In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.
Heute: Der Firmenwagen
Zum Firmenwagen gibt es ständig neue Urteile. So sind z.B. Dienstautos von Unternehmerehegatten, die einen Minijob in der Firma haben, nicht steuerlich anzuerkennen. Und: selbst bezahlte Garagen mindern bei Arbeitnehmern nicht den geldwerten Vorteil für den Firmenwagen. So zwei aktuelle Urteile des BFH und des Finanzgerichts Münster.
In jedem Fall sollten Sie daran denken, alle Kosten für den Firmenwagen einzureichen. Jetzt im Winter aktuell, können die Kosten für den Radwechsel und das Einlagern der Räder geltend gemacht werden.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh