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Aktuelles

Hilfe gegen Forderungen von Rechtsanwalt Jan Bröcker wegen Falschparkern

Rechtsanwalt Jan Bröcker betreibt die Webseite myParkplatz24.de und parkplatzdieb.de. Über die App myParkplatz24 können Eigentümer und Besitzer von Parkplätzen Falschparker melden. Im Übrigen sollen auch E-Scooter gemeldet werden können.

Rechtsanwalt Jan Bröcker bietet an, Falschparker anwaltlich abzumahnen. Hierzu müssen lediglich die Voraussetzungen vorliegen (Mieter, Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eines Parkplatzes und eine deutliche Kennzeichnung). Schon kann ein Foto des Parkenden per Online-Formular, App, WhatsApp, Mail, Post oder sogar Fax verschickt werden.

Der Falschparker erhält dann eine Abmahnung, soll eine Unterlassungserklärung abgeben und Anwaltskosten erstatten.

Darf man Falschparker abmahnen?

Grundsätzlich ja. War der Parkplatz entsprechend gekennzeichnet und diese Kennzeichnung auch gut sichtbar, dann liegt eine Besitzstörung vor, die mittels einer Abmahnung verfolgt werden kann. In vielen Fällen kann dann auch ein Unterlassungsanspruch bestehen.

Kann man sich gegen die Forderung wehren?

Ja! Es gibt mehrere mögliche Einwendungen, die geltend gemacht werden können.

  • Anwaltskosten richten sich nach dem sog. Gegenstandswert. Dieser darf nicht zu hoch angesetzt werden. Gerne prüfen wir die Höhe des Gegenstandswertes. Leider gibt es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung. Verschiedene Gerichte bemessen den Gegenstandswert unterschiedlich. Wir haben z.B. Gerichtsentscheidungen, bei denen der Gegenstandswert im Falle von Abmahnungen wegen Besitzstörung mit nur 500,00 € bemessen wurde. Es handelt sich allerdings immer um Einzelfallentscheidungen.
  • Die Beauftragung eines Rechtsanwalts muss notwendig gewesen sein. Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn der Parkplatzbesitzer zum ersten Mal einen Rechtsanwalt beauftragt. Bereits bei der zweiten Abmahnung mutet die Rechtsprechung dem Abmahner zu, zunächst selbst eine Unterlassung zu fordern, bevor er wieder zum Anwalt geht. Natürlich ist es schwer nachzuweisen, ob bereits eine Abmahnung vorliegt. Hier greifen wir auf unseren umfangreichen Datensatz zu Abmahnenden zurück. Seit Jahren schon wehren wir solche Forderungen ab und kennen daher sehr viele abmahnende Parkplatzbesitzer.
  • Geben Sie immer eine Unterlassungserklärung ab. Auch dann, wenn der Vorwurf möglicherweise unberechtigt ist. Ist der Unterlassungsanspruch erfüllt, kann nur noch die Geldforderung eingeklagt werden. Der Streitwert ist dann sehr gering. Der Aufwand allerdings noch immer genauso hoch. In der Regel lohnt es sich für einen Anwalt dann nicht, diese Forderung gerichtlich geltend zu machen. Insbesondere dann, wenn es zudem noch berechtigte Einwände gibt. Auch hier können Sie natürlich auf unseren umfassenden Erfahrungsschatz zurückgreifen. Verwenden Sie aber in keinem Fall eine Unterlassungserklärung, die Ihnen von Rechtsanwalt Jan Bröcker zugesandt wird!
Wie können Sie mir helfen und wie ist der Ablauf?

Sie senden uns Ihren Fall (das Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Jan Bröcker und eine kurze Schilderung per Mail an fragen@recht-hilfreich.de 

Wir senden Ihnen dann eine Mail mit weiteren Informationen und einer Vollmacht. Unsere Kosten belaufen sich für die außergerichtliche Tätigkeit auf pauschal 83,54 € (70,20 € netto zzgl. 19% USt.). 

Zudem erhalten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wir an die Gegenseite senden. Wir übermitteln Schreiben über das elektronische Anwaltspostfach an Rechtsanwalt Jan Bröcker, sodass ein Zugang in jedem Fall gewährleistet ist und nachgewiesen werden kann.

Können Sie mir auch helfen, wenn ich wirklich falsch geparkt habe?

Auch wenn Sie tatsächlich einen fremden Parkplatz zu unrecht blockiert haben, können wir Ihnen weiterhelfen. In jedem Fall sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Wir prüfen jede Abmahnung auf Fehler und wehren die Forderung mit den o.g. Einwendungen ab.

Gegen welche Abmahner helfen Sie noch?

Derzeit bieten wir Hilfe gegen Forderungen, die von den Folgenden geltend gemacht werden:

Wenn Sie sich ebenfalls gegen eine Forderung von Rechtsanwalt Jan Bröcker oder anderen wehren möchten, die diese für Parkplatzbesitzer geltend machen, dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Senden Sie eine Mail an fragen@recht-hilfreich.de

Avatar von Unbekannt

Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer bei der elixir Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte und Forderungsmanagement. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

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