Hinter Parkcollect steckt die Euro Collect GmbH aus Würselen. Ein Inkassobüro, dass Parkverstöße als Besitzstörung in Form einer verbotenen Eigenmacht verfolgt.
Was steckt dahinter?

Wer einen privaten Parkplatz nutzt, muss durchaus damit rechnen nicht nur abgeschleppt zu werden, sondern es kann auch eine Abmahnung folgen. Der berechtigte Eigentümer oder Besitzer (z.B. Mieter oder Pächter) eines Parkplatzes kann von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern.
Was muss ich bezahlen?
Aufgrund des Schreibens von Parkcollect besteht grundsätzlich überhaupt keine Zahlungsverpflichtung. Das Unternehmen verlangt eine Zahlung i.H.v. 40,00 € zur “Kompensation für die Besitzstörung”. So etwas gibt es nicht! Die weiter angegebenen Einigungskosten i.H.v. 67,50 € netto und die Post- und Telekommunikationspauschale i.H.v. 13,50 € netto entstünden theoretisch nur, wenn Sie sich tatsächlich einigen. Das brauchen Sie aber gar nicht. Berechtigt können lediglich die Kosten der Halteranfrage i.H.v. 5,10 € sind. Zu beachten ist aber, dass hierfür grundsätzlich nur der Fahrer und nicht der Fahrzeughalter haftet. Der Fahrer ist aber in der Regel nicht bekannt, kann kaum ermittelt werden und muss von Ihnen auch nicht benannt werden.
In den meisten Fällen müssen Sie also gar nichts bezahlen.
Was ist zu tun?
Sie sollten eine Unterlassungserklärung abgeben. Auch, wenn Sie gar nicht gefahren sind. Als Halter haften Sie grundsätzlich für den Unterlassungsanspruch. Nutzen Sie hierfür aber auf keinen Fall das ggf. beigefügte Formular, sondern erstellen Sie Ihre eigene modifizierte Erklärung. Auch wenn kein Muster beigefügt ist, sollten Sie eine selbst geschriebene Unterlassungserklärung abgeben. Hierbei sind wir gerne behilflich.
Nach Abgabe der Unterlassungserklärung sind alle Ansprüche erfüllt und es kann nichts mehr von Ihnen gefordert werden.
Was passiert, wenn ich gar nicht reagiere?
Es besteht die Gefahr einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage. Erfahrungsgemäß kommt aber eine Abmahnung von der Kanzlei LECTIO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH oder der DICTIO Rechtsanwaltskanzlei – Rechtsanwalt Alexander Bücken. Die geforderten Kosten erhöhen sich dann auf 147,56 €. Diese können manchmal verlangt werden. Aber nur, wenn die Kanzlei nicht regelmäßig für den selben Besitzer oder Eigentümer tätig ist. Feststellen können wir dies über die bei uns bereits vorhandenen Daten über Abmahner. Bisher wurden die Kosten nach unserer Beauftragung noch nie gerichtlich durchgesetzt. Ein abweisendes Urteil wäre natürlich auch sehr schlecht für die Abmahner.
Was kostet es, wenn ich Sie beauftrage?
Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich zum Festpreis von 83,54 € (inkl. USt.). In der Regel können wir die Geldforderungen außergerichtlich und vollständig abwehren, sodass keine weiteren Kosten hinzukommen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann senden Sie uns Namen und Versicherungsnummer. Wir machen eine kostenfreie Deckungsanfrage.
Haben Sie ein Schreiben von Parkcollect bzw. Euro Collect oder der Kanzlei LECTIO bzw. DICTIO erhalten? Kontaktieren Sie mich. Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh