Zum 01.01.2013 soll das neue Fahrerlaubisregister (FAER) eingeführt werden. Einfacher, transparenter und gerechter soll es gegenüber dem bisherigen Punktesystem sein. Auch wenn Einzelheiten bis heute noch nicht feststehen, so müssen die neuen Regelungen bereits jetzt bedacht werden. Bei einem Verstoß, der heute begangen wird, kann die Beachtung des neuen Systems darüber entscheiden, ob der Führerschein weg ist oder nicht.
Diese Rechnung wollen wir kurz am Beispiel des unerlaubten Entfernens am Unfallort aufzeigen:
Heute gibt es für diese Tat 5 Punkte ins Verkehrszentralregister (VZR), wobei diese bei fehlender sog. tätiger Reue auf 7 Punkte erhöht werden. Nach Überführung gibt es dafür 2, bzw. ohne tätige Reue 3 Punkte. Nach dem neuen FAER wird aber nicht mehr unterschieden, sodass immer nur 3 Punkte eingetragen werden. Der Zeitpunkt der Eintragung kann also wesentlich sein, insbesondere deshalb, da es bei 4 Punkten nach dem neuen System bereits eine Ermahnung geben soll. Dies kann durch geschickte Verzögerung des Verfahrens vermieden werden.
Seien Sie daher bei Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten stets gut beraten. Die aktuelle Rechtslage ist immer in die Überlegungen einzubeziehen, um ein optimales Ergebnis zu erreichen. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.


