Der bevorstehende Brexit kann sich durchaus negativ auf Unternehmen auswirken, die eine Rechtsform nach Britischen Recht (insbesondere Limited Ltd. "private company limited by shares" ) haben und die ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben (sog. „Schein-Auslandsgesellschaft“). Bei diesen Gesellschaften wird die Auffassung vertreten, dass diese Gesellschaften mit dem Brexits ihre Niederlassungsfreiheit verlieren. Diese würden dann nicht…
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