Loading...
Hi, How Can We Help You?
  • Adresse: 60322 Frankfurt am Main
  • Tel.: 069 95 92 91 90
  • Email: fragen@recht-hilfreich.de

Tagsarchive: Immobilienmakler

Die aktuelle Rechtsprechung zum Maklerrecht zeigt: Wer die Spielregeln von Provision, Vertragsschluss und Haftung kennt, kann als Makler nicht nur eigene Risiken minimieren, sondern auch seinen Kunden einen echten Mehrwert bieten. Die Jahre vergangenen zwei Jahre sind dabei geprägt von einer verbraucherschutzorientierten Linie des Bundesgerichtshofs, die Immobilienmakler, Darlehens-, Versicherungs- und Studienplatzvermittler unmittelbar betrifft. Kern des…
Wer schreibt - der bleibt. Makler und Immobilienmakler sollten ihren Kunden stets einen schriftlichen und unmissverständlichen Maklervertrag unterbreiten. Dieser muss unbedingt vor Übergabe eines Exposés geschlossen werden. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass nicht einmal ein Besichtigungstermin nach Übergabe des Exposés zu einem entgeltlichen Maklervertrag führt. Achten Sie daher unbedingt auf eine klare vertragliche Grundlage…