
Eine Forderung abtreten ist grundsätzlich möglich und auch im Gesetz so vorgesehen. Dies gilt auch - bis auf wenige Ausnahmen - für jede Art von Forderung. § 398 BGB heißt hierzu: Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue…