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Aktuelles

Forderung von Parkcollect für Besitzstörung Parkplatz nicht bezahlen

Für Park & Collect treibt die Control & Collect AG Gelder ein. Ein Inkassobüro, über das Parkverstöße als Besitzstörung in Form einer verbotenen Eigenmacht verfolgt werden.

Was steckt dahinter?
Parkcollect

Wer einen privaten Parkplatz nutzt, muss durchaus damit rechnen nicht nur abgeschleppt zu werden, sondern es kann auch eine Abmahnung folgen. Der berechtigte Eigentümer oder Besitzer (z.B. Mieter oder Pächter) eines Parkplatzes kann von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern.

Was muss ich bezahlen?

Aufgrund des Schreibens von Parkcollect besteht grundsätzlich überhaupt keine Zahlungsverpflichtung. Das Unternehmen verlangt eine Zahlung i.H.v. bis zu 40,00 € zur „Kompensation für die Besitzstörung“. So etwas gibt es nicht! Die weiter angegebenen Einigungskosten i.H.v. 67,50 € netto und die Post- und Telekommunikationspauschale i.H.v. 13,50 € netto entstünden theoretisch nur, wenn Sie sich tatsächlich einigen. Das brauchen Sie aber gar nicht. Berechtigt können lediglich die Kosten der Halteranfrage i.H.v. 5,10 € sein. Zu beachten ist aber, dass hierfür grundsätzlich nur der Fahrer und nicht der Fahrzeughalter haftet. Der Fahrer ist aber in der Regel nicht bekannt, kann kaum ermittelt werden und muss von Ihnen auch nicht benannt werden.

In den meisten Fällen müssen Sie also gar nichts bezahlen.

Was ist zu tun?

Sie sollten eine Unterlassungserklärung abgeben. Auch, wenn Sie nicht gefahren sind. Als Halter haften Sie grundsätzlich für den Unterlassungsanspruch. Nutzen Sie hierfür aber auf keinen Fall das ggf. beigefügte Formular, sondern erstellen Sie Ihre eigene modifizierte Erklärung. Auch wenn kein Muster beigefügt ist, sollten Sie eine selbst geschriebene Unterlassungserklärung abgeben. Hierbei sind wir gerne behilflich.

Nach Abgabe der Unterlassungserklärung sind alle Ansprüche erfüllt und es kann nichts mehr von Ihnen gefordert werden.

Was passiert, wenn ich gar nicht reagiere?

Es besteht die Gefahr einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage. Erfahrungsgemäß kommt aber eine Abmahnung von der Kanzlei LECTIO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die geforderten Kosten liegen dann höher. Diese können manchmal verlangt werden. Aber nur, wenn die Kanzlei nicht regelmäßig für den selben Besitzer oder Eigentümer tätig ist. Feststellen können wir dies über die bei uns bereits vorhandenen Daten über Abmahner. Bisher wurden die Kosten nach unserer Beauftragung noch nie gerichtlich durchgesetzt. Ein abweisendes Urteil wäre natürlich auch sehr schlecht für die Abmahner.

Gibt es Gerichtsurteile?

Ja, es gibt Urteile in anderen Fällen. Abmahnungen bei unberechtigter Parkplatznutzung sind grundsätzlich zulässig. Aber: selbst im Falle eines Gerichtsverfahren (i.S. Parkcollect sind uns derzeit keine Urteile bekannt) müssen die Anwaltskosten für die Abmahnung nicht erstattungsfähig sein. So hat das AG Siegburg in einem aktuellen Verfahren entschieden, dass Anwaltskosten nicht notwendig waren (Urteil AG Siegburg vom 11.12.2019, Az.: 103 C 85/19) und erklärt dazu:

Urteil Parkplatz
Quelle: Urteil AG Siegburg vom 11.12.2019, Az.: 103 C 85/19
Was sind Forderungen von INKASSODIENST.NRW?

Inkassodienst.nrw verschickt Zahlungsaufforderungen für die Legional Legal Limited. Es wird behauptet, dass Ermittlungskosten von Park Collect wegen eines Parkverstoßes durch diese Firma vorfinanziert worden seien. 

Auf diese Kosten besteht gegenüber dem Fahrzeughalter kein Anspruch. Dies wurde vom Bundesgerichtshof bereits entschieden. Sie haben auch keinen Vertrag mit der Legional Legal Limited. Andere Anspruchsgrundlagen sind ebenfalls nicht ersichtlich. Bezahlen Sie die Forderung daher auf keinen Fall. Gerne können Sie sich auch mit Schreiben vom Inkassodienst NRW an uns wenden.

Was kostet es, wenn ich Sie beauftrage?

Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich zum Festpreis von 83,54 € (inkl. 19% USt.). In der Regel können wir die Geldforderungen außergerichtlich und vollständig abwehren, sodass keine weiteren Kosten hinzukommen (bisher musste keiner unserer Mandanten an Parkcollect bezahlen). Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann senden Sie uns Namen und Versicherungsnummer. Wir machen eine kostenfreie Deckungsanfrage.

Haben Sie ein Schreiben von Parkcollect bzw. Euro Collect oder der Kanzlei LECTIO erhalten? Kontaktieren Sie uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Update: Ich wurde von Stiftung Warentest interviewt und empfohlen: https://www.test.de/Park-Collect-App-Aerger-fuer-Falschparker-5550045-0

Auch diese empfehlen, sich gegen die Forderungen zu wehren.

Am einfachsten erreichen Sie uns direkt per Mail. Senden Sie uns die Schreiben, die Sie bekommen haben, einfach zu: fragen@recht-hilfreich.de

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

64 Replies to “Forderung von Parkcollect für Besitzstörung Parkplatz nicht bezahlen”

  1. Thomas says: 23. Januar 2024 at 16:36

    Hallo,
    auch ich muss hier mal mein „Veto“ einlegen! Was hier auf dieser Website von Herrn Recthsanwalt Schuh verkündet wird, ist reine Eigenwerbung um Mandate gegen Park & Collect an sich zu ziehen!
    Auch ich werde leider regelmäßig von derart >assozialen< Mitmenschen genötigt, die mir meine Ein-/Ausfahrten zu meiner Liegenschaft trotzt eindeutiger Beschilderung "Einfahrt freihalten" und den dahinter auf dem Stellplatz stehenden PKWs zuparken. Ein Knöllchen von der Bußgeldstelle (wenn denn da überhaupt eines kommt) beträgt max. € 15.-… Dass bei mir die Zufahrten vorsätzlich zugeparkt werden ist auch offensichtlich.
    Ich bin froh, dass es einen Dienstleister wie P&C gibt, welcher die Betroffenen in dieser Sache unterstützt und diese wirklich egoistischen Fahrzeugführer richtig zur Kasse bietet! Denn ein Bussgeld von € 10.- bis 15.- tut diesen Menschen nicht weh!
    Diejenigen die jetzt hier rumjammern, geschieht es nur zu recht, denn schliesslich sind sie mit dem PKW unterwegs und verwehren dies mit ihrer ignoranten Art anderen!

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 12. März 2024 at 16:43

      Da haben Sie nicht unrecht. Trotzdem kommt es auf den Einzelfall an.
      Das sieht auch das AG Trier in einer aktuellen Entscheidung aus diesem Jahr so:

      Ist der mutmaßliche Falschparker selbst Mieter eines Stellplatzes in der Garage, ist es dem Vermieter bzw. dessen Vertreter grundsätzlich zumutbar, den Falschparker, dessen Identität bekannt ist, zunächst ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe schlicht darauf hinzuweisen, dass er das Parken auf diesem Parkplatz zu unterlassen und nur auf seinem eigenen Parkplatz zu parken hat. Der Ersatzanspruch auf vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten scheidet aus.

      AG Trier v. 7.2.2024 – 7 C 290/23

      Zudem Raten wir immer zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Damit sind Sie als Besitzer des Parkplatzes in Zukunft geschützt. Andernfalls kommt Ihnen die Vertragsstrafe zu gute. Und das sind dann auch nicht nur 15 Euro.

  2. Ilja says: 13. August 2023 at 23:18

    befristetes außergerichtlichers Vergleichsangebot (bis 17.08 Bezahlung) CLAIM Rechtsanwälte GmbH 50933 Köln.

    Mein Vater hat nach meiner Empfehlung bei einer Durchreise direkt bei mir vor meiner Wohnung über Nacht geparkt.
    Ich war mir einfach sicher, dass niemand diese Nacht da sein wird (im Zeitraum von etwa 23-06). Scheinbar hat es jemanden gestört und soll um halb 6 Uhr morgens ein Foto gemacht haben (Möglicherweise der Besitzer). Ich dachte, der Parkplatz gehört den Ferienwohnungen, wo Zurzeit nach meiner Wahrnehmung niemand da war.

    Jedenfalls will die CLAIM RA GmbH nun, dass ich 131,42 € dafür zahle (bzw. mein Vater) als Vergleichsangebot. Ansonsten droht gerichtliche Unterlassung etc., also mehr Kosten und Aufwand.

    Meine Frage: Kann ich den Nachbarn nicht einfach selbst so eine Unterlassung (gibt hier in den Kommentaren ja ein Muster) nachweislich geben und die Sache hat sich erledigt? Bzw. ist meine Frage auch, was kann ich tun um hier kosten zu sparen ? Die RA kosten allein sind schon 96.32 Euro.

    Das parken war in der Nacht vom 08.05 bis zum 09.05.2023. Mein Vater wohnt über 400km von mir entfernt, falls die Info bezüglich Wiederholungsgefahr hilft. In dem Brief steht, das eine Wiederholungsgefahr besteht. Nach diesem Brief bezweifle ich das.

    Kann ich da nun was machen um kosten zu sparen oder sollte ich besser einfach bezahlen und die Sache ist erledigt?

    Freundliche Grüße
    Hr. I.

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 25. September 2023 at 15:24

      Bitte senden Sie uns konkrete Anfragen per Mail oder rufen Sie uns an. Innerhalb der Kommentarfunktion können wir keine Antworten geben, da dies hier öffentlich ist.

  3. Kani says: 22. März 2023 at 10:27

    Park&Collect ist ein Segen für Privatparkplatzbesitzer und insbesondere gegen ignorante Mitmenschen, die die Rechte anderer wenig respektieren. Für die, die versehentlich irgendwo in Lummerland parkten und nun den Ärger haben, tut es mir Leid.
    Ich, als Privatplatzbesitzer, der oftmals von den Falschparkerinnen angemacht wurde, freue mich über den einfachen Weg der Erteilung einer Lektion. Mein erster Schritt war es die Fakschparker:innen anzusprechen, dies brachte kaum Erfolg.

    Danke Park&Collect 🥰

  4. E. Hewig says: 18. März 2023 at 09:27

    Hallo,
    mich hat‘s jetzt auch „erwischt“, denn ich habe vor 3 Tagen auch so einen Brief von P&C bekommen, weil mein Auto einen Teil einer Zufahrt (die ca. 10 Meter breit ist) blockiert hat.
    Das ist allerdings vor 14 Monaten passiert, weshalb ich jetzt auch nicht mehr weiß, wer das getan hat?!
    Frage 1: Besteht bei solchen Forderungen eigentlich Verjährung und wenn, wie lange ist diese?
    Ich habe die Besitzerin gestern kontaktiert und sie hat mir die Beweisfotos, auf ihrem Handy gezeigt.
    Als ich ihr sagte, dass ich für sie diese Unterlassungserklärung schreiben möchte, blockte sie sofort ab und meinte, dass das P&C macht und sie damit nichts mehr zu tun habe.
    Frage 2: Macht es denn da noch Sinn, ihr trotzdem diese Erklärung zukommen zu lassen?
    Ich würde mich sehr über positive Antworten freuen und bedanke mich vorab.
    Gruß…

  5. Erman says: 13. September 2022 at 17:10

    Alles Müll was der Anwalt schreibt. Mir wurde ständig meine Ausfahrt zugepark, wenn man die Falschparker angesprochen hat, wurde man angepöbelt. Seit ich Park Collect beauftrage ist es deutlich besser geworden. Auch gab es einige male, das die Zahlung verweigert wurde, dann kam es vor Gericht. Zum einen wegen Unterlassung und zum anderen wegen Besitzstörung. Alle mussten bezahlen, und deutlich mehr als die ursprüngliche Summe.

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 29. September 2022 at 10:25

      Da das nicht unseren Erfahrungen entspricht, würden wir uns natürlich sehr freuen, wenn Sie uns diese Urteile zukommen lassen. Gerne können Sie auch einen Link posten, wo man diese Urteile ansehen kann.

      1. Rainer Laschinski says: 17. Februar 2024 at 00:26

        Hallo Herr Schuh,
        natürlich gibt es immer zwei Seiten einer Meinungsdifferenz.
        Als Besitzer eines Privatparkplatzes habe ich meine Möglichkeiten versucht im Internet zu recherchieren. Sollte es über Park &Collekt nicht möglich sein dem vorsätzlich falsch pakendem einen „Denkzettel“ zukommen zu lassen (sehr moderate Kostenhöhe), verbleibt dem Geschädigten (mir wird mindestens 2x die Woche meine Garagenzufahrt zugeparkt) nur die gesetzlich legale Möglichkeit das Fahrzeug abschleppen zu Lassen, welches um100 bis 300 Euro teurer wäre.
        Ist das wirklich der bessere Weg für alle Beteiligten?
        MfG Rainer Laschinski

        1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 21. Februar 2024 at 18:36

          Hallo Herr Laschinski, natürlich ist es Ihr gutes Recht, gegen ein Zuparken Ihrer Garagenzufahrt vorzugehen. Auch mit Hilfe von Park&Collect. Abmahnungen sind aber generell nicht immer gerechtfertigt und müssen daher geprüft werden. Wir raten unseren Mandanten in den meisten Fällen aber zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Damit wären Sie zukünftig geschützt. Allerdings ist es auch das gute Recht unserer Mandanten, sich gehen die erhobenen Kosten zur Wehr zu setzen. Bislang habe ich nicht mitbekommen, dass sich einer unserer Mandanten jemals wieder vor eine Einfahrt gestellt hätte, nachdem eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Der „Denkzettel“ funktioniert so oder so. Viele Grüße, Florian Schuh

  6. Thomas says: 7. September 2022 at 19:09

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich will es wissen! Nach 11 Monaten, also knapp 1 Jahr bin ich als Halter eines Kfz angeschrieben worden. Auf dem sog. Beweisfoto ist zwar eindeutig das Kfz zu erkennen, aber
    • auf dem Beweisfoto ist nicht erkennbar, dass der Wagen wirklich auf dem Kundenparkplatz stand oder davor oder daneben
    • genannt wird nur ein Zeitpunkt, nicht jedoch der Zeitraum. Gleichfalls fehlt der Nachweis des konkreten Datums, es ist nur die Aussage des „Mieters“ vorhanden. Zudem handelt es sich um einen Firmenparkplatz und da die LECTIO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ihrem Anschreiben keine Vollmacht beigelegt hat, habe ich diese angefordert. Die Vollmacht müsste erkennbar vom Geschäftsführer der Firma unterschrieben sein und nicht von der Privatperson, den diese hat ganz bestimmt keinen Firmenparkplatz angemietet.

    Zudem bin ich mir bzgl. 2 weiterer Punkte unsicher
    a) rechtl. Grundlage des ganzen Verfahrens und b) steuerrechtliche Auswirkungen für den Kläger, so denn er klagt.
    Zu a) lt den AGB der App ist der Firmensitz in Irland. Hat eine Firma in Irland, nachdem GB den europäischen Rechtsraum verlassen hat (BREXIT) überhaupt die Befugnis hier tätig zu werden? Und wie ist es mit einem Verstoß gegen die DSGVO, da ja anscheinend personenbezogene Daten des Halters nach außerhalb der EU übermittelt werden.
    b) falls Klage erfolgt, muss der Kläger / der GF der Firma die Einnahmen, welche durch die App generiert worden sind, als zusätzliches Einkommen dem FA mitteilen?
    Wie bereits gesagt ich finde das Thema richtig spannend und möchte es wissen, zudem habe ich eine Rechtsschutzversicherung.

  7. Szurman. Marek says: 25. August 2022 at 04:38

    Hallo wass ich machen soll wenn habe ich das geld 160e fur park collect uberwiesen?

  8. Chris says: 3. März 2022 at 13:46

    Hall an alle! Hier gibt es Hilfe

    https://www.test.de/Park-Collect-App-Aerger-fuer-Falschparker-5550045-0/

    Diesen Text an den Grundstücksbeitzer/Kläger per Einschreiben schicken!
    Muster­schreiben an den Grundstücks­besitzer

    Sehr geehrte/r Herr/Frau/Damen und Herren…., bedauerlicher­weise war mein (Auto­typ) mit dem amtlichen Kenn­zeichen (XY Z 0000) am (Datum) von (Uhrzeit) bis (Uhrzeit) unbe­rechtigt auf ihrem Park­platz (Adresse, ggf. eindeutige Beschreibung) abge­stellt. Ich bedauere das und verspreche – zwar ohne Anerkennung einer Rechts­pflicht, aber rechts­verbindlich – , dass sich das nicht wieder­holen wird. Sollte ich gegen diese Unterlassungs­verpflichtung gleich­wohl verstoßen, unterwerfe ich mich einer vom Gläubiger fest­zulegenden, im Streitfalle durch das zuständige Gericht zu über­prüfenden, angemessenen Vertrags­strafe. Mfg……..

    Nicht der Kanzlei antworten und niemals die vorgefetigte Unterlassungserklärung der Kanzlei unterzeichnen

    1. Bernd says: 22. April 2022 at 16:16

      Mir kommt das ehrlich gesagt etwas spanisch vor. Wie erfährt dann Park & Collect von dieser Unterlassungserklärung, wenn sie an den Grundstücksbesitzer geht? Kann der Park& Collect APP Nutzer den Auftrag wieder entziehen? Wie ist das im Falle eines vermieteten Parkplatzes bspw. bei einem Wohnungsunternehmen wie wie Vonovia. Park & collect wird ja vom Mieter des Parkplatzes (=Besitzer) beauftragt, d.h. Vonovia als Eigentümer weiß von dem ganzen Vorgang gar nichts. Das kann auch ganz schön dauern, bis man von einer Firma wie Vonovia den Besitzer mit ladungsfähiger Adresse erfährt. Wenn dann zwischenzeitlich eine Anwaltskanzlei eingeschaltet wurde, ist es dann laut obigen Link eh zu spät.
      Das klingt in so einem Fall nach ner Menge Ärger und es klingt so, als würde man die 84€ Pauschale eines Rechtsanwalts (wie hier beworben) auf jeden Fall zahlen müssen, nur um aus der Sache irgendwie wieder rauszukommen.

      1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 11. Juni 2022 at 15:00

        Wir senden die Unterlassungserklärung an Park & Collect und auch an die Lectio Rechtsanwaltsgesellschaft wenn nötig. Soweit die Unterlassungserklärung an der richtigen Stelle angekommen ist, spielt es keine Rolle, wer sonst noch davon erfährt. Wichtig ist nur, dass rechtlich alles einwandfrei abläuft um die Erfüllung des Unterlassungsanspruchs sicherzustellen. Insoweit ist es auch kein Problem, wenn der Parkplatz vermietet ist.

        Es ist auch nicht zu spät, wenn bereits eine Anwaltskanzlei auf der Gegenseite tätig geworden ist.

    2. Matthias says: 30. August 2022 at 19:04

      Hallo, was ist daraus am ende geworden?

  9. Loris Lemke says: 30. April 2021 at 17:24

    Guten Tag Herr ,

    ich habe folgendes Problem was ich Ihnen gern schildern würde.

    Ich habe auf einem Fitnessstudioparkplatz geparkt, welches zu dieser Zeit geschlossen war.

    Ein paar Wochen später habe ich ein Schreiben von dem Unternehmen „Park&Collect“ bekommen, in diesem Schreiben habe ich eine Forderung von ca. 141€ bekommen.
    Da es mir sehr unrealistisch vorkam habe ich mich bei meiner Rechtslehre Lehrerin und im Internet informiert wie ich diesen Kosten entkommen könnte, oder sie auf ein Minimum reduzieren kann.

    Ich habe eine Unterlassungserklärung in den Briefkasten des Fitnessstudios geworfen (mit Videobeweis und Zeuge), dazu eine Widerspruchserklärung an das fordernde Unternehmen, per Einschreiben gesendet.
    Ich werde Ihnen diese Dateien als Anhang anfügen. (Beide waren handschriftlich von mir unterschrieben).

    Nun habe ich ca. 6 Wochen später ein Schreiben von der Lectio Rechtsanwalt GmbH bekommen, mit einer Forderung von 220,27€, dazu soll ich eine Unterlassungserklärung unterzeichnen um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen.
    Erstmals habe ich solch eine Erklärung schon vor einigen Wochen persönlich dort abgeworfen und dazu steht auf der vorgefertigten Erklärung noch ein weiter Punkt:
    „Hiermit verpflichtet sich der Schuldner gegenüber dem Gläubiger einen Betrag von 220,27€ gem. der beiliegenden Honoraraufstellung zu zahlen“.

    Dies ist für mich nicht verständlich so eine Erklärung nochmals auszufüllen.

    Was ist Ihre Meinung zu diesem Vorfall ? Ich bin aufgeschmissen und als Auszubildender sind 220€ für mich viel Geld.

    Wie teuer wäre es Sie als Anwalt in dieser Situation einzuschalten ? Und wie wäre würden Sie in dieser Situation handeln.

    Mit freundlichen Grüßen
    Loris Lemke

    1. Rosa says: 5. August 2021 at 00:25

      Hallo Loris, bei mir war exakt das gleiche..
      Ich weiß nicht was ich tun soll, das Ganze schlägt mir echt auf meinen Magen..
      wie bist du vorgegangen ??

    2. A. Ebengue-Waldschmidt says: 16. September 2021 at 12:06

      Hallo!
      Ich habe gerade die Darstellung Ihrer Erfahrung auf der Website von elixir gefunden und wollte fragen, ob Sie eine Lösung für Ihr Problem erhalten haben, da ich mich in genau derselben Situation befinde (Unterlassungsverpflichtung abgeschickt per Einschreiben und trotzdem Zahlungsaufforderung von Lektio in Höhe von 220,27 €….) Vielen Dank, falls Sie mir Ihre Erfahrung und weiteres Vorgehen mitteilen können.
      Mit freundlichen Grüßen

  10. Daniel says: 30. März 2021 at 15:16

    Hallo, ich hätte da eine spezielle Frage:
    Handelt es sich bei derartigen Forderungen denn um ein Problem des Verkehrsrechts oder des Zivilrechts bzw. welche Rechtsschutzversicherung wäre hier für die Übernahme der Kosten notwendig bzw. zuständig?

    Vielen Dank.

  11. luigi says: 1. März 2021 at 19:41

    Hallo ich habe auch eine schreben von PARC&COLLECT bekommen über 141,40 EURO
    ich habe es überwissen doch das geld sind wieder auf meine konto zürichkt ich haben darauf eine EMAIL an PARC&COLLECT
    Sie haben mir eine neue zahlschein gesendet doch dann habe ich ein bissien in Net gesucht und fande ich eine Beschluss von Bundesgerichthof vonn 2013 das besagt das ledlich die INKASSOFIRMEN durfe 1/3 von die hohe der schtrafen verlangen.
    Die schtrafen betreg nur 50 euro + 13,40euro POST U.TELEKOMMUNIKAZIONKOSTE+10,50 euro HALTERERMITLUNG+67,50.
    EINIGUNGSKOSTEN: Ich habe darauf sofort reagiert und einen Überweissung über 96,50EURO und klar darauf genau wo und wehr das geld bekomt 50Euro ParkPlatz besitzer und 46,50 INKASSO doch sie wurde mir wieder zurich auf meine konto überwiessen Sie wollen das ganze betrag oder sie haben mir wieder mit UNTERLASSUNGKLAGEN Bedrohen
    An der ParkPlazt Besitzer gesendet Unterlassungsklage Mit PRIORITET gesendet über die Post mit zeugen doch die Brief ist nicht angenommen und zu mir zuricht gesendet.Was passiert jezt? Ist der Brief gultig obwoll der ParkPlazt Besitzer sie nicht angenommen hat?

  12. Sync says: 19. Februar 2021 at 15:07

    Hallo,
    Ich habe am 17.02.2021 ein Schreiben von Park&Collect bekommen.
    Ich habe am 21.01.2021 um 16:05 Uhr auf einer Privatenparkplatz geparkt.
    Das stimmt auch aber dort war das Parkplatz nicht markiert. Außerdem soll der Privatparkplatz besitzer mich fotografiert haben was ich nicht sehen konnte weil ich im Auto Fahrbereit saß und in der Umbegung war niemand zuu sehen.
    die gebühr setzt sich wie folgt zusammen: Erhöhtes Parkentgelt von 50 € Halterermittlungskosten Amt von 10,40€ Einigungskosten analog von 67,50 und pauschale für Post und TElekommunikation von 13.50€. 141.40 € insgesamt und dieser Betrag ist völlig unverschämt übertrieben !.
    Frist bis zum 03.03.21 Bitte helfen Sie mir.

    1. Studi says: 18. Januar 2022 at 18:33

      Hallo, was haben sie da getan und hat das was gebracht? LG

  13. Jonas Frank says: 7. Februar 2021 at 14:39

    Strafzettel von einem Inkassobüro?
    Ich soll wiederrechtlich auf einem Parkplatz geparkt haben. Ich habe ein schreiben von einem Inkassounternehmen namens Park&Collect bekommen in dem ich aufgefordert werde 150 Euro zu zahlen. Kosten für Halterermittlung, Kommunikation, Einigungskosten und Einigungskosten analog Nr. 1000 VV RVG §4 Abs. 5 RDGEG . Ich habe folgende Fragen:

    Wie hoch stehen die Chancen dass das Inkassounternehmen nicht Recht bekommt durch folgende Eigenschaften der Situation:

    Der Parkplatz war ein öffentlicher Kundenparkplatz (kann ein Inkassounternehmen dann überhaupt handeln?)

    Das Fahrzeug ist auf alle Personen über 18 Jahren zugelassen (der Halter haftet ja nicht oder? Verfolgung vielleicht gar nicht möglich?)

    Die 2. Frage wäre folgende:

    Da ich dafür belangt werden soll wiederrechtlich auf einem Kundenparkplatzt geparkt zu haben dann werde ich ja von einem Unternehmen belangt dass Park und Collect beauftragt hat. Also ich stand auf einem Kundenparkplatzt, dann ist das doch Unternehmenssache. In einem solchen Fall sind von mir doch keine Inkassokosten an Park und Collect zu zahlen. Ich wurde aber für eine außergerichtliche Einigung dazu aufgefordert Einigungskosten analog Nr. 1000 VV RVG §4 Abs. 5 RDGEG (also Inkassokosten) zu zahlen, neben Kosten des Tickets seiten des Besitzers und Kosten für Kommunikation und Halterfeststellung.

    Da ich also auf einem Kundenparkplatzt stand frage ich mich ob ich die Inkassokosten zahlen muss. Oder muss das in diesem Falle zuerst das Unternehmen zahlen und dann von mir extra noch einmal verlangen?

    Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit und Zeit. Schon einmal vielen Dank für ihre Antworten.

  14. Oliver says: 11. Dezember 2020 at 21:05

    Auch ich habe ein Schreiben der EFA Euro Accounting GmbH erhalten und soll nun 144,09 Euro bezahlen wegen Besitzstörung und Wiederholungsgefahr nach Parken Düsseldorfer Str. 89, Schreckenberg. Leverkusen. Wie Vorredner gesagt sind dort mehrere Geschäfte. Angeblich hätte man alles gefilmt. Was soll man hier tun hat wer Erfahrungen ob nun zahlen soll oder nicht.
    Bitte um schnelle Hilfe. Frist 23.12.

  15. JOKO says: 10. Dezember 2020 at 15:06

    Guten Tag,
    ich habe von Park & Collect wegen einer Besitzstörung bei der Marina Zollhafen GmbH ein außergerichtliches Vergleichsangebot in Höhe von 111,40€ erhalten.
    Darauf hin habe ich eine Unterlassungspferpflichtung per Einschreiben abgegeben. Das Einschreiben kam zurück mit dem Vermerk „nicht abgeholt“. Fast zeitgleich kam ein Schreiben der Lectio Rechtsanwalts GmbH, sie sei in dieser Sache beauftragt die rechtlichen Interessen der Marina Zollhafen GmbH zu vertreten. Im Schreiben wird aufgefordert einen Gesamtbetrag von 143,84 € zu überweisen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Da ich nicht im Rechtsschutz bin und weitere Kosten vermeiden wollte habe ich überwiesen :( .

    Das war Anfang September. Heute am 09.12 habe ich ein Schreiben der Schuldner.NRW / Euro Collect GmBH / EFA Euro Accounting GmbH erhalten mit Zahlungsaufforderung der Firma Park Collect Europe Limmited über den Betrag 83,20€ . Das Schreiben ist rückdatiert auf 04.12 und fordert auf bis 14.12 zu zahlen!
    Ich glaube ich brauche Hilfe!

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 11. Dezember 2020 at 12:30

      Guten Tag, gerne können Sie uns die Schreiben per Mail zusenden. Wir schauen uns das an und melden uns bei Ihnen.

    2. Tim says: 5. März 2021 at 16:19

      Hey,
      ich habe zufällig exact das gleiche Problem wie du. Ebefalls zuerst Marina Zollhafen, dann jetzt die Schuldner.nrw Geschichte. Wie ist denn die Story bei dir weitergegangen. Für die erste Zahlung hat mir ein Polizist geraten zu zahlen. Da damit die Sache erledigt ist verstehe ich die zweite Zahlungsaufforderung nicht und werde sie auch erstmal nicht bezahlen.

    3. Claus says: 6. Februar 2022 at 20:56

      Hallo Joko,
      können Sie mich bitte mal kontaktieren. Ich habe einen ähnlichen Fall Marina in Mainz.
      Danke und Gruss,
      Claus

  16. Natalia says: 4. Dezember 2020 at 11:03

    Sehr geehrter Herr Schuh,
    Ich hab das gleiche Problem. Am 22.10.2020 kam das erste Schreiben von Park&Collect (EFA Euro Accounting) mit einem Vergleichsangebot in Höhe von 111.40€ und dann kam das zweite am 02.12.2020 von Lectio mit einer Honorarrechnung in Höhe von 143.84€. Die Frist ist bis 13.12.2020.
    Ich brauche auch Ihre Hilfe, um dieses Problem zu lösen! Ich habe schon alle Schreiben am 02.12.2020 an Ihre Mail gesendet. Bitte um Ihr Verständnis.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Natalia

  17. Sadaf Ghafur says: 28. November 2020 at 13:22

    Hallo,
    Ich bitte auch um Hilfe habe von der Firma auch einen Brief erhalten ca 140€ Strafe soll ich zahlen weil ich auf einem privaten Parkplatz geparkt habe… brauche Hilfe.

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 30. November 2020 at 19:45

      Hallo, bitte senden Sie uns das Schreiben per Mail an fragen@recht-hilfreich.de
      Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter https://www.recht-hilfreich.de/kontakt

  18. PW says: 16. November 2020 at 18:10

    Wenn sich alle an Regeln halten würden, bräuchte man Firmen wie Parkcollect gar nicht.
    Wenn man allerdings Personen, die sich nicht scheuen private Parkplätze unberechtigt zu benutzen, auch noch unterstützt ist das der falsche Weg.
    Die Besitzer der Parkplätze haben i. d. R. für diese bezahlt. Warum sollten Falschparker nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
    Bei privaten Parkplätzen werden weder Ordnungsamt noch Polizei tätig. Wenn ich mir einen Anwalt nehmen muss um mein Recht durchzusetzen kostet mir dieser auch Geld; dieses möchte ich mir von dem Falschparker auch gerne zurückholen.

    1. Andre says: 20. November 2020 at 01:39

      Sie könnten aber auch einfach die Person, die Sie durch die Halterermittlung erfragt haben kontaktieren und sich ohne Anwalt einigen.
      150 Euro für das Falschparken sind meines Ermessens nach überzogen. Zumal nur ein geringer Teil dem Besitzer/Eigentümer zugeht.
      Ziemlich Asozial immer gleich zu einem Anwalt zu rennen.

      1. PW says: 24. November 2020 at 18:30

        Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass notorische Falschparker nett mit sich reden lassen und freiwillig etwas zahlen. Die sind ja zu geizig einen kostenpflichtigen Parkplatz aufzusuchen und vermutlich auch zu faul ein par Schritte mehr zu machen. Wenn ich zum Anwalt gehe bekomme ich von dem i.d.R. gar nichts erstattet; will ich auch gar nicht. Ich möchte nur meinen eigenen Parkplatz benutzen können wann ich will. Asozial sind sicher eher die Regelbrecher mit ihrem verqueren Rechtsverständnis.
        Aufgrund der Datenschutzvorschriften bekommt man als Privatperson in Deutschland wohl kaum die Halteradresse mitgeteilt – nur weil man denjenigen mal freundlich ansprechen möchte. Die Ansicht scheint ein wenig Weltfremd.

      2. PW says: 24. November 2020 at 18:48

        Übrigens, ich habe die Firma Parkcollect noch nie beauftragt. Ich bin nur immer wieder überrascht wie leichtfertig manche Menschen mit dem Eigentum oder Besitz anderer umgehen; auch wenn es nur ein Parkplatz ist. Ist das in Ihren Augen sozial? Gehören Sie auch zu den rücksichtslosen Parkern die fremdes Eigentum unberechtigt nutzen? Die Frage, ob jemand asozial ist, der sich ggf. einen Anwalt nimmt um sein Recht zu bekommen oder derjenige der Eigentum und Besitz anderer nicht achtet, wird sicherlich von der Mehrheit realistischer beurteilt als von Ihnen Andre.

      3. Peter Margott says: 8. Dezember 2020 at 13:26

        Sie wolen auch nur Geld verdienen Herr Anwalt! Alles Masche…

        Ich möchte jedoch wenn ich am Morgen ins Büro fahre, auf meinem Parkplatz, für den ich jeden Monat bezahle, parken.

  19. Simona says: 26. Oktober 2020 at 11:30

    Auch ich habe ein Schreiben von Park & Collect erhalten.
    Das Heck meines Wagens stand ca 50-80 cm über dem abgesenkten Bordstein einer Einfahrt welche zu einem Garagentor führt. Nichts deutet dort auf einen ‚Privatparkplatz‘ hin, ausser neben dem Garagentor an einer Eingangstür hängt in Verkehrsübliches Halteverbotschild mit dem Satz wiederrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
    Auch sind mir nicht 40 Euro sondern 50 Euro ‚Schadensersatz‘ berechnet.
    Wo genau sollte ich denn die Unterlassungserklärung hin schicken? Zu dem Absender des Briefes, oder zu dem Kläger?
    Da ist es sicher nicht einfach eine Anschrift zu ermitteln.
    Würde mich über einen, oder zwei handfeste Tips freuen.
    Vielen Dank!

  20. Najib says: 14. Oktober 2020 at 19:20

    Guten Tag,

    ich habe im August mein Auto auf einem scheinbar privaten Parkplatz abgestellt. Mit scheinbar meine ich: Die Nutzung der als Privat gekennzeichneten Parkplätze ist von Alnatura während des Einkaufs erlaubt. So hat man mir zumindest von Alnatura gesagt (inzwischen schriftlich in Form einer EMail). Trotzdem hab ich von Park Collect (EFA Euro Acconting GmbH) eine Abmahnung von 124.09 € im Auftrag eines mir unbekannten Mandants (scheinbar der Besitzer/Mieter des Parkplatz). Daraufhin hab ich mit meiner telefonischen Rechtsberatung gesprochen, die mir geraten hatte eine Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis anzubieten. Park Collect hat mir darauf hin die Beweisfotos geschickt. Eine Woche später kam ein Brief vom Rechtsanwalt Lectio mit einer Unterlassungserklärung und einer Rechnung von 143,84 €. Die Frist ist jetzt auf Ende Oktober gelegt.

    Da Sie ein Experte in Sachen Park Collect sind, meine Fragen an Sie.
    Reicht die Aussage, dass mir das Parken durch Dritte (Alnatura) erlaubt wurde, um aus dieser Sache ohne Kosten rauszukommen ? Wie gehe ich mit der Rechnung Park Collect / Rechtsanwalt um ?

    Vielen Dank

    Najib

  21. D.B says: 21. August 2020 at 14:19

    Guten Tag ,
    Wir haben ein Schreiben erhalten von der Claim GmbH wegen angeblicher Besitzstörung und Parken in der Einfahrt und eine Forderung von 101 Euro. Wir hätten nur eine Frist von 2 Tagen und die angebliche Vollmacht von dem Mandanten wurde schon Ende Mai ausgestellt. Können sie uns helfen ob dies rechtmäßig ist, da mein Mann. Dort nicht geparkt hat. Bekommt man wenn man falsch parkt Nicht eigentlich Post von der Polizei oder dem Ordnungsamt bzw, ein knöllchen?

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 23. August 2020 at 15:03

      Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte senden Sie uns das Schreiben einfach per Mail an fragen@recht-hilfreich.de zu. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen mit dem weiteren Vorgehen.

    2. MH says: 1. September 2020 at 22:57

      Guten Tag D.B,

      Ich hatte heute auch so ein fragwürdiges Schreiben von Claim im Briefkasten. Bei mir ist allerdings die Zahlungsfrist nach eintreffen schon abgelaufen und die Umsatzsteuer ist auch noch auf 19% ausgewiesen. Der Verstoß soll vor über vier Monaten gewesen sein. Konnte Ihnen hier geholfen werden ?

      Mit freundlichen Grüßen

    3. Maxi says: 16. Oktober 2020 at 22:33

      Hallo,
      Mir ist es auch passiert komischer Weise auch Ende Mai ausgestellt und Ende Mai vom Mandant unterschrieben?
      Komisch irgendwo
      Was steht als Name bei Ihnen beim Mandant bei mir ein Herr Reith

    4. N. Moeller says: 11. November 2020 at 18:09

      Hallo,
      ich habe auch so ein Schreiben von der CLAIM erhalten. Meinen Widerspruch ignorieren die und schicken mir eine letzte Mahnung.
      Wie sind Sie verfahren mit der Forderung?
      Mit freundlichen GRüßen
      N.M.

    5. Eva Welsch says: 23. November 2020 at 12:29

      Hallo, mir ist nun exakt dasselbe passiert… Können sie mir erzählen wie sie vorgegangen sind und wie es geendet hat?

  22. Franziska Gebels says: 18. Juni 2020 at 13:19

    Hallo, auch ich hatte am 19.03.2020 auf dem Parkplatz der Firma Schreckenberg, Düsseldorfer Str. 89, Leverkusen mein Auto geparkt. Darauf bekam ich am 26.05.2020 ein Schreiben von einer Rechtsanwaltskanzlei mit einer Unterlassungsverpflichtserklärung und eine Aufforderung einen Betrag von 147,56 € zu überweisen. Der Betrag ist zwar total überhöht, aber nachdem ich mich erkundigt habe ist diese Firma im Recht, weil es ein privater Parkplatz ist. Also habe ich überwiesen und dachte damit ist die Sache erledigt. Es wurde mir auch von der Rechtsanwaltskanzlei so bestätigt das jetzt keine weitere Forderung mehr kommt. Danach kam am 15.06.2020 ein weiteres Schreiben von dem Inkassodienst. NRW mit einer Forderung von 83,20€ zu überweisen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer Halterabfrage meines Fahrzeuges 10,80€+ 10,–€ Mahnauslagen +Inkassovergütung 52,00€ + Auslagen 10,40€. Ich habe auch keine Ahnung warum ich Mahnkosten bezahlen soll, wenn ich über die Halterermittlung nie eine Rechnung bekommen habe. Auch hier ist der Betrag überhöht. Man behauptet ich hätte eine Rechnung per mail bekommen, habe nie eine mail Adresse angegeben. Man kann mir auch keine mail-Adresse nennen, an die man die Rechnung geschickt hat. Auch per Post wie behauptet wird habe ich nichts bekommen. Ich hoffe, die Angelegenheit ist jetzt erledigt.

    1. Rayan says: 14. Juli 2020 at 17:32

      Ich hab genau dasselbe Schreiben erhalten, kannst du mir erzählen wie du vorgegangen bist? Das wäre sehr Hilfreich da ich nicht weiss wie ich damit umzugehen habe. Im vorraus schonmal danke.
      Lg Rayan

  23. Vonnek says: 4. Juni 2020 at 12:25

    Hallo,

    auch ich habe mittlerweile von ParkCollect und von Lectio entsprechende Schreiben bekommen. Auch bei mir handelt es sich um einen größeren Privatparkplatz für Wohnung und Gewerbe. Ich selber parke ab und an dort auf ausgeschilderten Parkplätzen für einen Drogeriemarkt.
    Nun gibt es ein Foto (ja, ich habe es tatsächlich bekommen) auf dem man folgendes sehen kann. Mein Fahrzeug rückwarts in einer Parklücke. Rechts daneben und am Heck sieht man noch Bordstein von den Abgrenzungen und weiter nichts. Sollte es sich um einen Parkplatz der Drogerie handeln, ist auf dem Bild nicht einmal das Schild zu sehen, dass es sich eben um genau diesen Parkplatz handelt (das steht mit einem gewissen Abstand hinter der Lücke auf einer kleinen Grünfläche). Sollt es sich um einen Parkplatz daneben handeln (wo ich persönlich mein Fahrzeug aber niemals abgestellt habe), geht von diesen Parkplätzen nicht mal draus hervor, dass es vermietete Plätze sind, da dort keine Kennzeichnung ist und der Absperrbalken (ist bei jedem einzelnen Parkplatz vorhanden) dauerhaft unten liegt.

    Interessanterweise habe ich den Melder ausfindig machen können (Google sei dank) , so dass ich ihm mit Zeugin ein Schreiben in den Briefkasten geworfen habe, dass ich die Schuld zwar nicht anerkenne, aber verbindlich zusage, dass von meiner Seite her g ganz gewiss keine Wiederholungsgefahr bestünde. Parallel habe ich ParkCollect hiervon unterrichtet.

    Ich habe Fotos angefordert, die etwas beweislastiger sind, als dieses eine, was überhaupt nichts aussagt, außer, dass mein Fahrzeug irgendwo stand. Ferner habe ich darum gebeten, dass bitte geprüft wird, ob der Mandant tatsächlich Besitzer dieses Parkplatzes ist, da der Mandant bei dem Drogeriemarkt unbekannt ist und die anderen Plätze habe ich ja nie genutzt.
    Hierzu befinde ich mich noch in der Warteposition.

    Bei jeder Mail habe ich mit angegeben, dass die Forderung für mich erledigt ist, da keine einschlägigen Beweise hergereicht werden können. Weder aussagekräftige Fotos, noch ein Besitzanspruch des Melders.
    Außerdem habe ich jedes Mal geschrieben, dass Sie alles weitere doch bitte mit Ihrem Mandanten klären.

    Uns allen wünsche ich viel Erfolg gegen diese * :-)

  24. Gerald Höns says: 18. Mai 2020 at 12:29

    Das mit dem Falschparkerunwesen nimmt Überhand. Falschparker nehmen die 20,- Euro lächelnd in Kauf, so die Polizei sich der Sache überhaupt annimmt. Die Firma Park-Collect ist ein Segen für alle, welche unter frechen Falschparkern zu leiden haben. Seit ich Park-Collect nutze, hat sich das herumgesprochen, dass das Falschparken vor meiner Garage teuer ist. Die Anzahl der Falschparker ist gefühlt um über 80% zurückgegangen. Die üblichen Falschparker haben ganz von ihrer Unsitte Abstand genommen. Park-Collect ist DIE Erlösung für alle Parkplatz und Garagenbesitzer, welche früher immer wieder zugeparkt wurden. Ich kann nicht verstehen, dass sich manche so aufregen, und die Falschparker auch noch in Schutz nehmen.

    1. Böpple Bernd says: 30. November 2020 at 12:04

      Im Prinzip gebe ich ihnen recht. Ich hatte jedoch ca. 6 Minuten auf einem fast leerem Schotter-Firmenparkplatz, im Industriegebiet geparkt. Der Inhaber schreibt, dass er Park& Collect
      beauftragt hat, da er jeden Tag 100 Falschparker registriert – mit genauer Anfahrts- und
      Abfahrtszeit!!! Für die 6 Minuten will er 50,–€. Warum stellt er nicht an der Zufahrt ein eindeutiges Schild auf oder eine Schranke. Der Grund dürfte das leicht verdiente Geld sein.
      Rechnet man dies hoch, so ergeben sich 150.000,– € / Monat.
      ob er dies mit seinem Fitnessstudio auch verdienen würde?
      Reines Abzockermodell.

  25. Gröger says: 9. Mai 2020 at 20:46

    Guten Tag

    ich habe ein ein Schreiben von Park Collect Monheim am Rhein bekommen.
    Ich hatte am 2.4 am einem Kundenparkplatz geparkt. Es gibt hier das Dänische Bettenlager, ein Elektrofachmarkt, eine Bäckerei und im ersten OG ein Küchenspezialist. Das Bettenlager als auch der Elektromarkt hatten wegen Corona Verordnung geschlossen. Der Parkplatz war leer !!
    Ich habe mich dort mit meiner Frau getroffen, welche in der nähe Arbeitet ( sie kam zu Fuss )
    Sie ist Stammkundin in der Bäckerei.
    Wir holten uns dort etwas zu essen und entfernten uns die geforderten 50m von der Bäckerei, was ja zZ so getan werden muss.
    Dies wurde von dem Küchenspezialist beobachtet und die machten dann direkt ein Foto ( Haben wir jedoch nicht bekommen ) und fordern hetzt 146,79 Euro da wir wiederrechtlich dort geparkt haben sollen ! Paragraph 868 BGB
    Ich finde das Abzocke, wir mussten ja das Gelände zum Verzehr Verlassen !
    Die Bäckerei Bestätigte uns da die vom Küchenspezialist nur auf solche Fälle warten

    1. Martin Reisig says: 10. Mai 2020 at 20:16

      Gleiches ist auch uns auf gleichem Parkplatz Küchenstudio Schreckenberg an der Düsseldorfer Str. 89, 51379 Leverkusen – aber vor Corona – passiert. Die Kosten sind nach dem hin und her Schriftverkehr auf 83,20 € gesunken. Unterlassungserklärung ist auch nicht mehr gefordert. Typisch ist das auf Aufklärung was mit Falschparken gemeint ist bis heute keine Information von denen gekommen ist. Auch kein Beweisfoto wurde nicht gesandt. Auf die Aufforderung welche Daten über uns gespeichert wurden und ob dort Video oder Bilddokumentation gemacht wird, keine Information. Immer nur die üblichen Formschreiben mit haltlosen Drohungen.
      Grundsätzlich ist das ja in Ordnung das dort nur Kundenparkplätze genutzt werden sollen, aber dann müssen die auch schreiben was den Parkverstoß ausmacht. Denn dieses ist dort für den Kunden nicht schlüssig, es kann auch das Parken auf zwei Parkplätzen gemeint sein. Oder wie auf den anderen Parkplätzen in Opladen das zu lange Parken ohne Parkscheibe.

      Interessant wäre zu wissen wie oft ein Inkassounternehmen das Recht hat Personen anzuschreiben, wenn diese eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit wünschen. Das mal hier als Frage.

  26. Tobias says: 5. Mai 2020 at 09:58

    Guten Morgen, ich habe ein Schreiben von einer Claim Rechtsanwalts GmbH bekommen. Geht um eine Besitzstörung wegen Parkverstoß. Kommt aber nicht von Park&Collect. Können Sie da auch helfen?

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 8. Mai 2020 at 09:18

      Guten Tag, bitte senden Sie uns das Schreiben zu. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

      1. dej says: 3. November 2020 at 19:12

        haloo hab ich auch eine brief von park collect gekright was must ich machen weider

    2. Stephanie says: 13. August 2020 at 18:30

      Solch ein Schreiben haben wir auch bekommen? Wie haben Sie reagiert

    3. Db says: 1. September 2020 at 14:03

      Hallo Tobias,
      Dürfte ich fragen was bei Ihnen raus kam ? War es unsoriös und ein fake schreiben?
      Habe nämlich auch ein schreiben erhalten und jetzt kam auch ein weiteres schreiben. Bin leicht überfordert..ich habe nicht in einer Einfahrt geparkt.

  27. Tobias K. says: 30. April 2020 at 10:57

    Es ist eine absolute Unverschämtheit den Leuten indirekt auch noch Rückenwind zu geben weiterhin illegal auf privaten Parkplätzen zu parken da man ja nichts zu befürchten habe. Ich bin schwer behindert mit einem GdB von 80 Und muss regelmäßig circa 1 bis 2 km entfernt parken da mein privater Stellplatz zugeparkt ist. Aufgrund meiner Gehbehinderung muss ich dann die Strecke mit Taxi zurücklegen ich finde es durchaus berechtigt Schadensersatz für die Taxikosten zu fordern über die App.

    1. Claus says: 26. Juni 2020 at 13:14

      Wenn das dein Privater Parkplatz ist kannst du doch die Polizei holen und abschleppen lassen, die werden da sicher nicht nein sagen wenn du gehbehindert bist.

      1. E. Welsch says: 23. November 2020 at 12:36

        Guten Morgen, ich würde mich auch sehr über Informationen oder hilfe freuen.. ich habe ein Schreiben von einer Claim Rechtsanwalts GmbH bekommen. Es geht um eine Besitzstörung wegen Parkverstoß, da ich auf der gegenüberliegenden Seite einer Einfahrt geparkt hatte mit Aufforderung den Betrag von 101€ dem RA zukommen zu lassen..

        1. G. says: 3. Mai 2021 at 21:55

          Guten Abend, der Sohn meines Freundes hat das teure Auto seines Vaters ohne sein Wissen illegal geparkt und die Anwälte von Claim Rechtsanwalts GmbH waren insgesamt sehr ehrlich im Vergleich zu einer seltsamen Anwalt-Firma, mit der ich zu tun hatte ,weil ich versehentlich auf einem privaten Parkplatz parkte.

    2. Khalil says: 28. August 2020 at 09:37

      An Ihre stelle würde ich einen Schild von Privat Parkplatz hängen. Manche Freiflächen sind nicht markiert und daher dienen als eine Falle.

    3. Patric says: 31. Mai 2021 at 14:19

      Niemand wird Ihnen das Recht absprechen, Schadenersatz für einen tatsächlich entstandenen Schaden zu verlangen. Wer aber z.B. mitten in der Nacht auf einem für Kunden/Patienten reservierten Platz parkt, verursacht nun mal keinen Schaden. Warum sollte er den nicht eingetretenen Schaden also ersetzen? Bedenklich finde ich so oder so, dass Sie es als Unverschämtheit empfinden, dass sich ein Anwalt herausnimmt, Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen. Fänden Sie es auch unverschämt, wenn Ihnen ein Anwalt zu Ihrem Recht verhülfe?

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