In einem aktuellen Fall fordert ein Erbe bzw. der Testamentsvollstrecker der Erbengemeinschaft ein Darlehen zurück, dass unseren Mandanten im Jahr 2003 von dem Verstorbenen gegeben wurde. Zunächst kann einmal festgehalten werden, dass Erben grundsätzlich in alle Verträge des Verstorbenen eintreten. Erben sind sog. Gesamtrechtsnachfolger. Sie haben also alle Rechte und Pflichten, die auch der Verstorbene…
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