Jüngst stand ein Mann wegen Beleidigung vor dem Strafgericht und wird zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt. Der Richter fragt zum Abschluß des Verfahrens den Angeklagten noch: "Haben Sie noch was zu sagen?" Antwortet der wegen Beleidigung Angeklagte: "Ja, schon. - Aber das wird mir dann doch zu teuer." :-)
Hinweis: In sämtlichen, bisher von uns hier betreuten Angelegenheiten konnten wir erreichen, daß die Forderung nicht gerichtlich verfolgt wurde! Mit unserer außergerichtlichen Forderungsabwehr hatten wir folglich unmittelbar den von den Mandanten gewünschten Erfolg. Durch die Vielzahl an Mandanten und Interessenten und die Tatsache, dass wir schon seit längerer Zeit Informationen über diese Angelegenheit sammeln, sind…