In einem aktuellen Urteil bestätigt das Amtsgericht Wittenberg unsere Rechtsauffassung, dass der Besitzer eines Parkplatzes Nutzer kostenpflichtig abmahnen darf, die unberechtigt seinen Parkplatz benutzen oder blockieren. Dabei ist das Abmahnen einfacher und effektiver als das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Die Kosten gehen nämlich allein zu Lasten des Falschparkers und Sie haben keine Arbeit, die Abschleppkosten…
Was tun, wenn der eigene und private Parkplatz ständig unbefugt von Dritten benutzt wird? Die Behörden helfen hier nicht. Denn Polizei und Ordnungsamt sind nur zuständig, wenn der Falschparker im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs parkt. Auch Abschleppen ist nicht die optimale Lösung. Denn: Für die Abschleppkosten müssen Sie zunächst selbst aufkommen. Meist zahlen die abgeschleppten…