Inkasso und Vertragsrecht greifen im Geschäftsalltag nahtlos ineinander. Verträge sind die Grundlage jeder Forderung, das Inkasso ist das Werkzeug, mit dem offene Ansprüche effizient und rechtssicher durchgesetzt werden.
Vertrag als Basis jeder Forderung
Jede seriöse Inkassotätigkeit setzt eine wirksame und fällige Forderung voraus, die sich meist aus einem Vertrag ergibt, etwa einem Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag. Damit eine Forderung durchgesetzt werden kann, muss der Schuldner im Verzug sein; hierfür sind typischerweise Fälligkeit und eine Mahnung oder eine kalendermäßig bestimmte Leistungszeit erforderlich. Je nach Vertrag kann dies aber auch entbehrlich sein.
Schon bei der Vertragsgestaltung werden entscheidende Weichen für das spätere Forderungsmanagement gestellt: klare Zahlungsfristen, Regelungen zu Verzugszinsen sowie zur Erstattung von Rechtsverfolgungskosten erhöhen die Durchsetzbarkeit der Ansprüche. Unklare oder widersprüchliche Vertragsklauseln führen später dagegen häufig zu Einwendungen, die ein Inkassoverfahren verzögern oder ganz blockieren können. Fehlende Zahlungsfristen können aber auch noch später gesetzt werden.
Ablauf eines Inkassoverfahrens
Ein professionelles Inkassoverfahren gliedert sich in mehrere Phasen: vorgerichtliches Inkasso, gerichtliches Mahnverfahren, nachgerichtliches Forderungsmanagement einschließlich Zwangsvollstreckung und gegebenenfalls die anschließende Titelüberwachung. In der vorgerichtlichen Phase werden die Forderung geprüft, Mahnschreiben versendet, Adressdaten ermittelt und – wo sinnvoll – Ratenzahlungs- oder Vergleichslösungen angeboten.
Bleibt diese Phase erfolglos, folgt oft das gerichtliche Mahnverfahren mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid als kostengünstige Alternative zur sofortigen Klage. Manchmal ist aber auch eine Klage sinnvoller, um keine Zeit zu verlieren. Führen auch diese Schritte nicht zur freiwilligen Zahlung, schließen sich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. Konten-, Lohn- oder Sachpfändung) und eine ggf. eine Titelüberwachung an.
Rechtliche Grundlagen von Inkassokosten
Rechtsgrundlage für viele inkassobezogene Ansprüche sind die Verzugsregelungen des BGB, insbesondere Verzug des Schuldners und Verzugszinsen. Inkassokosten können grundsätzlich als Verzugsschaden geltend gemacht werden, müssen aber der Höhe nach erforderlich und angemessen sein. Selbstverständlich prüfen wir vorab, inwieweit Sie unsere Kosten erstattet bekommen können.
Überhöhte Pauschalen sind angreifbar. Gläubiger sollten daher auf transparente Kostenstrukturen achten, da überzogene Forderungen nicht nur rechtlich riskant sind, sondern auch das eigene Image beim Kunden schädigen können. Gerade Inkassobüros treiben die Kosten gerne künstlich in die Höhe und schaffen so auch Risiken für Ihre Auftraggeber.
Typische Risiken und Einwendungen
Im Zusammenspiel von Inkasso und Vertragsrecht treten regelmäßig Einwendungen auf, etwa die Behauptung, die Hauptforderung sei nie entstanden, bereits erfüllt oder wegen Mängeln gemindert. Auch formale Fehler – fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, unwirksame AGB-Klauseln oder nicht eingehaltene Schriftform – können dazu führen, dass Forderungen rechtlich angreifbar sind. Auch dies prüfen wir natürlich vorab, sodass keine Überraschungen auf Sie zukommen.
Prävention durch professionelles Forderungsmanagement
Ein strukturiertes Forderungsmanagement beginnt bereits beim Vertragsabschluss mit klaren Zahlungsbedingungen, Bonitätsprüfungen und sinnvollen Sicherheiten. Im laufenden Geschäftsbetrieb gehören ein gut organisiertes Rechnungswesen, zeitnahe Zahlungserinnerungen und ein mehrstufiges Mahnwesen zu den wichtigsten Präventionsinstrumenten gegen Forderungsausfälle.
Erst wenn interne Maßnahmen nicht greifen, sollte die Übergabe an einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen. Für Unternehmen kann dies nicht nur die Liquidität sichern, sondern auch interne Ressourcen schonen, da die komplexen rechtlichen und taktischen Fragen ausgelagert werden.
Anwaltskanzlei oder Inkassobüro?
Ein weiterer entscheidender Punkt im Zusammenspiel von Inkasso und Vertragsrecht ist die Frage, ob ein Inkassobüro oder direkt ein Rechtsanwalt beauftragt werden sollte. Für Gläubiger ist ein Rechtsanwalt aus mehreren Gründen regelmäßig die deutlich bessere Wahl.
Ein Anwalt beherrscht nicht nur das gesamte Forderungsmanagement, sondern auch das zugrundeliegende Vertragsrecht, die aktuelle Rechtsprechung und prozessuale Besonderheiten – und kann daher bereits früh erkennen, ob eine Forderung überhaupt durchsetzbar ist, ob AGB-Klauseln wirksam sind oder ob etwaige Einwendungen des Schuldners Substanz haben.
Ein Inkassobüro darf demgegenüber keine umfassende Rechtsberatung erbringen und ist im Ernstfall auf die Einschaltung eines Anwalts angewiesen, was zu Zeitverlust, ggf. höheren Kosten und Reibungsverlusten in der Kommunikation führt.
Hinzu kommt, dass ein Rechtsanwalt den gesamten Weg aus einer Hand abdecken kann:
von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung über das Mahnverfahren bis hin zur Klage und Zwangsvollstreckung. Diese Durchgängigkeit sorgt für Konsistenz in der Argumentation, minimiert Fehler und macht die Durchsetzung der Forderung für den Mandanten kalkulierbarer. Während Inkassobüros oft standardisierte Massenschreiben einsetzen, kann ein Anwalt das Vorgehen strategisch an den konkreten Fall und an die wirtschaftlichen Ziele des Unternehmens anpassen. Z.B. wenn eine langfristige Kundenbeziehung erhalten oder bewusst Druck aufgebaut werden soll. Aus Sicht eines Gläubigers spricht daher vieles dafür, sich direkt an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden: Er bietet nicht nur Inkasso, sondern echte rechtliche Risikoanalyse, individuelle Strategie und vollstreckbare Ergebnisse mit höchstmöglicher Rechtssicherheit. Obendrein kann der Anwalt – wenn gewünscht – natürlich auch ein einfaches Inkassoschreiben versenden.
Einen Ratgeber zum Forderungsmanagement im Unternehmen finden Sie HIER.
Haben Sie Fragen zum Thema Inkasso und Vertragsrecht? Kontaktieren Sie uns!
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh
schuh@recht-hilfreich.de



