Hinweis:
In sämtlichen, bisher von uns hier betreuten Angelegenheiten konnten wir erreichen, daß die Forderung nicht gerichtlich verfolgt wurde! Mit unserer außergerichtlichen Forderungsabwehr hatten wir folglich unmittelbar den von den Mandanten gewünschten Erfolg.
Durch die Vielzahl an Mandanten und Interessenten und die Tatsache, dass wir schon seit längerer Zeit Informationen über diese Angelegenheit sammeln, sind wir in der Lage, im Falle eines möglichen Gerichtsverfahrens sehr viel vorzutragen. Bislang wurde keiner unserer Mandanten zur Zahlung verurteilt.
Nicht alle Tage passiert es, daß ein Anwaltsbüro in das Rampenlicht vieler Medien gerät und die Anwälte als Experten befragt werden. Sowohl TV als auch Zeitungen interessieren sich verstärkt für Verbraucherschutz und die Fragen rund um Vorvorwahlanbieter. Immer mehr Medien richten nun gehäuft Anfragen an uns.
So wendete sich bereits ein Autorenteam einer berühmten Verbraucherschutzsendung im öffentlichrechtlichen Fernsehen mit Fragen zur Verwechselung von Vorvorwahlen an uns. Ein anderer Sender drehte bereits eine Sendung bei uns ab. Auch Zeitungsberichte über unsere rechtliche Einschätzung der call-by-call-Szene nehmen zu. So berichtete etwa die Münchner Abendzeitung über unsere Rechtsauffassung zu den Problemen von Vorvorwahlanbietern. Gerade vor wenigen Tagen hat sich sogar ein großes Onlinemedienportal für Telekommunikation in Deutschland bei uns gemeldet. Gemeinsam wurde besprochen, ob und wie Fehler bei Vorvorwahlen durch die Verbraucher möglich sind und welche technischen Hintergründe wie aufgeklärt werden können.
Wir werden uns weiter für Sie als Verbraucher engagieren und unsere Erfahrungen hier auf dem Blog veröffentlichen, auch wenn schon probiert wurde, uns mit teuren Abmahnungen renommierter Kollegen zu stoppen. Wir halten dagegen und wehren die Versuche, Aufklärung und Berichte zu bringen, für Sie ab. Bisher stehen alle unsere Artikel noch auf unserem Blog! Allein das spricht schon als Erfolg für sich.
Daher heute eine Schnellübersicht für das richtige Verhalten, wie Sie unberechtigte Forderungen im Telekommunikationsbereich möglichst vermeiden:
- Richten Sie einen Einzelverbindungsnachweis bei Ihrem Telefonanbieter ein.
- Seien Sie bei der Nutzung der Vorvorwahlanbieter vorsichtig! Lassen Sie sich nicht nur von günstigen Tarifen blenden. Schauen Sie vor der Nutzung einer call-by-call-Nummer in das Internet, ob negative Einträge zu der Vorvorwahl bestehen. Meiden Sie Vorvorwahlen mit einem zweifelhaften Ruf im Internet.
- Kontrollieren Sie auf dem Display Ihres Telefons, daß Sie die Vorvorwahl richtig eingetippt haben. Stellen Sie beim Wählen der Vorvorwahlnummer fest, daß Sie sich vertippt haben oder hören Sie eine teure Ansage, legen Sie sofort auf und richten ein Schreiben mit einer Anfechtungserklärung sofort an den Anbieter der fehlerhaft gewählten Vorvorwahlnummer.
- Bemerken Sie den Tippfehler erst später auf der Rechnung, können Sie auch dann noch die Anfechtung erklären, allerdings wiederum möglichst sofort.
- Prüfen Sie zeitnah und genau Ihre Telefonrechnung. Auf der Rechnung z. B. der Telekom sind auch die Vorvorwahlanbieter und deren Verbindungsentgelte aufgeführt.
- Entdecken Sie Fehler auf Ihrer Telefonrechnung, monieren Sie diese bitte unverzüglich und schriftlich bei dem jeweiligen Anbieter. Erklären Sie gegebenenfalls Ihren Widerspruch zu der Entgeltabrechnung.
- Denken Sie daran, die übrigen Telefonabrechnungsbeträge (gekürzt um den widersprochenen Betrag) rechtzeitig zu bezahlen.
- Fordern Sie bei Ihrem Telefonanbieter den Einzelverbindungsnachweis an und bewahren Sie ihn sorgfältig auf.
- Schreiben Sie den Vorvorwahlanbieter, dessen Entgelt noch nicht bezahlt wurde, an und bitten Sie um eine technische Prüfung.
- Übergeben Sie Ihre Angelegenheit einem Anwalt, der sich im Bereich Vorvorwahlanbieter / Telekommunikation auskennt. Am besten noch bevor Sie Mahnungen und Inkassoschreiben erhalten. Scheuen Sie nicht die Kosten: Der Anwalt kann im außergerichtlichen Bereich mit Ihnen eine für Sie tragfähige Pauschale vereinbaren.
Haben Sie Fragen zur Forderungsabwehr? Schreiben Sie uns einfach eine Mail an fragen@recht-hilfreich.de und fügen Sie bitte Ihre Unterlagen als pdf bei. Wir setzen uns dann sofort mit Ihnen in Verbindung.
Ihr
Uwe Martens
Rechtsanwalt
P. S.: Seit dem 25.01.2012 ist etwa der SZ-Beitrag zur Vorvorwahl-Falle veröffentlicht.