Kosten. Gerade bei fehlerhaften oder überhöhten Forderungen lassen sich diese oft ganz oder teilweise abwehren. Insbesondere wenn der Abmahnende bereits in unserer Datenbank ist, stehen die Chancen sehr gut.

Wir helfen nicht nur bei Lügens-Abmahnungen

Unsere Unterstützung bieten wir auch bei ähnlichen Forderungen anderer Kanzleien oder Anbieter an, darunter:

  • Control & Collect / LECTIO Rechtsanwaltsgesellschaft

  • CLAIM Rechtsanwalts GmbH / falschparkermelden.de

  • Rechtsanwalt Daniel Scherübel / Mister Parking

  • Rechtsanwalt Joachim Höhl / falschparker-abmahnen.de

  • Rechtsanwalt Gerhard Ostfalk / MAHNOMAT UG (haftungsbeschränkt)

Fazit:

Wer Post von Rechtsanwalt Oliver Lüsgens wegen angeblichen Falschparkens erhält, sollte nicht vorschnell zahlen oder voreilig eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Eine rechtliche Prüfung kann bares Geld sparen und schützt vor unnötigen Verpflichtungen.

Kontaktieren Sie uns gern unter fragen@recht-hilfreich.de – wir kümmern uns um den Rest.

Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

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