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Aktuelles

KI-Nacktbilder verbreitet: Nebenklagevertretung bei Stalking

Ein Kollege ärgert sich über eine Kollegin. Er verwendet ein vorhandenes Foto, lässt daraus mithilfe künstlicher Intelligenz ein scheinbar echtes Nacktbild erstellen und veröffentlicht dieses mehrfach in sozialen Netzwerken und auf Webseiten. Was wie ein digitaler „Racheakt“ beginnt, kann eine massive Verletzung der Intimsphäre sein – und unter bestimmten Voraussetzungen den Straftatbestand der Nachstellung, also des Stalkings, erfüllen. In einem hier bekannt gewordenen Fall aus Frankfurt am Main wurde ein Täter zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung (über zwei Jahre) verurteilt.

Kurz gesagt: Das wiederholte Verbreiten eines erkennbar auf eine bestimmte Person bezogenen KI-Nacktbildes kann als Cyberstalking nach § 238 Abs. 1 Nr. 6 StGB verfolgt werden. Wird wegen Nachstellung Anklage erhoben, darf sich die betroffene Person grundsätzlich als Nebenklägerin anschließen und ihre Rechte mit anwaltlicher Unterstützung aktiv im Strafverfahren wahrnehmen.

Sie sind von einem KI-Nacktbild oder Cyberstalking betroffen? Sichern Sie zunächst die digitalen Beweise und lassen Sie anschließend kurzfristig prüfen, welche strafrechtlichen, zivilrechtlichen und arbeitsrechtlichen Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind. Wir von elixir rechtsanwälte unterstützen Betroffene bei Strafanzeige, Akteneinsicht, Löschung, Unterlassung und Nebenklage. Tel.: (0 69) 95 92 91 90 – Mail: fragen@recht-hilfreich.de

Der Beispielsfall

Der Ausgangspunkt ist ein Konflikt am Arbeitsplatz. Ein Kollege besitzt ein Foto seiner Kollegin. Aus Ärger lässt er mit einem KI-Programm eine manipulierte Darstellung herstellen, auf der die Kollegin nackt zu sehen scheint. Anschließend lädt er das Bild nicht nur einmal, sondern wiederholt über verschiedene Social-Media-Accounts und Webseiten hoch.

Dabei geht es nicht um ein echtes Nacktfoto. Gerade darin liegt aber die besondere Form der Verletzung: Das manipulierte Bild erweckt den Eindruck, die dargestellte Person habe sich tatsächlich nackt fotografieren lassen. Für Außenstehende kann die Fälschung echt wirken; für die Betroffene kann sie berufliche, soziale und psychische Folgen auslösen.

Ob Stalking und weitere Straftaten im konkreten Einzelfall nachweisbar sind, hängt insbesondere von Anzahl, Zeitraum, Reichweite, Begleittexten, Erkennbarkeit, Tätervorsatz und den Auswirkungen beziehungsweise der objektiven Eignung zur Beeinträchtigung der Lebensgestaltung ab.

Ist das bereits Stalking?

Der juristische Begriff lautet Nachstellung. Nach § 238 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer einer anderen Person unbefugt wiederholt in einer Weise nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Das Gesetz nennt ausdrücklich das wiederholte Verbreiten oder öffentliche Zugänglichmachen einer Abbildung der betroffenen Person. Damit kann Cyberstalking auch ohne Auflauern vor der Wohnung, ständige Anrufe oder unmittelbare Kontaktversuche vorliegen. Ein hinreichend erkennbares KI-Bild dürfte unter § 238 Abs. 1 Nr. 6 StGB fallen – eine abschließende höchstrichterliche Klärung speziell für sexualisierte Deepfakes liegt jedoch bislang noch nicht gesichert vor.

Für den Beispielsfall sind vor allem vier Punkte entscheidend:

  • Wiederholung: Mehrere Uploads können das Merkmal „wiederholt“ erfüllen. Eine einzige Veröffentlichung genügt für § 238 Abs. 1 StGB grundsätzlich nicht.

  • Erkennbarkeit: Das KI-Bild muss der Kollegin zugeordnet werden können, etwa durch Gesicht, Namen, Account, Begleittext oder den Veröffentlichungskontext.

  • Unbefugtheit: Eine Einwilligung in die Nutzung des Ausgangsfotos ist nicht automatisch eine Einwilligung in die Herstellung und Verbreitung einer sexualisierten Fälschung.

  • Beeinträchtigungseignung: Die Handlungen müssen objektiv geeignet sein, die Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Bei scheinbar echten Nacktbildern können insbesondere Angst vor weiteren Uploads, Rückzug aus sozialen Netzwerken, Konflikte am Arbeitsplatz und Kontrollverlust über die eigene Außendarstellung relevant sein.

Der Grundtatbestand der Nachstellung sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. § 238 Abs. 2 StGB erhöht den Strafrahmen in besonders schweren Fällen auf drei Monate bis zu fünf Jahre, etwa wenn die Tat eine Gesundheitsschädigung verursacht oder aus einer Vielzahl von Handlungen über mindestens sechs Monate besteht.

Welche Delikte kommen hinzu?

Die strafrechtliche Einordnung eines KI-Nacktbildes ist komplex. Neben § 238 StGB kommen je nach Gestaltung und Verbreitungsweise insbesondere das Recht am eigenen Bild sowie Ehrschutzdelikte in Betracht; zivilrechtliche und arbeitsrechtliche Ansprüche können parallel bestehen.

Mögliche Einordnung Bedeutung im Beispielsfall Rechtliche Unsicherheit
Nachstellung, § 238 Abs. 1 Nr. 6 StGB Wiederholtes Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Abbildung kann Cyberstalking sein, wenn die Tat zur nicht unerheblichen Beeinträchtigung der Lebensgestaltung geeignet ist. Ob sämtliche Voraussetzungen vorliegen, ist stets einzelfallabhängig.
Recht am eigenen Bild, §§ 22, 33 KunstUrhG Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden; ein vorsätzlicher Verstoß kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Bei KI-Bildern kommt es besonders auf die Erkennbarkeit und den Eindruck an, eine konkrete Person sei dargestellt.
Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung, §§ 185–187 StGB Ein sexualisiertes Fake kann je nach Aussagegehalt eine ehrverletzende Missachtung oder eine unwahre, rufschädigende Tatsachenbehauptung vermitteln. Die Abgrenzung zwischen Werturteil, Tatsachenbehauptung und bloßer Bilddarstellung hängt vom Kontext ab.
§ 201a StGB Die Vorschrift erfasst unter anderem das Zugänglichmachen einer Bildaufnahme, die geeignet ist, das Ansehen erheblich zu schädigen. Bei vollständig synthetischen Darstellungen ist die Anwendung problematisch: Der BGH versteht „Bildaufnahme“ als Reproduktion eines realen Geschehens; Computeranimationen fallen danach nicht darunter.
§ 184k StGB Die geltende Vorschrift schützt den Intimbereich vor bestimmten unbefugten Bildaufnahmen. Der derzeitige Wortlaut erfasst sexualisierte KI-Fälschungen nicht zweifelsfrei. Reformvorhaben liegen vor, waren nach dem verifizierten Stand dieser Ausarbeitung aber noch nicht als geltendes Recht ausweisbar.

Entscheidend ist daher, nicht nur „Anzeige wegen Deepfake“ zu erstatten. Eine rechtlich strukturierte Sachverhaltsdarstellung sollte sämtliche Uploads, Accounts, Begleittexte, Verlinkungen, Reaktionen Dritter und Auswirkungen dokumentieren und die in Betracht kommenden Tatbestände differenziert ansprechen. Wir helfen beim rechtlich korrekten Erstellen der Strafanzeige. Gleichzeitig unterstützen und betreuen wir dann im weiteren Verfahren die Nebenklage.

Warum ist die Nebenklage wichtig?

Die Staatsanwaltschaft vertritt das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Sie ist nicht die persönliche Rechtsvertretung des Opfers. Das übernehmen wir als Ihre Nebenklagevertreter. Die Nebenklage gibt der verletzten Person eine eigene aktive Stellung im gerichtlichen Strafverfahren.

Wer durch eine rechtswidrige Nachstellung nach § 238 StGB verletzt wurde, ist nach § 395 Abs. 1 Nr. 4 StPO grundsätzlich nebenklageberechtigt. Der Anschluss setzt eine erhobene öffentliche Klage oder einen Antrag im Sicherungsverfahren voraus; er kann aber in jeder Lage des Verfahrens erklärt werden.

Als Nebenklägerin darf die Betroffene auch dann an der gesamten Hauptverhandlung teilnehmen, wenn sie später selbst als Zeugin aussagen soll. Sie verfügt unter anderem über Frage-, Beanstandungs- und Beweisantragsrechte, kann Erklärungen abgeben und sich beispielsweise von uns als ihre Rechtsanwälte vertreten lassen.

Eine Nebenklagevertretung kann insbesondere helfen,

  • die wiederholten digitalen Handlungen als Gesamtgeschehen sichtbar zu machen,

  • belastende oder unangemessene Fragen in der Hauptverhandlung rechtlich einzuordnen und gegebenenfalls zu beanstanden,

  • Beweisanträge und Fragen an Angeklagte, Zeugen oder Sachverständige vorzubereiten,

  • die Folgen der Tat geordnet in das Verfahren einzubringen,

  • über Verfahrensstand, Hauptverhandlung und Ausgang informiert zu bleiben und

  • zivilrechtliche Ansprüche gegebenenfalls im Adhäsionsverfahren zu verfolgen.

Vermögensrechtliche Ansprüche, die aus der Straftat entstanden sind, können unter den Voraussetzungen des § 403 StPO bereits im Strafverfahren geltend gemacht werden. Wir empfehlen hier die eigenen Schmerzensgeldansprüche gleich durch einen Adhäsionsantrag geltend zu machen. Das spart Zeit und Kosten.

Was macht der Opferanwalt?

Anwaltliche Opfervertretung beginnt nicht erst im Gerichtssaal. Bereits im Ermittlungsverfahren kann ein Rechtsanwalt die Strafanzeige und erforderliche Strafanträge vorbereiten, Akteneinsicht beantragen, Nachermittlungen anregen und darauf achten, dass die einzelnen Veröffentlichungen nicht isoliert betrachtet werden.

In nebenklagefähigen Fällen muss der anwaltliche Akteneinsichtsantrag kein gesondertes berechtigtes Interesse darlegen. Akteneinsicht kann allerdings eingeschränkt oder zeitweise versagt werden, etwa wenn schutzwürdige Interessen oder der Untersuchungszweck entgegenstehen.

Typischerweise umfasst die Vertretung folgende Bereiche:

  1. Erstbewertung und Gefahrenlage: Prüfung, ob weitere Uploads, Kontaktaufnahmen oder betriebliche Nachteile drohen.

  2. Beweissicherung: Strukturierung der Screenshots, URLs, Accounts, Zeitpunkte, Zeugen und Löschkorrespondenz.

  3. Strafrechtliche Schritte: Strafanzeige, notwendige Strafanträge, Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft sowie Akteneinsicht.

  4. Schnelle Unterbindung: Löschungsaufforderungen, Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung und bei Eilbedürftigkeit Prüfung einer einstweiligen Verfügung.

  5. Nebenklage: Anschlusserklärung, Vorbereitung der Hauptverhandlung und aktive Wahrnehmung der Opferrechte.

  6. Entschädigung: Prüfung von Schadensersatz, Geldentschädigung und Adhäsionsverfahren.

  7. Arbeitsplatz: Abstimmung mit Arbeitgeber, Beschwerdestelle, Betriebsrat oder Personalrat, soweit dies im Interesse der Betroffenen liegt.

Wer bezahlt den Anwalt?

Die Nebenklageberechtigung bedeutet nicht automatisch, dass die Staatskasse in jedem Stalkingfall sofort einen kostenlosen Rechtsanwalt bestellt. Eine Beiordnung nach § 397a Abs. 1 StPO setzt zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen voraus; bei Nachstellung nennt die Vorschrift unter anderem bestimmte schwere Fallgestaltungen und persönliche Schutzbedürftigkeit. Wir werden grundsätzlich nach Zeitaufwand tätig, so dass genau ersichtlich ist, wieviel Zeit aufgewendet wurde. Oft werden die Kosten bereits durch das vielfach höhere Schmerzensgeld abgedeckt. Daneben kommen je nach Vertrag Rechtsschutzversicherung, gewerkschaftlicher Rechtsschutz oder zunächst eine eigene Beauftragung in Betracht. Wird der Angeklagte verurteilt, kann die Kostenentscheidung Auswirkungen auf die notwendigen Auslagen der Nebenklage haben. Eine belastbare Kostenauskunft setzt deshalb eine Prüfung des konkreten Tatvorwurfs, des Verfahrensstands und der persönlichen Voraussetzungen voraus.

Was ist sofort zu tun?

Bei digitalen Veröffentlichungen ist Schnelligkeit wichtig – aber nicht auf Kosten der Beweise. Inhalte können gelöscht, verändert oder unter anderen Accounts erneut hochgeladen werden.

Beweise vollständig sichern

Fertigen Sie Screenshots an, auf denen das KI-Bild beziehungsweise die Einbettung des Bildes, Plattform oder Webseite, Nutzername, Datum, Uhrzeit und Kontext erkennbar sind. Speichern Sie zusätzlich die exakten URLs zum Beitrag und zum Täterprofil. Wir empfehlen eine umfassende und vollständige Dokumentation.

Erstellen Sie für jeden Upload einen eigenen Eintrag in einer Chronologie:

  • Funddatum,
  • mutmaßliches Veröffentlichungsdatum,
  • URL,
  • Account,
  • Plattform,
  • Reichweite,
  • Begleittext,
  • Reaktionen und bereits erfolgte Meldungen.

Bewahren Sie Originaldateien unverändert auf und vermeiden Sie unnötiges Weiterleiten des Bildes.

Strafanzeige und Strafantrag prüfen

Eine gemeinsam mit uns rechtlich vollständig erstattete Strafanzeige informiert die Behörden über den Sachverhalt. Bei bestimmten Delikten ist zusätzlich ein ausdrücklicher Strafantrag erforderlich, den wir dann entsprechend in die Strafanzeige einarbeiten. Das gilt beispielsweise grundsätzlich für § 33 KunstUrhG und für Beleidigungsdelikte.

Die allgemeine Strafantragsfrist beträgt drei Monate und beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Tages, an dem die antragsberechtigte Person Kenntnis von Tat und Täter erlangt. Weil bei wiederholten Uploads mehrere Taten und unterschiedliche Fristläufe in Betracht kommen können, sollte nicht bis zum Fristende gewartet werden.

Löschung und Unterlassung verlangen

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild können Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung begründen. § 823 BGB schützt auch „sonstige Rechte“; § 1004 BGB bildet in entsprechender Anwendung eine zentrale Grundlage für Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche. Bei einem schweren Eingriff in die Intimsphäre kann darüber hinaus eine Geldentschädigung in Betracht kommen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt insbesondere von Schwere, Reichweite, Dauer, Verschulden, Wiederholung, Identifizierbarkeit und fortbestehender Abrufbarkeit ab. Pauschale Versprechen zu einer bestimmten Entschädigungssumme wären daher unseriös. In einem uns bekannt gewordenen Fall wurden sogar 30.000,00 EUR Schmerzensgeld von einem Frankfurter Gericht zugesprochen.

Schutzanordnung erwägen

Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht gerichtliche Schutzanordnungen bei Gewalt, Drohungen und bestimmten Formen wiederholter Nachstellung. Das Gericht kann insbesondere Kontakt- und Näherungsverbote aussprechen; digitale Kontaktaufnahme über soziale Medien kann davon umfasst sein. Ob das wiederholte Hochladen eines KI-Bildes ohne weitere Kontaktaufnahme für eine konkrete Anordnung genügt, muss anhand des vollständigen Geschehens geprüft werden. Bei akuter Bedrohung ist die Polizei unter 110 zu verständigen.

Besonderheiten am Arbeitsplatz

Wenn Täter und Betroffene Kollegen sind, darf die arbeitsrechtliche Ebene nicht übersehen werden. Nach § 3 Abs. 4 AGG kann unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten eine sexuelle Belästigung darstellen, wenn es die Würde der betroffenen Person verletzt; das Gesetz nennt unter anderem unerwünschtes Zeigen oder sichtbares Anbringen pornografischer Darstellungen.

Beschäftigte haben ein Beschwerderecht beim Arbeitgeber. Die Beschwerde muss geprüft und das Ergebnis mitgeteilt werden; der Arbeitgeber muss geeignete und angemessene Schutzmaßnahmen treffen und kann je nach Einzelfall arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung ergreifen.

Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche nach § 15 AGG müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Ob das außerdienstliche Hochladen durch einen Kollegen hinreichend mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängt und welche Ansprüche sich gegen den Kollegen oder Arbeitgeber richten, ist einzelfallabhängig.

Sexualisierte KI-Fälschungen verbinden Strafrecht, Persönlichkeitsrecht, Plattformkommunikation und häufig auch Arbeitsrecht. Unkoordinierte Einzelschritte können Beweise gefährden, Fristen verstreichen lassen oder dazu führen, dass Behörden mehrere Uploads nicht als zusammenhängende Nachstellung erkennen. Lassen Sie deshalb sämtliche Ansprüche, die Ihnen als Betroffene zustehen, von uns prüfen und durchsetzen. Wir helfen Ihnen bei

  • rechtlicher Erstbewertung und Beweissicherung,

  • Strafanzeige und Strafanträgen,

  • Akteneinsicht und Kommunikation mit Ermittlungsbehörden,

  • Löschung, Abmahnung und einstweiligem Rechtsschutz,

  • Anschluss und Vertretung als Nebenklägerin sowie

  • Prüfung von Geldentschädigung und Adhäsionsantrag.


Melden Sie sich gerne frühzeitig und vereinbaren Sie einen vertraulichen Termin,
damit wir rechtzeitig und überlegt handeln können.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Uwe Martens
Telefon: (0 69) 95 92 91 90
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Herzlich

Kanzlei elixir Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Rechtsanwalt Uwe Martens · Frankfurt am Main · Beratung im gesamten Raum Rhein-Main, Rhein-Neckar, Frankfurt am Main, Mainz, Wiesbaden, Darmstadt, Mannheim, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Heidelberg – und bundesweit.

Dieser Text ist KI unterstützt erstellt worden.

 

Häufige Fragen

Kann ein KI-Nacktbild Stalking sein?

Ja. Das wiederholte Verbreiten oder öffentliche Zugänglichmachen einer Abbildung kann Nachstellung nach § 238 Abs. 1 Nr. 6 StGB sein, wenn das Verhalten unbefugt und objektiv geeignet ist, die Lebensgestaltung der betroffenen Person nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Die konkrete Einordnung hängt von sämtlichen Umständen ab.

Muss das Nacktbild echt sein?

Für § 238 Abs. 1 Nr. 6 StGB spricht viel dafür, dass nicht nur echte Fotos erfasst werden. Die Gesetzesbegründung versteht unter „Abbildung“ auch andere Darstellungen wie Zeichnungen. Für andere Vorschriften, insbesondere §§ 201a und 184k StGB, kann es dagegen entscheidend sein, ob eine reale Bildaufnahme oder eine rein synthetische Darstellung vorliegt.

Reicht ein einziger Upload?

Für den Stalkingtatbestand verlangt § 238 Abs. 1 StGB wiederholtes Handeln. Schon ein einzelner Upload kann jedoch andere strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben, insbesondere nach dem Kunsturhebergesetz oder dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Kann ich das Bild sofort löschen lassen?

Gegen Täter und je nach Kenntnisstand auch gegen Plattformen können Löschungs- und Unterlassungsschritte geprüft werden. Vor einer Meldung oder Löschung sollten die Veröffentlichung, URL, Zeitangaben, der Account und der Kontext vollständig gesichert werden.

Kann ich mich als Nebenklägerin anschließen?

Bei einer angeklagten Nachstellung nach § 238 StGB besteht grundsätzlich eine Anschlussbefugnis nach § 395 Abs. 1 Nr. 4 StPO. Bei anderen Delikten kann die Nebenklagefähigkeit abweichen oder von besonderen schweren Tatfolgen abhängen.

Kann ich Schmerzensgeld verlangen?

Bei einer schwerwiegenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann eine Geldentschädigung in Betracht kommen. Daneben sind konkrete Vermögensschäden ersatzfähig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Anspruchsgrund und Höhe müssen individuell geprüft und belegt werden.

Darf ich meinen Arbeitgeber informieren?

Ja. Beschäftigte können sich bei der zuständigen betrieblichen Stelle beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis benachteiligt oder sexuell belästigt fühlen. Der Arbeitgeber muss die Beschwerde prüfen und das Ergebnis mitteilen.

 

Rechtsstand: 28. September 2026. Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die Rechtslage zu KI-generierten sexualisierten Darstellungen befindet sich in Bewegung. Veröffentlichte Gesetzesentwürfe sind nicht mit geltendem Recht gleichzusetzen.

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Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei der elixir Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Vermögensschutz, Familienrecht, Inkasso und Inkasso-Abwehr tätig.

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