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Wie kann man eine schlechte Google-Bewertung löschen?

Eine schlechte Google-Bewertung löschen ist möglich. Was früher eher schwierig war, geht heute in vielen Fällen relativ einfach. Es kommt aber auf die richtige Formulierung an.

Nachdem es zahlreiche Urteile gegen Betreiber von Bewertungsplattformen gab, müssen sich diese inzwischen an feste Regeln halten, wie mit Beanstandungen umzugehen ist. Auch der zunächst vielleicht unnahbar wirkende Konzern Google hält sich inzwischen weitgehend an diese Regeln.

Welche Bewertungen müssen entfernt werden?

  1. Zunächst muss die Bewertung negativ sein. In manchen Fällen wünscht man sich auch die Entfernung einer positiven Bewertung, hier fehlt jedoch das sog. Rechtsschutzbedürfnis. Nur wenn diese z.B. wegen ihres Inhalts oder wegen des Absenders nachweislich schädigend sein kann, kommt auch hier eine Löschung in Betracht.
  2. Unzweifelhaft sind Bewertungen zu löschen, die falsche Tatsachenbehauptungen enthalten. Behauptet ein Kunde z.B., Sie würden verdorbene Lebensmittel anbieten, dann ist das eine Tatsachenbehauptung, die überprüft werden kann.
  3. Hier hilft einem auch gleich die sog. Beweislast. Nicht Sie müssen beweisen, dass die Behauptung falsch ist, sondern der Bewerter muss beweisen, dass seine Behauptung wahr ist. Daher reicht es für Sie zunächst, den Wahrheitsgehalt der Behauptung einfach zu bestreiten. Das Bewertungsportal muss dann beim Bewerter nach Nachweisen zu seiner Behauptung fragen. Kommt keine oder eine nicht befriedigende Antwort, entfernt Google den Eintrag in der Regel ohne Weiteres.
  4. Nicht gelöscht werden müssen Meinungen. Es sei denn, diese Meinungen beinhalten eine unzulässige Schmähkritik und dienen ausschließlich dazu, Ihnen zu schaden. Schreibt also jemand, dass ihm z.B. Ihre Leistung nicht gefallen hat oder Ihr Essen nicht geschmeckt hat, dann ist das eine Meinung, die grundsätzlich zu dulden ist. Aber: jede Meinung enthält auch eine Tatsachenbehauptung. Nämlich die, dass der Bewerter tatsächlich Kunde bei Ihnen war und seine Bewertung auf eigenen Erfahrungswerten beruht. Daran fehlt es, wenn Sie jemand (z.B. ein Konkurrent) schlecht bewertet um Ihnen zu schaden. Hier gilt auch wieder die Beweislast. Der Bewerter muss beweisen, dass er tatsächlich eigene Erfahrungswerte mit Ihnen hat. Häufig werden daher auch negative Bewertungen gelöscht, die auf den ersten Blick zulässige Meinungen sind.

Welches Vorgehen führt zur Lösung der Bewertung?

Ein Antrag auf Löschung muss gut begründet werden. Es kommt auf die Formulierung an. Diese muss so gestaltet sein, dass auf jeden Fall eine falsche Tatsachenbehauptung gerügt wird. Es ist auch von Vorteil, die entsprechenden Rechtsvorschriften und Gesetze zu nennen und Rechtsprechung zu zitieren.

Erfahrungsgemäß nehme ich an, dass Google Anträge von Anwälten öfter durchgehen lässt. Eventuell ist man der Auffassung, dass diese eher juristisch einwandfrei sind. Natürlich ist ein gerichtliches Vorgehen im Falle einer Ablehnung auch nicht erwünscht, aber wahrscheinlicher wenn schon ein Anwalt eingeschaltet ist.

Was kostet es, wenn ich Sie beauftrage?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellen wir kostenfrei eine Deckungsanfrage zum Thema Google-Bewertung löschen. Oft sind Fälle von falschen Bewertungen vom Versicherungsschutz gedeckt.

Besteht keine Versicherung, stellen wir den Löschungsantrag zum Festpreis von 79,00 € (zzgl. USt.).

Bei Fragen, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh
schuh@recht-hilfreich.de

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Übrigens: Wenn Ihnen der Bewerter bekannt ist, können wir diesen auch direkt mittels einer Abmahnung auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Dann besteht auch keine Wiederholungsgefahr mehr.

 

Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

2 Replies to “Wie kann man eine schlechte Google-Bewertung löschen?”

  1. Matthias Hechler says: 8. April 2022 at 20:30

    Hatten Sie schon mal einen Fall, bei dem Kunden versucht haben, mit der Drohung mit einer negativen Bewertungen einen Preisnachlass zu fordern? Wir bekommen oft Anfragen von Journalisten, die diese Fälle suchen. Dabei handelt es sich immerhin um eine strafbare (versuchte) Erpressung

    1. jung says: 13. Juli 2022 at 15:00

      Wir erleben es immer wieder, dass die Gäste versuchen einen finanziellen Vorteil zu ergattern unter der Androhung von Fake Bewertungen. Wir betreiben einen Campingplatz.

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