Wer schreibt - der bleibt. Makler und Immobilienmakler sollten ihren Kunden stets einen schriftlichen und unmissverständlichen Maklervertrag unterbreiten. Dieser muss unbedingt vor Übergabe eines Exposés geschlossen werden. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass nicht einmal ein Besichtigungstermin nach Übergabe des Exposés zu einem entgeltlichen Maklervertrag führt. Achten Sie daher unbedingt auf eine klare vertragliche Grundlage…
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